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	<title>RA-Kanzlei Larissa Hamm</title>
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	<description>Rechtsanwaltskanzlei Larissa Hamm, Geißstraße 4, 70173 Stuttgart</description>
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	<title>RA-Kanzlei Larissa Hamm</title>
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		<title>Unterbricht eine Versöhnung die Trennungszeit?</title>
		<link>https://ra-kanzlei-hamm.de/unterbricht-eine-versoehnung-die-trennungszeit/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Hamm]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 19 Sep 2016 12:56:07 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Familienrecht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Ein Zusammenleben über kürzere Zeit (bis zu 3 Monaten), das der Versöhnung dienen soll, unterbricht das Trennungsjahr nicht. Falls aber tatsächlich eine Versöhnung zwischen den Ehegatten stattfindet, werden die Trennungsfristen unterbrochen. Bei einer erneuten Trennung beginnen daher die Trennungszeit von neuem.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Ein Zusammenleben über kürzere Zeit (bis zu 3 Monaten), das der Versöhnung dienen soll, unterbricht das Trennungsjahr nicht. Falls aber tatsächlich eine Versöhnung zwischen den Ehegatten stattfindet, werden die Trennungsfristen unterbrochen. Bei einer erneuten Trennung beginnen daher die Trennungszeit von neuem.</p>The post <a href="https://ra-kanzlei-hamm.de/unterbricht-eine-versoehnung-die-trennungszeit/">Unterbricht eine Versöhnung die Trennungszeit?</a> first appeared on <a href="https://ra-kanzlei-hamm.de">RA-Kanzlei Larissa Hamm</a>.]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Dauer einer Scheidung?</title>
		<link>https://ra-kanzlei-hamm.de/dauer-einer-scheidung/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Hamm]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 12 Sep 2016 13:01:32 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Familienrecht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Der Scheidungsprozess zieht sich bis zum endgültigen Scheidungsbeschluss normalerweise zwischen sechs und zwölf Monaten hin. Wie lange es im Einzelnen bis zum Scheidungsbeschluss dauert, hängt von unterschiedlichen Faktoren ab. Ist der Scheidungsantrag eingereicht, fordert das Gericht innerhalb von etwa 14 Tagen die Gerichtskosten ein. Tipp: Da das Gericht erst nach Eingang des Gerichtskostenvorschusses tätig wird, [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Der Scheidungsprozess zieht sich bis zum endgültigen Scheidungsbeschluss normalerweise zwischen <strong>sechs und zwölf</strong> Monaten hin. Wie lange es im Einzelnen bis zum Scheidungsbeschluss dauert, hängt von unterschiedlichen Faktoren ab.</p>
<p><span id="more-1744"></span><br />
Ist der Scheidungsantrag eingereicht, fordert das Gericht innerhalb von etwa 14 Tagen die <a href="http://ra-kanzlei-hamm.de/gerichtskosten-bei-der-scheidung/">Gerichtskosten</a> ein.<br />
<strong>Tipp:</strong> Da das Gericht erst nach Eingang des Gerichtskostenvorschusses tätig wird, lässt sich Zeit einsparen, wenn Sie die Gerichtskosten zügig begleichen.</p>
<p>Wenn <a href="http://ra-kanzlei-hamm.de/kein-geld-fuer-die-scheidung-verfahrenskostenhilfe/">Verfahrenskostenhilfe</a> beansprucht wird, verzögert sich das Scheidungsverfahren durch die Prüfung über die Bewilligung der Hilfe.</p>
<p>Weiter nimmt der sog. Versorgungsausgleich einige Zeit in Anspruch. Der Versorgungsausgleich ist ein zwingender Bestandteil des Scheidungsverfahrens.</p>
<p>Schließlich wird der Termin zur mündlichen Verhandlung durch das Gericht bestimmt und zum Termin geladen. Hier kommt es oft auf die Auslastung des zuständigen Gerichts an, wie schnell ein Gerichtstermin für die Scheidung festgelegt werden kann.</p>The post <a href="https://ra-kanzlei-hamm.de/dauer-einer-scheidung/">Dauer einer Scheidung?</a> first appeared on <a href="https://ra-kanzlei-hamm.de">RA-Kanzlei Larissa Hamm</a>.]]></content:encoded>
					
		
		
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		<title>Eheliche Lebensgemeinschaft, Getrenntleben</title>
		<link>https://ra-kanzlei-hamm.de/eheliche-lebensgemeinschaft-getrenntleben/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Hamm]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 05 Sep 2016 12:53:08 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Familienrecht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Ein Indiz dafür, dass die eheliche Lebensgemeinschaft nicht mehr besteht ist das räumliche Getrenntleben. Allerdings ist der Auszug eines Partners nicht zwingend notwendig, um die Scheidung voranzutreiben. Oft sind Ehepaare aus finanziellen Gründen gezwungen, auch nach einer Trennung zusammen in der Ehewohnung zu leben. Dann müssen die persönlichen Lebensbereiche wie Wohn- und Schlafzimmer eindeutig getrennt [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Ein Indiz dafür, dass die eheliche Lebensgemeinschaft nicht mehr besteht ist das räumliche Getrenntleben. Allerdings ist der Auszug eines Partners nicht zwingend notwendig, um die Scheidung voranzutreiben.<br />
Oft sind Ehepaare aus finanziellen Gründen gezwungen, auch nach einer Trennung zusammen in der Ehewohnung zu leben.</p>
<p><span id="more-1738"></span><br />
Dann müssen die persönlichen Lebensbereiche wie Wohn- und Schlafzimmer <strong>eindeutig getrennt sein</strong> und <strong>bleiben</strong>. Alle Räume, die üblicherweise nur einmal vorhanden sind wie Küche, Bad und WC können aber selbstverständlich gemeinsam genutzt werden. Es darf jedoch keine Versorgung (putzen, kochen, einkaufen) eines Ehegatten durch den anderen erfolgen. Das nennt man die Trennung von Tisch und Bett.</p>
<p>Der Wille zur Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft muss nach außen erkennbar sein. Geht ein Partner z.B. eine neue Beziehung ein, so tritt sein Trennungswille dadurch erkennbar nach außen.<br />
<strong>Achtung:</strong> <strong>Achten sie auf etwaige Unterbrechungen der Trennungszeit.</strong></p>The post <a href="https://ra-kanzlei-hamm.de/eheliche-lebensgemeinschaft-getrenntleben/">Eheliche Lebensgemeinschaft, Getrenntleben</a> first appeared on <a href="https://ra-kanzlei-hamm.de">RA-Kanzlei Larissa Hamm</a>.]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Voraussetzungen einer Ehescheidung, Trennungsjahr</title>
		<link>https://ra-kanzlei-hamm.de/voraussetzungen-einer-ehescheidung-trennungsjahr/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Hamm]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 29 Aug 2016 12:53:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Familienrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Scheidung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die Ehe wird geschieden, wenn sie „zerrüttet“, d. h. gescheitert ist. Dies ist der Fall, wenn die Lebensgemeinschaft der Ehegatten nicht mehr besteht und nicht erwartet werden kann, dass die Ehegatten sie wieder herstellen. Die Eheleute müssen in der Regel mindestens 1 Jahr getrennt sein, um sich scheiden lassen zu können. Leben die Ehegatten weniger [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Die Ehe wird geschieden, wenn sie „zerrüttet“, d. h. gescheitert ist. Dies ist der Fall, wenn</p>
<ol>
<li>die Lebensgemeinschaft der Ehegatten nicht mehr besteht und</li>
<li>nicht erwartet werden kann, dass die Ehegatten sie wieder herstellen.</li>
</ol>
<p><span id="more-1735"></span></p>
<p>Die Eheleute müssen in der Regel mindestens 1 Jahr getrennt sein, um sich scheiden lassen zu können. Leben die Ehegatten weniger als 1 Jahr getrennt, kann eine Ehe nur unter engen Voraussetzungen geschieden werden (sog. Härtefallentscheidung).</p>
<p>Sind sich die Eheleute über die Scheidung und Scheidungsfolgen einig, braucht die Zerrüttung der Ehe vom Gericht nicht mehr geprüft werden. Die Eheleute werden jedoch in der mündlichen Verhandlung vom Gericht zu der Trennung persönlich angehört.<br />
<strong>Tipp:</strong> Sprechen Sie mit Ihrem Anwalt über Trennungsvereinbarungen. Gegebenenfalls stehen Ihnen <span style="text-decoration: underline;">Trennungsunterhaltsansprüche</span> zu.</p>
<p>&nbsp;</p>The post <a href="https://ra-kanzlei-hamm.de/voraussetzungen-einer-ehescheidung-trennungsjahr/">Voraussetzungen einer Ehescheidung, Trennungsjahr</a> first appeared on <a href="https://ra-kanzlei-hamm.de">RA-Kanzlei Larissa Hamm</a>.]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Kein Geld für die Scheidung? Verfahrenskostenvorschuss?</title>
		<link>https://ra-kanzlei-hamm.de/kein-geld-fuer-die-scheidung-verfahrenskostenvorschuss/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Hamm]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 11 Jul 2016 21:07:44 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Familienrecht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Ist ein Ehegatte nicht in der Lage, die Kosten des Scheidungsverfahrens zu tragen, kann er unter bestimmten Voraussetzungen von dem anderen Ehegatten den sogenannten Verfahrenskostenvorschuss verlangen. Voraussetzung ist aber unter anderem, dass der pflichtige Ehegatte genügend Einkommen hat (d.h. leistungsfähig ist) und seine Inanspruchnahme nicht ausnahmsweise unzumutbar ist. Leistungsfähig ist der Ehegatte, wenn er in [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Ist ein Ehegatte nicht in der Lage, die Kosten des Scheidungsverfahrens zu tragen, kann er unter bestimmten Voraussetzungen von dem anderen Ehegatten den sogenannten <strong><span style="text-decoration: underline;">Verfahrenskostenvorschuss</span></strong> verlangen.</p>
<p>Voraussetzung ist aber unter anderem, dass der pflichtige Ehegatte genügend Einkommen hat (d.h. leistungsfähig ist) und seine Inanspruchnahme nicht ausnahmsweise unzumutbar ist.</p>
<p>Leistungsfähig ist der Ehegatte, wenn er in der Lage ist seinen Lebensunterhalt zu decken.<br />
<span id="more-1720"></span><br />
Wer aufgrund seines Einkommens selbst sog. <span style="text-decoration: underline;">Verfahrenskostenhilfe</span> in Anspruch nimmt oder die Voraussetzungen hierfür erfüllt, ist nicht leistungsfähig. In so einem Fall sollten beide Ehegatten Verfahrenskostenhilfe beantragen.</p>
<p><strong>Aber Vorsicht!</strong> Bessern sich die wirtschaftlichen Verhältnisse wesentlich oder wurde die Vorschusspflicht zu Unrecht bejaht, kann der Vorschuss zurückgefordert werden.</p>The post <a href="https://ra-kanzlei-hamm.de/kein-geld-fuer-die-scheidung-verfahrenskostenvorschuss/">Kein Geld für die Scheidung? Verfahrenskostenvorschuss?</a> first appeared on <a href="https://ra-kanzlei-hamm.de">RA-Kanzlei Larissa Hamm</a>.]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Kein Geld für die Scheidung? Verfahrenskostenhilfe!</title>
		<link>https://ra-kanzlei-hamm.de/kein-geld-fuer-die-scheidung-verfahrenskostenhilfe/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Hamm]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 04 Jul 2016 21:04:05 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Familienrecht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Jeder hat das Recht, seine Rechte und Ansprüche vor Gericht durchzusetzen. Wenn man also nur über ein geringes Einkommen verfügt und kein Vermögen besitzt, ist man oft nicht in der Lage die Kosten eines Scheidungsprozesses zu zahlen. In solchen Fällen können Sie Verfahrenskostenhilfe beantragen. Im Falle der Bewilligung übernimmt die Staatskasse die Gerichtskosten und die [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Jeder hat das Recht, seine Rechte und Ansprüche vor Gericht durchzusetzen.<br />
Wenn man also nur über ein geringes Einkommen verfügt und kein Vermögen besitzt, ist man oft nicht in der Lage die Kosten eines Scheidungsprozesses zu zahlen. In solchen Fällen können Sie <strong><span style="text-decoration: underline;">Verfahrenskostenhilfe</span></strong> beantragen. Im Falle der Bewilligung übernimmt die Staatskasse die <strong><span style="text-decoration: underline;">Gerichtskosten</span></strong> und die <span style="text-decoration: underline;"><strong>Anwaltskosten</strong></span>.</p>
<p>Für die Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe müssen die <span style="text-decoration: underline;"><strong>Voraussetzungen der Ehescheidung</strong></span> vorliegen, sowie die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nachgewiesen werden.</p>
<p><strong><span style="text-decoration: underline;">Tipp:</span></strong> Lassen Sie sich beraten, ob Verfahrenskostenhilfe für Sie in Betracht kommt und welche <span style="text-decoration: underline;"><strong>Pflichten</strong></span> damit zusammenhängen.</p>The post <a href="https://ra-kanzlei-hamm.de/kein-geld-fuer-die-scheidung-verfahrenskostenhilfe/">Kein Geld für die Scheidung? Verfahrenskostenhilfe!</a> first appeared on <a href="https://ra-kanzlei-hamm.de">RA-Kanzlei Larissa Hamm</a>.]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Welche finanzielle Unterstützung gibt es während und nach der Schwangerschaft für Arbeitnehmer?</title>
		<link>https://ra-kanzlei-hamm.de/welche-finanzielle-unterstuetzung-gibt-es-waehrend-und-nach-der-schwangerschaft-fuer-arbeitnehmer/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Hamm]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 03 Jul 2016 10:25:18 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Arbeitsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Unkategorisiert]]></category>
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		<category><![CDATA[Beschäftigungsverbot]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Wenn Ihr Arzt eine Gefährdung für Sie oder Ihr ungeborenes Kind bei Fortdauer der Beschäftigung fürchtet, muss der Arbeitgeber während des gesamten Beschäftigungsverbots das Gehalt in voller Höhe weiter zahlen. 6 Wochen vor und 8 Wochen nach Ihrer Entbindung bekommen Sie von Ihrer Krankenkasse das Mutterschaftsgeld in Höhe von 13 Euro täglich. Den Unterschied zwischen [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Wenn Ihr Arzt eine Gefährdung für Sie oder Ihr ungeborenes Kind bei Fortdauer der Beschäftigung fürchtet, muss der Arbeitgeber während des gesamten <a href="http://arbeitsrechtliche.de/was-ist-ein-beschaftigungsverbot/">Beschäftigungsverbots</a> das Gehalt in voller Höhe weiter zahlen.</p>
<p>6 Wochen vor und 8 Wochen nach Ihrer Entbindung bekommen Sie von Ihrer Krankenkasse das Mutterschaftsgeld in Höhe von 13 Euro täglich. Den Unterschied zwischen Ihrem bisherigen Nettogehalt und dem Mutterschaftsgeld zahlt Ihnen der Arbeitgeber als Mutterschaftsgeldzuschuss.<span id="more-1708"></span></p>
<p>Nach dem Mutterschutz gibt es auf Antrag das Elterngeld vom Staat. Die Höhe des Geldes hängt von Ihrem durchschnittlichen Einkommen der letzten 12 Monaten ab und kann mit Hilfe eines <a href="http://www.familien-wegweiser.de/Elterngeldrechner">Online-Elterngeld-Rechners</a> ermittelt werden.</p>
<p>Hinzu kommt das Kindergeld, welches ab Geburt der Kindes von der zuständigen Familienkasse auf Antrag gezahlt wird.</p>
<p>Nicht durchgesetzt hat sich das so genannte Betreuungsgeld, auch bekannt unter dem kontrovers diskutierten Begriff Herdprämie. Im Sommer 2015 urteilte das Bundesverfassungsgericht, dass die Regelung aufgrund einer fehlenden Gesetzgebungskompetenz gegen das Grundgesetz verstoße.</p>The post <a href="https://ra-kanzlei-hamm.de/welche-finanzielle-unterstuetzung-gibt-es-waehrend-und-nach-der-schwangerschaft-fuer-arbeitnehmer/">Welche finanzielle Unterstützung gibt es während und nach der Schwangerschaft für Arbeitnehmer?</a> first appeared on <a href="https://ra-kanzlei-hamm.de">RA-Kanzlei Larissa Hamm</a>.]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Anwaltskosten bei der Scheidung</title>
		<link>https://ra-kanzlei-hamm.de/anwaltskosten-bei-der-scheidung/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Hamm]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 27 Jun 2016 20:57:09 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Familienrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Unkategorisiert]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die Gebühren, die ein Anwalt mindestens verlangen muss, sind gesetzlich festgelegt. Die Anwaltsgebühren sind im sog. Rechtsanwaltsvergütungsgesetz geregelt. Die Grundlage für die Berechnung des Honorars ist genauso wie bei den Gerichtskosten der Gegenstandswert, der sich an den Einkommensverhältnissen bemisst. Es kann aber auch eine individuelle Bezahlung vereinbart werden, zum Beispiel nach Zeitaufwand oder anhand einer [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Die Gebühren, die ein Anwalt mindestens verlangen muss, sind gesetzlich festgelegt. Die Anwaltsgebühren sind im sog. <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/rvg/">Rechtsanwaltsvergütungsgesetz</a> geregelt.</p>
<p>Die Grundlage für die Berechnung des Honorars ist genauso wie bei den Gerichtskosten der Gegenstandswert, der sich an den Einkommensverhältnissen bemisst.</p>
<p>Es kann aber auch eine individuelle Bezahlung vereinbart werden, zum Beispiel nach Zeitaufwand oder anhand einer Pauschale.</p>
<p><strong><span style="text-decoration: underline;">Wichtig!</span></strong> Sprechen Sie die Kosten gleich am Anfang an.</p>The post <a href="https://ra-kanzlei-hamm.de/anwaltskosten-bei-der-scheidung/">Anwaltskosten bei der Scheidung</a> first appeared on <a href="https://ra-kanzlei-hamm.de">RA-Kanzlei Larissa Hamm</a>.]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Gibt es eine Frist für die Mitteilung über die Schwangerschaft an den Arbeitgeber?</title>
		<link>https://ra-kanzlei-hamm.de/gibt-es-eine-frist-fuer-die-mitteilung-ueber-die-schwangerschaft-an-den-arbeitgeber/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Hamm]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 26 Jun 2016 10:18:32 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Arbeitsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Was tun, wenn... ?]]></category>
		<category><![CDATA[Beschäftigungsverbot]]></category>
		<category><![CDATA[Kündigung]]></category>
		<category><![CDATA[Mutterschutz]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Nein, eine solche Frist gibt es grundsätzlich nicht. Das Gesetz gibt an die werdende Mutter lediglich eine Empfehlung: Sie soll dem Arbeitgeber ihre Schwangerschaft und den mutmaßlichen Tag der Entbindung mitteilen, sobald ihr eigener Zustand bekannt ist. Denn nur wenn der Arbeitgeber über die Schwangerschaft informiert ist, kann er seine Pflichten nach dem Mutterschutzgesetz erfüllen. [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Nein, eine solche Frist gibt es grundsätzlich nicht.</p>
<p>Das Gesetz gibt an die werdende Mutter lediglich eine Empfehlung: <em>Sie soll dem Arbeitgeber ihre Schwangerschaft und den mutmaßlichen Tag der Entbindung mitteilen, sobald ihr eigener Zustand bekannt ist.</em><span id="more-1703"></span></p>
<p>Denn nur wenn der Arbeitgeber über die Schwangerschaft informiert ist, kann er seine <a href="https://ra-kanzlei-hamm.de/welche-pflichten-hat-arbeitgeber-wenn-er-eine-werdende-mutter-beschaeftigt/">Pflichten nach dem Mutterschutzgesetz</a> erfüllen.</p>
<p>Wichtig! Bei einer Kündigung haben Sie nach dem Gesetz <span style="text-decoration: underline;">zwei Wochen</span> Zeit, um die noch ggf. fehlende Mitteilung nachzuholen.</p>
<p>Gemäß § 9 Mutterschutzgesetz ist die Kündigung gegenüber einer Frau während der Schwangerschaft und bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung unzulässig, wenn dem Arbeitgeber zur Zeit der Kündigung die Schwangerschaft oder Entbindung bekannt war oder innerhalb zweier Wochen nach Zugang der Kündigung mitgeteilt wurde.</p>The post <a href="https://ra-kanzlei-hamm.de/gibt-es-eine-frist-fuer-die-mitteilung-ueber-die-schwangerschaft-an-den-arbeitgeber/">Gibt es eine Frist für die Mitteilung über die Schwangerschaft an den Arbeitgeber?</a> first appeared on <a href="https://ra-kanzlei-hamm.de">RA-Kanzlei Larissa Hamm</a>.]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Gerichtskosten bei der Scheidung</title>
		<link>https://ra-kanzlei-hamm.de/gerichtskosten-bei-der-scheidung/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Hamm]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 20 Jun 2016 20:54:34 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Familienrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Unkategorisiert]]></category>
		<category><![CDATA[Was tun, wenn... ?]]></category>
		<category><![CDATA[Anwaltskosten]]></category>
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		<category><![CDATA[Scheidung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Gerichtskosten sind die Gebühren, die man zahlen muss, damit das Gericht im Scheidungsverfahren tätig wird. Die Grundlage für die Berechnung der Gerichtskosten ist das Nettoeinkommen beider Ehegatten für die Zeit von 3 Monaten. Dabei wird aber mindestens von einem Gesamtnettoeinkommen in Höhe von 3.000 € ausgegangen. Dies nennt man den sog. Gegenstandswert. Dies heißt aber [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Gerichtskosten sind die Gebühren, die man zahlen muss, damit das Gericht im Scheidungsverfahren tätig wird. Die Grundlage für die Berechnung der Gerichtskosten ist das Nettoeinkommen beider Ehegatten für die Zeit von 3 Monaten. Dabei wird aber mindestens von einem Gesamtnettoeinkommen in Höhe von 3.000 € ausgegangen. Dies nennt man den sog. <span style="text-decoration: underline;"><strong>Gegenstandswert</strong></span>.</p>
<p>Dies heißt aber nicht, dass Sie diese Summe bezahlen müssen. Vielmehr ist sie lediglich die Berechnungsgrundlage für die <strong><span style="text-decoration: underline;">Gerichts-</span></strong> und <span style="text-decoration: underline;"><strong>Anwaltskosten</strong></span>.</p>
<p>Steht der Gegenstandswert fest, lässt sich die Gebühr aus den jeweiligen gesetzlichen Tabellen entnehmen.<span id="more-1713"></span></p>
<p>Hier ein Beispiel: Der Ehegatte hat ein Nettoeinkommen von 2.000 EUR, seine Frau hat Einkünfte von 1.000 EUR. Das Gesamteinkommen der Ehegatten beläuft sich auf 3.000 EUR, multipliziert mit 3 ergibt das einen Gegenstandswert in Höhe von 9.000 EUR.<br />
Mit der Einreichung des Scheidungsantrags bei Gericht, werden die Gerichtskosten fällig, damit das Gericht das Scheidungsverfahren überhaupt einleitet.</p>
<p>Der Antragsteller zahlt zunächst die Gerichtskosten voll ein. Am Ende des Verfahren wird jedoch die Hälfte der Gebühr in der Regel dem anderen Beteiligten auferlegt, so dass es zur Aufteilung der Kosten kommt.</p>The post <a href="https://ra-kanzlei-hamm.de/gerichtskosten-bei-der-scheidung/">Gerichtskosten bei der Scheidung</a> first appeared on <a href="https://ra-kanzlei-hamm.de">RA-Kanzlei Larissa Hamm</a>.]]></content:encoded>
					
		
		
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