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	<description>Rechtsanwälte und Fachanwälte, Spezialisten für Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Urheberrecht, IT-Recht, Medienrecht, Patentrecht, Designrecht und Datenschutzrecht</description>
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	<item>
		<title>Verbot von Markennutzung für Ersatzteile</title>
		<link>https://www.kpw-law.de/2024/01/28/verbot-von-markennutzung-fuer-ersatzteile/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Clemens Pfitzer]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 28 Jan 2024 19:31:21 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Autohersteller]]></category>
		<category><![CDATA[Ersatzteile]]></category>
		<category><![CDATA[Audi]]></category>
		<category><![CDATA[Markennutzung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die Markennutzung f&#xFC;r Ersatzteile ist immer wieder Grund f&#xFC;r markenrechtliche Streitigkeiten. Muss ein Markeninhaber die Nutzung eigener Marken f&#xFC;r Ersatzteile dulden oder kann er sich hiergegen wehren. Der Europ&#xE4;ische Gerichtshof &#x2026; <a href="https://www.kpw-law.de/2024/01/28/verbot-von-markennutzung-fuer-ersatzteile/" class="more-link"><span class="screen-reader-text">Verbot von Markennutzung f&#xFC;r Ersatzteile</span> weiterlesen <span class="meta-nav">&#x2192;</span></a></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.kpw-law.de/2024/01/28/verbot-von-markennutzung-fuer-ersatzteile/">Verbot von Markennutzung für Ersatzteile</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.kpw-law.de">KPW PartmbB</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Die Markennutzung für Ersatzteile ist immer wieder Grund für markenrechtliche Streitigkeiten. Muss ein Markeninhaber die Nutzung eigener Marken für Ersatzteile dulden oder kann er sich hiergegen wehren. Der Europäische Gerichtshof hat diese Frage nun entschieden.</strong></p>
<p><span id="more-20297"></span></p>
<p>Der Automobilhersteller Audi ist Inhaber einer Unionsbildmarke mit den 4 Ringen, dem Audi-Emblem. Diese ist auch für Fahrzeuge, Ersatzteile und Autozubehör registriert.</p>
<figure id="attachment_20298" aria-describedby="caption-attachment-20298" style="width: 404px" class="wp-caption alignleft"><a href="https://www.kpw-law.de/wp-content/uploads/2024/01/Audi-Marke-Kuehlergrill-scaled-e1706179844857.jpeg"><img fetchpriority="high" decoding="async" class="wp-image-20298 size-full" src="https://www.kpw-law.de/wp-content/uploads/2024/01/Audi-Marke-Kuehlergrill-scaled-e1706179844857.jpeg" alt="Audi Markennutzung für Ersatzteile Markenrecht, Rechtsanwalt" width="404" height="275" /></a><figcaption id="caption-attachment-20298" class="wp-caption-text">© BGStock72 / stock.adobe.com</figcaption></figure>
<p>Ein polnischer Händler warb für<span id="pagePrincipale"> Kühlergrills, die für Audi-Modelle der 1980er und 1990er Jahre gestaltet und gedacht waren, und bot sie zum Kauf an. Diese Kühlergrills hatten, wie die Original-Kühlergrills, eine eingeschnittene Stelle, die für die Anbringung des Emblems des Automobilherstellers vorgesehen war und die dem Erscheinungsbild der Unionsmarke von Audi entsprach.</span></p>
<p>Audi sah darin eine Markenrechtsverletzung und ging dagegen in Polen vor. Das polnische legte den Fall dem EuGH vor, um zu klären, ob die Vermarktung von Autoersatzteilen eine „Benutzung eines Zeichens im geschäftlichen Verkehr“ darstellt, die die Funktionen der Marke beeinträchtigen kann und ob der Inhaber dieser Marke einem Dritten eine solche Benutzung verbieten kann.</p>
<h2>EUGH zur Markennutzung für Ersatzteile</h2>
<p>Mit seiner Entscheidung (<a href="https://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf;jsessionid=081F40764BC4236B734DD3720578EA5F?text=&amp;docid=282066&amp;pageIndex=0&amp;doclang=DE&amp;mode=lst&amp;dir=&amp;occ=first&amp;part=1&amp;cid=555880">Urteil vom 25.01.2024 &#8211; Az. C-334/22 &#8211; Audi</a>) entschied der EuGH zu Gunsten von Audi und bejahte sowohl die Nutzung der Marke im geschäftlichen Verkehr durch Ersatzteile als auch die Möglichkeit des Inhabers der Marke diese Markennutzung für Ersatzteile zu verbieten.</p>
<p>Die Luxemburger Richter stellen fest, dass die für Geschmacksmuster vorgesehene Reparaturklausel für das Markenrecht nicht anwendbar ist.</p>
<p>Da das Teil, das für die Anbringung des Audi-Emblems gedacht ist,  für ihre Vermarktung durch den Dritten in die Kühlergrills integriert sei, ist es für den angesprochenen Verkehr sichtbar. Dadurch könnte ein Zusammenhang zwischen dem fraglichen Ersatzteil und Audi hergestellt werden, so dass hierin eine Beeinträchtigung der Herkunfts- und Qualitätsfunktion der Marke liegen könne.</p>
<p>Der Gerichtshof stellt fest, dass die Motivation ein Ersatzteil welches dem Originalkühlergrill so getreu wie möglich sein soll, dass ausschließliche Recht des Originalherstellers und Markeninhabers, die Benutzung eines identischen oder ähnlichen Zeichens zu verbieten, nicht beschränkt.</p>
<h2>Fazit</h2>
<p>Die Markennutzung für Ersatzteile, die ohne Zustimmung des Markeninhabers erfolgt, stellt nach dem Maßstab des EuGH regelmäßig eine Markenrechtsverletzung dar. Anbieter von Ersatzteilen sollten daher auf die Verwendung von fremden Markenrechten verzichten. Für den Designschutz gibt es im Gegenteil zu den Marken Ausnahmen für Ersatzteile.</p>
<p>&nbsp;</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Missbrauch personenbezogener Daten begründet Schadensersatz</title>
		<link>https://www.kpw-law.de/2023/12/16/missbrauch-personenbezogener-daten-begruendet-schadensersatz/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Clemens Pfitzer]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 16 Dec 2023 13:33:13 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Datenmissbrauch]]></category>
		<category><![CDATA[Datenschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Schadensersatz]]></category>
		<category><![CDATA[immaterieller Schaden]]></category>
		<category><![CDATA[personenbezogene Daten]]></category>
		<category><![CDATA[DSGVO]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Der Missbrauch personenbezogener Daten kann Schadensersatzanspr&#xFC;che der Betroffenen nach sich ziehen. Doch unter welchen Voraussetzungen k&#xF6;nnen Schadenersatzanspr&#xFC;che, insbesondere wegen immaterieller Sch&#xE4;den, geltend gemacht werden. Dies war bislang umstritten. Eine Entscheidung &#x2026; <a href="https://www.kpw-law.de/2023/12/16/missbrauch-personenbezogener-daten-begruendet-schadensersatz/" class="more-link"><span class="screen-reader-text">Missbrauch personenbezogener Daten begr&#xFC;ndet Schadensersatz</span> weiterlesen <span class="meta-nav">&#x2192;</span></a></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.kpw-law.de/2023/12/16/missbrauch-personenbezogener-daten-begruendet-schadensersatz/">Missbrauch personenbezogener Daten begründet Schadensersatz</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.kpw-law.de">KPW PartmbB</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><b>Der Missbrauch personenbezogener Daten kann Schadensersatzansprüche der Betroffenen nach sich ziehen. Doch unter welchen Voraussetzungen können Schadenersatzansprüche, insbesondere wegen immaterieller Schäden, geltend gemacht werden. Dies war bislang umstritten. Eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs schafft nun Klarheit. </b></p>
<p><span id="more-20283"></span></p>
<h2>Immaterieller Schaden bei Verstößen gegen DSGVO</h2>
<p>Jede Person, der wegen eines Verstoßes gegen die DSGVO ein materieller oder immaterieller Schaden entstanden ist, hat Anspruch auf Schadenersatz gegen den Verantwortlichen oder gegen den Auftragsverarbeiter. Doch wann liegt ein immaterieller Schaden vor und wer muss hierzu vortragen und dies belegen.</p>
<p>Die deutschen Gerichte haben zuletzt hohe Hürden für Betroffene aufgestellt, wenn diese immateriellen Schaden wegen Datenschutzverstößen geltend machen wollen.</p>
<p>So hatte erst kürzlich das OLG Stuttgart in zwei Verfahren (<a href="https://oberlandesgericht-stuttgart.justiz-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Medien/OLG+Stuttgart+entscheidet+ueber+Schadensersatz+fuer+Datenleck+bei+Facebook/?LISTPAGE=8975136">Az. 4 U 17/23 und 4 U 20/23</a>)  Ansprüche auf immateriellen Schaden gegen Meta (vormals Facebook) wegen eines Datenlecks in 2018 abgewiesen, da der bloße Kontrollverlust noch keine immaterielle Beeinträchtigung begründe. Auch andere Oberlandesgericht sind hier mit dem Zuspruch immaterieller Schadensersatzansprüche zurückhaltend, möglicherweise auch deshalb, weil sie sonst eine gigantische Klagewelle von Betroffenen befürchten.</p>
<h2>Verfahren vor dem EuGH</h2>
<p><a href="https://www.kpw-law.de/wp-content/uploads/2023/12/Missbrauch-personenbezogener-Daten-begruendet-Schadensersatz.jpg"><img decoding="async" class="alignright wp-image-20284 size-medium" src="https://www.kpw-law.de/wp-content/uploads/2023/12/Missbrauch-personenbezogener-Daten-begruendet-Schadensersatz-275x275.jpg" alt="Missbrauch personenbezogener Daten begründet Schadensersatz DSGVO Rechtsanwalt Datenleck" width="275" height="275" srcset="https://www.kpw-law.de/wp-content/uploads/2023/12/Missbrauch-personenbezogener-Daten-begruendet-Schadensersatz-275x275.jpg 275w, https://www.kpw-law.de/wp-content/uploads/2023/12/Missbrauch-personenbezogener-Daten-begruendet-Schadensersatz-1024x1024.jpg 1024w, https://www.kpw-law.de/wp-content/uploads/2023/12/Missbrauch-personenbezogener-Daten-begruendet-Schadensersatz-150x150.jpg 150w, https://www.kpw-law.de/wp-content/uploads/2023/12/Missbrauch-personenbezogener-Daten-begruendet-Schadensersatz-768x768.jpg 768w, https://www.kpw-law.de/wp-content/uploads/2023/12/Missbrauch-personenbezogener-Daten-begruendet-Schadensersatz-1536x1536.jpg 1536w, https://www.kpw-law.de/wp-content/uploads/2023/12/Missbrauch-personenbezogener-Daten-begruendet-Schadensersatz.jpg 2048w" sizes="(max-width: 275px) 100vw, 275px" /></a>Es gelangte nun ein Verfahren aus Bulgarien zur Frage des immateriellen Schadens vor den EuGH. Ausgangspunkt war folgender Sachverhalt:</p>
<p>Die bulgarische Nationale Agentur für Einnahmen (NAP), welche  dem bulgarischen Finanzminister unterstellt ist, ist unter anderem mit der Feststellung, Sicherung und Einziehung öffentlicher Forderungen betraut. In diesem Zusammenhang ist sie auch für die  Verarbeitung personenbezogener Daten verantwortlich. In 2019 wurde berichtet, das in das IT-System der NAP eingedrungen wurde. Infolge des Cyberangriffs sollen personenbezogene Daten von Millionen von Menschen im Internet veröffentlicht worden seien. Daraufhin klagten zahlreiche Personen die NAP auf Ersatz des immateriellen Schadens, der ihnen aus der Befürchtung eines möglichen Missbrauchs ihrer Daten entstanden sein soll.</p>
<h2>Missbrauch personenbezogener Daten begründet Schadensersatz</h2>
<p>Das Urteil des EuGH (<a href="https://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&amp;docid=280623&amp;pageIndex=0&amp;doclang=de&amp;mode=req&amp;dir=&amp;occ=first&amp;part=1&amp;cid=6848331">Urteil vom 14.12.2023 &#8211; Az. C-340/21)</a> hat es nun in sich.</p>
<p>Allein der Umstand, dass eine betroffene Person infolge eines Verstoßes gegen die DSGVO befürchtet, dass ihre personenbezogenen Daten durch Dritte missbräuchlich verwendet werden könnten, kann einen „immateriellen Schaden“ darstellen.</p>
<p>Der Verantwortliche trägt die Beweislast dafür, dass die getroffenen Schutzmaßnahmen geeignet waren.</p>
<p>Im Fall der unbefugten Offenlegung von bzw. des unbefugten Zugangs zu personenbezogenen Daten durch „Dritte“ (wie Cyberkriminelle) kann der Verantwortliche gegenüber den Personen, denen ein Schaden entstanden ist, ersatzpflichtig sein, es sei denn, er weist nach, dass er in keinerlei Hinsicht für den Schaden<br />
verantwortlich ist.</p>
<p>Im Fall der unbefugten Offenlegung von bzw. des unbefugten Zugangs zu personenbezogenen Daten können die Gerichte aus diesem Umstand allein nicht ableiten, dass die Schutzmaßnahmen, die der für die Datenverarbeitung Verantwortliche ergriffen hat, nicht geeignet waren. Die Gerichte müssen die Geeignetheit dieser Maßnahmen konkret beurteilen.</p>
<h2>Fazit</h2>
<p>Der EuGH erteilt der strengen Auffassung in der deutschen Rechtsprechung eine Absage. Allein der Kontrollverlust kann einen immateriellen Schaden begründen. Verantwortliche müssen zudem beweisen, dass die getroffenen Schutzmaßnahmen die Daten zu schützen geeignet und sie in keiner Weise für Schäden verantwortlich waren, wollen sie einer Inanspruchnahme entgehen.</p>
<p>Die Entscheidung erhöht das Risiko für Verantwortliche auf Schadensersatz in Anspruch genommen zu werden erheblich und dürfte in der Folge zu vermehrten Klagewellen von Betroffenen führen.</p>
<p>Die bislang aufgestellten Hürden einiger Oberlandesgerichte die eine Geltendmachung von immateriellen Schäden erschwert haben, wurden mit diesem Urteil jedenfalls weitgehend eingerissen. Es bleibt abzuwarten, wie die nationalen Gerichte nun mit den Vorgaben des EuGH umgehen.</p>
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]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Gesichter als Marke schutzfähig?</title>
		<link>https://www.kpw-law.de/2023/12/09/gesichter-als-marke-schutzfaehig/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Clemens Pfitzer]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 09 Dec 2023 17:26:05 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Markenrechtliche Unterscheidungskraft]]></category>
		<category><![CDATA[Model]]></category>
		<category><![CDATA[Gesicht]]></category>
		<category><![CDATA[Portrait]]></category>
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		<category><![CDATA[Fotos]]></category>
		<category><![CDATA[Foto]]></category>
		<category><![CDATA[Modell]]></category>
		<category><![CDATA[Prüfungsumfang Unterscheidungskraft]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Kann man Gesichter als Marke sch&#xFC;tzen lassen? Verf&#xFC;gen Markenanmeldungen die lediglich Fotos von Gesichtern wiedergeben &#xFC;ber die erforderliche <span class="glossaryLink" title="Glossary: Unterscheidungskraft" aria-describedby="tt" data-cmtooltip="&#60;div class=glossaryItemTitle&#62;Unterscheidungskraft&#60;/div&#62;&#60;div class=glossaryItemBody&#62;Unterscheidungskraft ist eine Voraussetzung f&#xFC;r die Schutzf&#xE4;higkeit einer Marke. Unterscheidungskraft bedeutet, dass die Marke f&#xFC;r die Waren und Dienstleistungen, f&#xFC;r die sie Schutz beansprucht, als Unterscheidungsmerkmal und Herkunftshinweis geeignet ist. Nicht unterscheidungskr&#xE4;ftig sind regelm&#xE4;&#xDF;ig rein beschreibende Angaben oder gebr&#xE4;uchliche Worten der deutschen oder einer bekannten Fremdsprache, die vom Verkehr stets nicht als Unterscheidungsmittel verstanden werden.&#38;lt;br /&#38;gt;Fehlende Unterscheidungskraft ist als absolutes Schutzhindernis in &#xA7; 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG f&#xFC;r deutsche Marken bzw. Art. 7 Abs. 1 lit. b GMV f&#xFC;r europ&#xE4;ische Gemeinschaftsmarken geregelt.&#60;/div&#62;" data-gt-translate-attributes='[{"attribute":"data-cmtooltip", "format":"html"}]' tabindex="0" role="link">Unterscheidungskraft</span>? Die Beschwerdekammer des EUIPO hat sich in zwei F&#xE4;llen hierzu ge&#xE4;u&#xDF;ert. &#x2026; <a href="https://www.kpw-law.de/2023/12/09/gesichter-als-marke-schutzfaehig/" class="more-link"><span class="screen-reader-text">Gesichter als Marke schutzf&#xE4;hig?</span> weiterlesen <span class="meta-nav">&#x2192;</span></a></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.kpw-law.de/2023/12/09/gesichter-als-marke-schutzfaehig/">Gesichter als Marke schutzfähig?</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.kpw-law.de">KPW PartmbB</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Kann man Gesichter als Marke schützen lassen? Verfügen Markenanmeldungen die lediglich Fotos von Gesichtern wiedergeben über die erforderliche Unterscheidungskraft? Die Beschwerdekammer des EUIPO hat sich in zwei Fällen hierzu geäußert.</strong></p>
<p><span id="more-20270"></span></p>
<p><a href="https://euipo.europa.eu/copla/image/CJ4JX4FZVCC523YA2TMALSKFLGE3V656FZ4AHYUPKERKUYZAO6K4Q6ZLRXIBST5LHMAOI4GKUGWCA"><img decoding="async" class="shrinkToFit alignright" src="https://euipo.europa.eu/copla/image/CJ4JX4FZVCC523YA2TMALSKFLGE3V656FZ4AHYUPKERKUYZAO6K4Q6ZLRXIBST5LHMAOI4GKUGWCA" alt="" width="367" height="275" /></a></p>
<p>Im Oktober 2017 meldete ein niederländische Unternehmen ein Foto einer Frau für</p>
<ul>
<li>Dienstleistungen von Mannequins und Fotomodellen für Werbung oder Verkaufsförderung</li>
<li>Dienstleistungen von Models und Mannequins, Für Unterhaltungszwecke oder Zu Erholungszwecken</li>
</ul>
<p>an.</p>
<div>
<p><a href="https://euipo.europa.eu/copla/image/CJ4JX4FZVCC523YA2TMALSKFLHMYD65JAJ3XV2CIMEQVLS53OYRJKZGJVGKXD4N5J74Q4MGARRZVU"><img loading="lazy" decoding="async" class="shrinkToFit alignleft" src="https://euipo.europa.eu/copla/image/CJ4JX4FZVCC523YA2TMALSKFLHMYD65JAJ3XV2CIMEQVLS53OYRJKZGJVGKXD4N5J74Q4MGARRZVU" alt="" width="275" height="367" /></a>Ebenfalls im Oktober 2017 meldete ein anderes niederländische Unternehmen ein Foto einer Frau für</p>
<ul>
<li>Dienstleistungen von Mannequins und Fotomodellen für Werbung oder Verkaufsförderung</li>
<li>Dienstleistungen von Models und Mannequins, für Unterhaltungszwecke oder zu Erholungszwecken</li>
</ul>
<p>an.</p>
<p>Der Prüfer beim EUIPO wies die Anmeldungen wegen mangelnder Unterscheidungskraft zurück.</p>
</div>
<p>Die Bilder bestünden lediglich aus einer getreuen Darstellung des Kopfes/Gesichts einer jungen Frau. Die angemeldete Marke diene für die angemeldeten Dienstleistungen nicht dazu, diese von ähnlichen Leistungen anderer kommerzieller Herkunft zu unterscheiden.</p>
<p>Das angemeldete Zeichen stelle nur die Schaufensterpuppe oder das Fotomodell dar, das die Dienstleistung erbringe. Die Bilder könnten daher direkt zur Präsentation von entsprechenden Dienstleistungen dienen.</p>
<p>Obwohl eine Fotografie des Gesichts einer Person eine einzigartige Darstellung sei, gebe es kein Merkmal, kein Erinnerungselement und kein markantes Element, das dem Zeichen ein Mindestmaß an Unterscheidungskraft verleihe, das es dem Verbraucher ermögliche, das Zeichen als solches wahrzunehmen. Einzigartigkeit und Unterscheidungskraft seien zwei unterschiedliche Begriffe. Jedes Gesicht sei zwar einzigartig, aber das bedeute nicht, dass es sofort als Hinweis auf die gewerbliche Herkunft der Herkunft der angefragten Dienstleistungen diene.</p>
<p>Bilder oder Fotografien von Personen können zwar bestimmte Personen oder Personengruppen darstellen, sind aber nichts weiter als eine banale Darstellung des Menschen im Allgemeinen, was bedeute, dass solche Bilder als für die fraglichen Dienstleistungen üblich angesehen werden.</p>
<h2>Beschwerde gegen Zurückweisung der Gesichter als Marke</h2>
<p>Die Anmelder legten gegen die Zurückweisung der Anmeldungen jeweils Beschwerde ein. Sie begründeten dies unter anderem wie folgt:</p>
<p>Besondere und originelle Merkmale seien Kriterien für die Unterscheidungskraft. Das Gesicht eines Erwachsenen ist genau das Element des menschlichen Körpers, das es den Menschen von anderen Menschen unterscheidet.  Das Gesicht eines Menschen könne negative oder positive Emotionen hervorrufen. Dies hat es dem Verbraucher bereits ermöglicht, eine Wahl auf der Grundlage dieser Emotion zu treffen. Vor allem bei Dienstleistungen sei die Erfahrung oft mit einer Person verbunden, nämlich mit der einzigartigen Person, die diese Dienstleistung erbringt.</p>
<p>Die Beschwerdekammern hätten in der Vergangenheit mehrfach entschieden, dass das Publikum eine fotografische Darstellung einer Person als Mittel zur Identifizierung der Herkunft von Waren<br />
und Dienstleistungen wahrnehme.</p>
<p>So heiße es in einer der Entscheidungen:</p>
<blockquote><p>Das Lichtbild des Gesichts einer Person in Form eines Passbildes ist eine einzigartige Darstellung dieser Person mit ihren spezifischen äußeren Merkmalen. Neben (u. a.) dem Familiennamen und dem Vornamen gilt die Darstellung des Gesichts in Form eines Passbildes zur Identifizierung dieser Personen und damit zur Unterscheidung von anderen Personen. Nach Ansicht der Kammer ist die fragliche Darstellung daher geeignet, die wesentliche Funktion einer Marke zu erfüllen, um die angemeldeten Waren und Dienstleistungen von denen anderer Herkunft zu unterscheiden.</p></blockquote>
<p>Der Umstand, dass Abbildungen von Personen im Allgemeinen häufiger für den Verkauf oder die Erbringung von Waren und Dienstleistungen verwendet würden, ändere nichts an der Unterscheidungskraft der angemeldeten Zeichen.</p>
<h2>Gesichter als Marke? Entscheidung der Beschwerdekammer des EUIPO</h2>
<p>Die 4 Beschwerdekammer des EUIPO entschied in beiden Fällen am 30.10.2023 zu Gunsten der Anmelder (Entscheidung <a href="file:///C:/Users/cpfitzer/Downloads/20231030_R1266_2023-4.pdf">R 1266/2023-4</a> und<a href="file:///C:/Users/cpfitzer/Downloads/20231030_R1255_2023-4.pdf"> R 1255/2023</a>).</p>
<p>Das absolute Eintragungshindernis der Unterscheidungskraft solle sicherstellen, dass die Verbraucher die betreffende Ware oder Dienstleistung ohne Verwechslungsgefahr von Waren oder Dienstleistungen anderer Herkunft unterscheiden können. Eine Marke, die dazu diene, die Ware oder Dienstleistung, für die die Eintragung beantragt wird, als von einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen und damit diese Ware oder Dienstleistung von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden, ist damit unterscheidungskräftig.</p>
<p>Die fraglichen Bilder sind eine getreue Darstellung eines weiblichen Kopfes/Gesichts in gewöhnlichen Farben und vor einem gewöhnlichen Hintergrund. Entgegen der Auffassung des Prüfers ermögliche dieses Bild den maßgeblichen Verkehrskreisen, die fraglichen Dienstleistungen von solchen anderer betrieblicher Herkunft zu unterscheiden, und zwar insbesondere als von der<br />
von der konkret abgebildeten Person zu unterscheiden.</p>
<p>Der Umstand, dass eine Fotografie eine naturgetreue Wiedergabe des Abgebildeten ist, bedeute nicht, dass diese Darstellung nicht als Marke wahrgenommen werden könne, zumal die Abbildung als solche nichts über die beanspruchten Dienstleistungen aussage. Das<br />
angemeldete Zeichen beziehe sich unzweifelhaft auf die Darstellung des Gesichts einer bestimmten Person mit ihren einzigartigen Gesichtern, d. h. ihren spezifischen äußeren Merkmalen, und zwar<br />
in Form eines Passbildes.</p>
<h2>Fazit</h2>
<p>Auch Fotos von Models können laut EUIPO als Marke eingetragen werden. Die Frage stellt sich dann, wie weit der Schutz reicht und welche Auswirkungen optische Veränderungen, z.B. durch Alterung des Models auf eine rechtserhaltende Benutzung haben können. Denn die Marken zielen nicht unbedingt darauf ab, dass die konkreten Fotos geschützt werden sollen, sondern das Gesicht als solches.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.kpw-law.de/2023/12/09/gesichter-als-marke-schutzfaehig/">Gesichter als Marke schutzfähig?</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.kpw-law.de">KPW PartmbB</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Dürfen nur Rechtsanwälte negative Bewertungen beanstanden?</title>
		<link>https://www.kpw-law.de/2023/12/09/duerfen-nur-rechtsanwaelte-negative-bewertungen-beanstanden/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Clemens Pfitzer]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 09 Dec 2023 15:46:10 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.kpw-law.de/?p=20260</guid>

					<description><![CDATA[<p>Negative Bewertungen im Internet wir sind f&#xFC;r viele Unternehmen nicht nur &#xE4;rgerlich, sondern haben auch ernsthafte wirtschaftliche Auswirkungen. Dies gilt insbesondere f&#xFC;r rechtswidrige Bewertungen, weshalb Unternehmen diese gerne entfernen lassen &#x2026; <a href="https://www.kpw-law.de/2023/12/09/duerfen-nur-rechtsanwaelte-negative-bewertungen-beanstanden/" class="more-link"><span class="screen-reader-text">D&#xFC;rfen nur Rechtsanw&#xE4;lte negative Bewertungen beanstanden?</span> weiterlesen <span class="meta-nav">&#x2192;</span></a></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.kpw-law.de/2023/12/09/duerfen-nur-rechtsanwaelte-negative-bewertungen-beanstanden/">Dürfen nur Rechtsanwälte negative Bewertungen beanstanden?</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.kpw-law.de">KPW PartmbB</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Negative Bewertungen im Internet wir sind für viele Unternehmen nicht nur ärgerlich, sondern haben auch ernsthafte wirtschaftliche Auswirkungen. Dies gilt insbesondere für rechtswidrige Bewertungen, weshalb Unternehmen diese gerne entfernen lassen wollen. Neben Rechtsanwälten bieten auch Onlinedienste den Service an, unberechtigte Bewertungen entfernen zu lassen. Aber dürfen Sie das? Das Oberlandesgericht Hamburg meint nein.</strong></p>
<p><span id="more-20260"></span></p>
<p>Ein Onlineanbieter bot einen Service zur Löschung von Onlinebewertungen an. Dabei ging der Anbieter wie folgt vor:</p>
<p><a href="https://www.kpw-law.de/wp-content/uploads/2023/12/negative-Bewertung.jpg"><img loading="lazy" decoding="async" class="alignright wp-image-20261 size-medium" src="https://www.kpw-law.de/wp-content/uploads/2023/12/negative-Bewertung-275x275.jpg" alt="" width="275" height="275" srcset="https://www.kpw-law.de/wp-content/uploads/2023/12/negative-Bewertung-275x275.jpg 275w, https://www.kpw-law.de/wp-content/uploads/2023/12/negative-Bewertung-1024x1024.jpg 1024w, https://www.kpw-law.de/wp-content/uploads/2023/12/negative-Bewertung-150x150.jpg 150w, https://www.kpw-law.de/wp-content/uploads/2023/12/negative-Bewertung-768x768.jpg 768w, https://www.kpw-law.de/wp-content/uploads/2023/12/negative-Bewertung-1536x1536.jpg 1536w, https://www.kpw-law.de/wp-content/uploads/2023/12/negative-Bewertung.jpg 2048w" sizes="auto, (max-width: 275px) 100vw, 275px" /></a>Wenn Kunden Bewertungen gelöscht haben wollen, prüfte der Anbieter zunächst, ob der Kunden unter den zu beanstandenden Bewertungen bereits eine eigene Antwort verfasst hatte. Falls ja, wurde der Kunde aufgefordert, diese zu löschen, da man sonst nicht tätig werde.</p>
<p>Im Anschluss beanstandete der Onlineanbieter die Rechtswidrigkeit von Internetbewertungen für ihren Auftraggeber unter Verwendung von Standardtexten bei denen eine Kundenbeziehung zwischen dem bewertenden Nutzer und dem bewerteten Unternehmen pauschal bestritten wurde.</p>
<p>Ob es tatsächlich einen Kundenkontakt gab oder nicht, wurde vom Onlineanbieter nicht geprüft.  Über eine Zulassung als Rechtsanwalt verfügt der Onlineanbieter oder dessen Geschäftsführer nicht.</p>
<p>Ein Rechtsanwalt sah darin eine erlaubnispflichtige Rechtsdienstleistung, die nur Rechtsanwälten erlaubt ist. Die Beanstandung von rechtswidrigen Bewertungen erfordere stets eine rechtliche Prüfung im Einzelfall und sei somit eine erlaubnispflichtige  Rechtsdienstleistung nach RDG über die der Anbieter nicht verfüge. Deshalb sei das Angebot des Onlineanbieters wettbewerbswidrig.</p>
<h2>Entscheidung des OLG Hamburg zum Angebot zur Beanstandung negativer Bewertungen</h2>
<p>Nachdem das LG Hamburg den Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen den Onlineanbieter noch abgelehnt hatte, gab das OLG Hamburg (<a href="https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/JURE230059393">Urteil vom 23.11.2023 &#8211; Az. 5 U 25/23</a>)  dem Rechtsanwalt recht und untersagte das Angebot des Onlineanbieters.</p>
<p>Bei dem Angebot des Onlineanbieters handele es sich um eine erlaubnispflichtige Rechtsdienstleistung zu welcher der Onlineanbieter nicht berechtigt sei.</p>
<p>Eine erlaubnispflichtige Rechtsdienstleistung nach dem RDG sei jede Tätigkeit in konkreten fremden Angelegenheiten, sobald sie eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls erfordere. Dies umfasse jede  konkrete Subsumtion eines Sachverhalts unter die maßgeblichen rechtlichen Bestimmungen, die über eine bloß schematische Anwendung von Rechtsnormen ohne weitere rechtliche Prüfung hinausgehe. Ob es sich um einfache oder schwierige Rechtsfragen handelt, sei unerheblich.</p>
<p>Für die Frage der Erforderlichkeit einer rechtlichen Prüfung komme es auf die Verkehrsanschauung oder die erkennbare Erwartung des Rechtssuchenden an.</p>
<p>Bereits die Feststellung, ob eine rechtsverletzende Bewertung vorliegt, bedarf regelmäßig einer vertieften juristischen Prüfung. Das gleiche gelte auch für die Ausarbeitung eines an den Plattformbetreiber gerichteten Beanstandungsschreibens. Anders könne der Inhalt eines Schreibens nicht sinnvoll formuliert werden. Auch bei der Bestimmung und Auswahl geeigneter Methoden, eine Löschung der Bewertung zu erreichen, handele es sich um eine Rechtsdurchsetzung, die eine Prüfung des Einzelfalls voraussetze.</p>
<p>Es komme nicht darauf an, dass der Onlineanbieter jeweils ohne tatsächliche Prüfung die Bewertungen beanstandet habe, da eine rechtliche Prüfung des Einzelfalles,  jedenfalls objektiv erforderlich wäre.</p>
<p>Die Verwendung der Texte zur Beanstandung fremder Kundenbewertungen stelle objektiv bereits für sich eine erlaubnispflichtige Rechtsbesorgung dar, da der Onlineanbieter hiermit jedenfalls gegenüber dem jeweiligen Portalbetreiber für den einzelnen Kunden rechtsbesorgend tätig werde. Es würden schließlich einzelfallbezogene Forderungen gestellt.</p>
<h2>Fazit</h2>
<p>Onlinedienstleister die die Beanstandung von Onlinebewertungen anbieten bedürfen nach den Hamburger Oberlandesrichtern einer Erlaubnis nach dem RDG.  Durch die Erlaubnispflicht soll für den rechtssuchenden Verkehr einen entsprechende Qualität sichergestellt werden. Man kann dies kritisieren, aber derzeit müssen Onlineangebote und LegalTechs  diese Vorgaben beachten.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.kpw-law.de/2023/12/09/duerfen-nur-rechtsanwaelte-negative-bewertungen-beanstanden/">Dürfen nur Rechtsanwälte negative Bewertungen beanstanden?</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.kpw-law.de">KPW PartmbB</a>.</p>
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		<title>Verstößt SCHUFA-Score gegen DSGVO?</title>
		<link>https://www.kpw-law.de/2023/12/09/verstoesst-schufa-score-gegen-dsgvo/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Clemens Pfitzer]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 09 Dec 2023 09:33:14 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Auskunftei]]></category>
		<category><![CDATA[Bonität]]></category>
		<category><![CDATA[automatisierte Entscheidung]]></category>
		<category><![CDATA[SCHUFA]]></category>
		<category><![CDATA[Datenschutzrecht Schufa Meldung Forderungen bestritten Datenübermittlung]]></category>
		<category><![CDATA[SCHUFA-Meldung]]></category>
		<category><![CDATA[SCHUFA-Score]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Der <span class="glossaryLink" title="Glossary: SCHUFA" aria-describedby="tt" data-cmtooltip="&#60;div class=glossaryItemTitle&#62;SCHUFA&#60;/div&#62;&#60;div class=glossaryItemBody&#62;Die SCHUFA Holding AG (kurz: SCHUFA) ist eine Wirtschaftsauskunftei, die Daten Daten zur Kreditw&#xFC;rdigkeit von Personen sammelt und an Firmen zur Beurteilung der Bonit&#xE4;t weitergibt.&#38;lt;br /&#38;gt;Mehr Informationen unter: www.schufa.de&#60;/div&#62;" data-gt-translate-attributes='[{"attribute":"data-cmtooltip", "format":"html"}]' tabindex="0" role="link">SCHUFA</span>-Score von manchen Verbrauchern gef&#xFC;rchtet und f&#xFC;r Unternehmen Grundlage zur Beurteilung der Bonit&#xE4;t. Aber verst&#xF6;&#xDF;t der SCHUFA-Score m&#xF6;glicherweise gegen Datenschutzrecht. Der Europ&#xE4;ische Gerichtshof&#xA0; hat sich hierzu ge&#xE4;u&#xDF;ert. Mehrere Personen &#x2026; <a href="https://www.kpw-law.de/2023/12/09/verstoesst-schufa-score-gegen-dsgvo/" class="more-link"><span class="screen-reader-text">Verst&#xF6;&#xDF;t SCHUFA-Score gegen DSGVO?</span> weiterlesen <span class="meta-nav">&#x2192;</span></a></p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Der SCHUFA-Score von manchen Verbrauchern gefürchtet und für Unternehmen Grundlage zur Beurteilung der Bonität. Aber verstößt der SCHUFA-Score möglicherweise gegen Datenschutzrecht. Der Europäische Gerichtshof  hat sich hierzu geäußert.</strong></p>
<p><span id="more-20253"></span></p>
<p>Mehrere Personen wurden aufgrund ihres schlechten SCHUFA-Score Kredite verweigert. Die Betroffenen forderten die SCHUFA daraufhin auf, Auskunft über die gespeicherten personenbezogenen Daten zu erteilen und die nach ihrer Auffassung unrichtigen Daten zu löschen.</p>
<p><a href="https://www.kpw-law.de/wp-content/uploads/2023/12/SCHUFA-SCORE.png"><img loading="lazy" decoding="async" class="alignright wp-image-20254" src="https://www.kpw-law.de/wp-content/uploads/2023/12/SCHUFA-SCORE.png" alt="SCHUFA-Score DSGVO Datenschutz Datenschutzrecht Auskunft Löschung" width="353" height="275" srcset="https://www.kpw-law.de/wp-content/uploads/2023/12/SCHUFA-SCORE.png 500w, https://www.kpw-law.de/wp-content/uploads/2023/12/SCHUFA-SCORE-275x214.png 275w" sizes="auto, (max-width: 353px) 100vw, 353px" /></a>Die SCHUFA antwortete hierauf mit Informationen über die Höhe ihres SCHUFA-Score und legte in groben Zügen dar, wie die Score-Werte berechnet werden. Die SCHUFA weigerte sich jedoch unter Berufung auf ihr Betriebs- und Geschäftsgeheimnis, die bei dieser Berechnung berücksichtigten Einzelinformationen sowie deren Gewichtung offenzulegen. Die SCHUFA beschränke sich darauf, ihren Vertragspartnern Informationen zukommen zu lassen. Die Vertragsentscheidungen träfen diese.</p>
<p>Die betroffenen Personen wandten sich daraufhin an den hessischen Landesdatenschutzbeauftragten als zuständige  Aufsichtsbehörde, damit diese die Ansprüche auf Auskunft und Löschung durchsetzt. Der hessische Landesdatenschutzbeauftragte lehnte dies mit der Begründung ab, dass nicht erwiesen sei, dass die SCHUFA ihre datenschutzrechtlichen Anforderungen nach der deutschen Regelung zum Scoring im BDSG nicht erfülle.</p>
<p>Hiergegen zogen die betroffenen Bürger vor das Verwaltungsgericht Wiesbaden, was die Sache dem EuGH vorlegte</p>
<h2>Die SCHUFA und der SCHUFA-Score</h2>
<p>Die <a href="https://www.schufa.de/index.jsp">SCHUFA</a> ist ein privates deutsches Unternehmen, welches  Auskunft über die Kreditwürdigkeit Dritter, insbesondere Verbraucher zur Verfügung stellt.</p>
<p>Das „Scoring“ ist ein mathematisch-statistisches Verfahren, das es ermöglicht, die Wahrscheinlichkeit eines künftigen Verhaltens, wie etwa die Rückzahlung eines Kredits, vorauszusagen. Die Bewertung basiert auf der Annahme, dass ähnliches Verhalten vorhergesagt werden kann, indem man eine Person einer Gruppe anderer Personen mit ähnlichen Merkmalen zuordnet, die sich auf eine bestimmte Weise verhalten haben. Bei der SCHUFA ist dies der SCHUFA-Score.</p>
<p>Zur Berechnung werden bestimmte menschliche Merkmale genutzt. Hierzu zählen auch Informationen über die Erteilung einer Restschuldbefreiung. Während das deutsche öffentliche Insolvenzregister diese Informationen nur sechs Monate lang gespeichert, speichern Wirtschaftsauskunfteien wie die SCHUFA diese 3 Jahre in ihren eigenen Datenbanken.</p>
<h2>EUGH zum SCHUFA-Score</h2>
<p>Der EuGH hat mit Urteil vom 07.12.2023 &#8211; Az. <span id="pagePrincipale"> C‑634/21 zunächst festgestellt, dass ein solches „Scoring“ als eine von der DSGVO grundsätzlich verbotene „automatisierte Entscheidung im Einzelfall“ anzusehen sei, wenn der Score eine maßgebliche Rolle bei der Kreditgewährung spiele. </span></p>
<p><span id="pagePrincipale">Soweit das BDSG hier Regelungen vorsehe, die dies zulassen, müsse das Verwaltungsgericht beurteilen, ob diese im Einklang mit der DSGVO eine gültige Ausnahme von diesem grundsätzlich Verbot enthalten. </span></p>
<p><span id="pagePrincipale">Aber auch wenn dies der Fall wäre und das Scoring auf dieser Grundlage zulässig wäre, so müsse das Verwaltungsgericht Wiesbaden prüfen, ob die in der DSGVO vorgesehenen allgemeinen<br />
Voraussetzungen für die Datenverarbeitung erfüllt seien.</span></p>
<p><span id="pagePrincipale">In Bezug auf die Auskunftsansprüche der Betroffenen stellen die Richter fest, dass diesen ein Auskunftsrecht gegenüber der SCHUFA zustehe und die SCHUFA sich hier nicht pauschal auf ihr Geschäftsgeheimnis berufen könne. So müssten insbesondere aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik sowie die Tragweite und die angestrebten Auswirkungen einer derartigen Verarbeitung für die betroffene Person mitgeteilt werden. </span></p>
<p>In Bezug auf die lange Speicherdauer der Daten über die  Restschuldbefreiung betroffener Personen, halten die Luxemburger Richter diese nach Ablauf von 6 Monaten für unrechtmäßig.</p>
<p>Die erteilte Restschuldbefreiung solle nämlich der betroffenen Person ermöglichen, sich erneut am Wirtschaftsleben zu beteiligen, und habe daher für sie existenzielle Bedeutung. Diese Informationen würden bei der Bewertung der Kreditwürdigkeit der betroffenen Person stets als negativer Faktor beurteilt. Nachdem in Deutschland im Insolvenzregister diese Informationen nur für 6 Monate gespeichert werden dürfen, überwiegen danach die Interessen der betroffenen Person an der Löschung der Information gegenüber denen der Öffentlichkeit, über diese Information zu verfügen.</p>
<p>Das Verwaltungsgericht Wiesbaden wird nun den Bescheid des hessischen Landesdatenschutzbeauftragten anhand dieser Maßstäbe zu prüfen haben. Der EuGH betont insoweit, dass die nationalen Gerichte jeden rechtsverbindlichen Beschluss einer<br />
Aufsichtsbehörde einer vollständigen inhaltlichen Überprüfung unterziehen können müssen.</p>
<h2>Fazit</h2>
<p>Die SCHUFA und andere Wirtschaftsauskunfteien werden künftig ihr Scoring Verfahren transparenter gestalten und auch diesbezügliche Auskünfte gegenüber betroffenen Personen erteilen müssen. Informationen zur Restschuldbefreiung werden schneller gelöscht werden müssen. Insgesamt wird die SCHUFA ihren SCHUFA-Score und ihren Umgang damit anpassen müssen, da die derzeitige Praxis nicht den Anforderungen der DSGVO entspricht.</p>
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		<title>Masterclass für Coach im Fernunterrichtsschutzgesetz</title>
		<link>https://www.kpw-law.de/2023/11/09/masterclass-fuer-coach-im-fernunterrichtsschutzgesetz/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Clemens Pfitzer]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 09 Nov 2023 10:11:58 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Masterclass]]></category>
		<category><![CDATA[coach]]></category>
		<category><![CDATA[FernUSG]]></category>
		<category><![CDATA[Fernunterricht]]></category>
		<category><![CDATA[Widerrufsbelehrung]]></category>
		<category><![CDATA[Widerrufsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Widerruf]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Sogenannte Masterclasses und Coaches gibt es mittlerweile f&#xFC;r nahezu alle Lebensbereiche. Eine Entscheidung des Landgericht Hamburg zeigt nun, wann Kunden sich vor Zahlung aus dem Coaching-Vertrag erfolgreich dr&#xFC;cken k&#xF6;nnen. Ein &#x2026; <a href="https://www.kpw-law.de/2023/11/09/masterclass-fuer-coach-im-fernunterrichtsschutzgesetz/" class="more-link"><span class="screen-reader-text">Masterclass f&#xFC;r Coach im Fernunterrichtsschutzgesetz</span> weiterlesen <span class="meta-nav">&#x2192;</span></a></p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Sogenannte Masterclasses und Coaches gibt es mittlerweile für nahezu alle Lebensbereiche. Eine Entscheidung des Landgericht Hamburg zeigt nun, wann Kunden sich vor Zahlung aus dem Coaching-Vertrag erfolgreich drücken können.</strong></p>
<p><span id="more-20190"></span></p>
<p>Ein Coaching Unternehmen bot online verschieden Coachings und Lehrgänge an, durch die für die Teilnehmenden horrende Gewinne im Bereich „print on demand“ zu erzielen seien. Über eine gesetzliche Zulassung nach dem Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) verfügt das Coaching Unternehmen nicht.</p>
<p>Im März 2022 meldete sich ein Interessent für ein unverbindliches Beratungsgespräch zum Thema „Erfolgreiche Online Shops“ online an. Noch am selben Tag bekam der Interessent einen Anruf des Coaches. Dieser erläuterte dem potentiellen Kunden in einem längeren Telefonat die Inhalte des Coachings und legte diesem nahe, ein sechsmonatiges Coaching zu buchen. In diesem sollte der potentielle Kunde in einem „eins-zu eins“-Mentoring den Aufbau eines erfolgreichen E-Commerce-Unternehmens, welches T-Shirts verkaufen sollte, lernen.</p>
<p>Während des Telefonats einigte sich beide über den Vertragsschluss zum Preis von 6.366,50,- Euro. Zudem sandte das Coaching Unternehmen während des Telefonats folgende Nachricht an den Kunden:</p>
<blockquote><p>„Möchtest du M. die Masterclass bewusst als Unternehmer zum Aufbau deines online Shops und Gewerbes neben deinem Angestellten Job kaufen?“</p></blockquote>
<p>Dieser antwortete daraufhin mit &#8222;ja&#8220;.</p>
<p>Hierdurch wurde ein Vertrag geschlossen und der Kunde erhielt eine Rechnung mit Ratenzahlungsplan. Der wesentliche Vertragsinhalt des sechsmonatigen Programms bestand aus dem Zugang zu einem Videokursbereich mit 235 Schulungsvideos mit etwa 40 Stunden Videomaterial. Zudem gibt es das Angebot von drei wöchentlichen Zoom-Meetings á 2 Stunden mit dem Coach. Zu einem Zoom-Meeting kam es tatsächlich aber nicht.</p>
<p>Stattdessen widerrief der Kunde den Vertrag Anfang April gegenüber dem Coaching Unternehmen.</p>
<p>Diesen Widerruf wies das Coaching Unternehmen zurück. Eine Zulassung nach FernUSG sei für das Angebot nicht erforderlich. Außerdem sei der Kunde kein Verbraucher und es überwiege der Anteil des Coachings mit (angebotenen) 144 Stunden gegenüber dem 40stündigen Videomaterial. Nachdem der Kunde weiter nicht zahlte klagte das Coaching Unternehmen auf Zahlung.</p>
<h2>LG Hamburg gibt Masterclass für Coach im Fernunterrichtsschutzgesetz</h2>
<p><a href="https://www.kpw-law.de/wp-content/uploads/2023/11/masterclass-fuer-coach-im-fernunterrichtsschutzgesetz.jpg"><img loading="lazy" decoding="async" class="alignright wp-image-20200" src="https://www.kpw-law.de/wp-content/uploads/2023/11/masterclass-fuer-coach-im-fernunterrichtsschutzgesetz.jpg" alt="Masterclass für Coach im Fernunterrichtsschutzgesetz E-Commerce Widerruf Wettbewerbsrecht Rechtsanwalt" width="354" height="275" srcset="https://www.kpw-law.de/wp-content/uploads/2023/11/masterclass-fuer-coach-im-fernunterrichtsschutzgesetz.jpg 2304w, https://www.kpw-law.de/wp-content/uploads/2023/11/masterclass-fuer-coach-im-fernunterrichtsschutzgesetz-275x214.jpg 275w, https://www.kpw-law.de/wp-content/uploads/2023/11/masterclass-fuer-coach-im-fernunterrichtsschutzgesetz-1024x796.jpg 1024w, https://www.kpw-law.de/wp-content/uploads/2023/11/masterclass-fuer-coach-im-fernunterrichtsschutzgesetz-768x597.jpg 768w, https://www.kpw-law.de/wp-content/uploads/2023/11/masterclass-fuer-coach-im-fernunterrichtsschutzgesetz-1536x1195.jpg 1536w, https://www.kpw-law.de/wp-content/uploads/2023/11/masterclass-fuer-coach-im-fernunterrichtsschutzgesetz-2048x1593.jpg 2048w" sizes="auto, (max-width: 354px) 100vw, 354px" /></a>Das LG Hamburg wie die Klage des Coaching Unternehmens ab (<a href="https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/JURE230056830">Urteil vom 19.07.2023 &#8211; Az. 304 O 277/22</a>).</p>
<p>Es handle sich bei der angebotenen Masterclass um Fernunterricht im Sinne des FernUSG.</p>
<p>Fernunterricht im Sinne dieses Gesetzes ist die auf vertraglicher Grundlage erfolgende, entgeltliche Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten, bei der der Lehrende und der Lernende ausschließlich oder überwiegend räumlich getrennt sind und der Lehrende oder sein Beauftragter den Lernerfolg überwachen.</p>
<p>Diese Voraussetzungen seien vorliegend erfüllt, so die hanseatischen Richter. So sehe das gesamte „Kurskonzept“ des Coaching Unternehmens vor, dass der Lehrende und der Lernende räumlich getrennt seien, da das Coaching ausschließlich Online – mittels Video-Coaching und Lernvideos – stattfinden sollte.</p>
<p>Auch gebe es im Vertrag eine Lernerfolgskontrolle. An diese seien nur geringe Anforderungen zu stellen. Es reiche die Möglichkeit aus, dass Teilnehmende im Rahmen der von dem Anbieter z.B. organisierten Informationsveranstaltungen oder begleitenden Unterrichtsveranstaltungen Fragen stellen und anhand der Antworten ihren Lernfortschritt feststellen könnten, um eine Lernerfolgskontrolle zu bejahen. Für die Lernerfolgskontrolle waren dabei die Zoom-Calls mit dem Coach persönlich vorgesehen.</p>
<p>Auf eine Verbrauchereigenschaft komme es nicht an, da die Anwendbarkeit des FernUSG nicht davon abhänge, dass der Kunde Verbraucher sei.</p>
<p>Da das Coaching Unternehmen nicht  über die erforderliche Zulassung verfüge, sei der Vertrag nichtig und es bestehen keine Zahlungsansprüche.</p>
<h2>Fazit</h2>
<p>Coaches die ihre Dienste online anbieten, müssen sorgsam prüfen, ob sie eine Zulassung nach dem FernUSG benötigen. Ohne Zulassung könnte der Kunde sonst die Zahlung verweigern und zwar auch nachdem er das Coaching durchgeführt hat.</p>
<p>Zudem dürfte in dem Angebot von zulassungspflichtigen Coachings und Masterclasses ohne Zulassung auch ein Wettbewerbsverstoß liegen, der zu Abmahnungen führen kann.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Preis mit oder ohne Pfand</title>
		<link>https://www.kpw-law.de/2023/11/05/preis-mit-oder-ohne-pfand/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Clemens Pfitzer]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 05 Nov 2023 15:46:50 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[PAngV]]></category>
		<category><![CDATA[Preisangabeverordung]]></category>
		<category><![CDATA[Pfand]]></category>
		<category><![CDATA[Einwegpfand]]></category>
		<category><![CDATA[Dosenpfand]]></category>
		<category><![CDATA[Preisangaben]]></category>
		<category><![CDATA[Preisangabe]]></category>
		<category><![CDATA[Gesamtpreis]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.kpw-law.de/?p=20179</guid>

					<description><![CDATA[<p>H&#xE4;ndler m&#xFC;ssen beim Verkauf von Waren den Gesamtpreis angeben. Aber was ist bei Produkten mir Pfand. Ist der Preis mit oder ohne Pfand anzugeben? Der Bundesgerichtshof hat die Frage nun &#x2026; <a href="https://www.kpw-law.de/2023/11/05/preis-mit-oder-ohne-pfand/" class="more-link"><span class="screen-reader-text">Preis mit oder ohne Pfand</span> weiterlesen <span class="meta-nav">&#x2192;</span></a></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.kpw-law.de/2023/11/05/preis-mit-oder-ohne-pfand/">Preis mit oder ohne Pfand</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.kpw-law.de">KPW PartmbB</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Händler müssen beim Verkauf von Waren den Gesamtpreis angeben. Aber was ist bei Produkten mir Pfand. Ist der Preis mit oder ohne Pfand anzugeben? Der Bundesgerichtshof hat die Frage nun entschieden.</strong><span id="more-20179"></span></p>
<p>Händler sind laut Preisangabenverordnung verpflichtet, dem Verbraucher den Gesamtpreis anzugeben. Gesamtpreis im Sinne der Vorschrift ist der Preis, der einschließlich der Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile für eine Ware oder eine Leistung zu zahlen ist. Aber was ist mit dem Pfand bei Getränken?</p>
<p>Ein Händler hatte in seiner Werbung unter anderem Getränke in Pfandflaschen und Joghurts in Pfandgläsern beworben. In den dazugehörigen Preis war der Pfandbetrag nicht eingerechnet, sondern es stand dort ein Zusatz &#8222;zzgl. &#8230;€ Pfand&#8220;.</p>
<p>Ein Wettbewerbsverein ging hiergegen vor, da er hierin einen Verstoß gegen die PAngV sah.</p>
<h2>BGH zu Preis mit oder ohne Pfand</h2>
<p><a href="https://www.kpw-law.de/wp-content/uploads/2023/11/Preis-mit-oder-ohne-Pfand.jpg"><img loading="lazy" decoding="async" class="alignright wp-image-20180" src="https://www.kpw-law.de/wp-content/uploads/2023/11/Preis-mit-oder-ohne-Pfand.jpg" alt="Preis mit oder ohne Pfand Rechtsanwalt E-Commerce Wettbewerbsrecht PAngV" width="354" height="275" srcset="https://www.kpw-law.de/wp-content/uploads/2023/11/Preis-mit-oder-ohne-Pfand.jpg 2304w, https://www.kpw-law.de/wp-content/uploads/2023/11/Preis-mit-oder-ohne-Pfand-275x214.jpg 275w, https://www.kpw-law.de/wp-content/uploads/2023/11/Preis-mit-oder-ohne-Pfand-1024x796.jpg 1024w, https://www.kpw-law.de/wp-content/uploads/2023/11/Preis-mit-oder-ohne-Pfand-768x597.jpg 768w, https://www.kpw-law.de/wp-content/uploads/2023/11/Preis-mit-oder-ohne-Pfand-1536x1195.jpg 1536w, https://www.kpw-law.de/wp-content/uploads/2023/11/Preis-mit-oder-ohne-Pfand-2048x1593.jpg 2048w" sizes="auto, (max-width: 354px) 100vw, 354px" /></a>Der BGH hatte das Verfahren zunächst ausgesetzt und dem EuGH vorgelegt. Der EuGH hatte mit <a href="https://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&amp;docid=276326&amp;pageIndex=0&amp;doclang=DE&amp;mode=lst&amp;dir=&amp;occ=first&amp;part=1&amp;cid=943078">Urteil vom 29.06.2023 &#8211; Az. C-543/21</a> entschieden, dass der Verkaufspreis nicht den Pfandbetrag enthalte, den der Verbraucher beim Kauf zu entrichten habe.</p>
<p>Der BGH entschied in seinem Urteil vom 26.10.2023 &#8211; Az. I ZR 135/20 folgerichtig zugunsten des Händlers.</p>
<p>Der Pfandbetrag sei gesondert auszuweisen. Der gemäß PAngV anzugebende Gesamtpreis schließe nicht den Pfandbetrag ein, der beim Kauf von Waren in Pfandbehältern zu entrichten sei. Die PAngV setze die Preisangabenrichtlinie ins deutsche Recht um und sei daher richtlinienkonform auszulegen. Der dem Begriff des Gesamtpreises entsprechende Begriff des Verkaufspreises in der Preisangabenrichtlinie enthalte nach der Vorabentscheidung des EuGH nicht den Pfandbetrag. Dieser sei daher neben dem Verkaufspreis bzw. dem Gesamtpreis anzugeben. Die gesonderte Angabe von Verkaufspreis und Pfandbetrag ermögliche es Verbraucherinnen und Verbrauchern, die Preise von Waren besser zu beurteilen und leichter miteinander zu vergleichen.</p>
<h2>Fazit</h2>
<p>Der Pfand ist nicht Bestandteil des Gesamtpreises und daher auch nicht in diesen einzuberechnen. Der Pfand kann nicht nur gesondert angegeben werden, sondern muss dies nach dem BGH wohl auch. Händler müssen hier ggfs. Ihre Preisdarstellung anpassen.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.kpw-law.de/2023/11/05/preis-mit-oder-ohne-pfand/">Preis mit oder ohne Pfand</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.kpw-law.de">KPW PartmbB</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Keine Kostenerstattung für einen Patentanwalt in Markensachen</title>
		<link>https://www.kpw-law.de/2023/11/05/keine-kostenerstattung-fuer-einen-patentanwalt-in-markensachen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Clemens Pfitzer]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 05 Nov 2023 15:18:03 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Patentanwalt]]></category>
		<category><![CDATA[Patentanwaltskosten]]></category>
		<category><![CDATA[Kosten Patentanwalt]]></category>
		<category><![CDATA[Markenstreit]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Immer wieder werden Patentanw&#xE4;lte in Markenstreitigkeiten hinzugezogen. Aber wann kann eine Kostenerstattung f&#xFC;r einen Patentanwalt beansprucht werden? Das Oberlandesgericht Stuttgart hat sich hierzu ge&#xE4;u&#xDF;ert. Patentanwaltskoten waren in der Vergangenheit in &#x2026; <a href="https://www.kpw-law.de/2023/11/05/keine-kostenerstattung-fuer-einen-patentanwalt-in-markensachen/" class="more-link"><span class="screen-reader-text">Keine Kostenerstattung f&#xFC;r einen Patentanwalt in Markensachen</span> weiterlesen <span class="meta-nav">&#x2192;</span></a></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.kpw-law.de/2023/11/05/keine-kostenerstattung-fuer-einen-patentanwalt-in-markensachen/">Keine Kostenerstattung für einen Patentanwalt in Markensachen</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.kpw-law.de">KPW PartmbB</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Immer wieder werden Patentanwälte in Markenstreitigkeiten hinzugezogen. Aber wann kann eine Kostenerstattung für einen Patentanwalt beansprucht werden? Das Oberlandesgericht Stuttgart hat sich hierzu geäußert.</strong></p>
<p><span id="more-20168"></span></p>
<p>Patentanwaltskoten waren in der Vergangenheit in Markenstreitigkeiten stets erstattungsfähig. Diese Rechtslage hat sich nicht zuletzt seit einem <a href="https://www.kpw-law.de/2022/05/03/kosten-des-patentanwalts-in-markensachen/">Urteil des EuGH geändert</a>.  Der EuGH hatte damals klargestellt, dass die Kosten des Patentanwalts nur dann erstattungsfähig sind, wenn dessen Hinzuziehung erforderlich war.</p>
<p>In dem Fall vor dem OLG Stuttgart stritten sich die Parteien um die Frage , ob die Patentanwaltskosten in einem gerichtlichen Verfahren zu erstatten sind oder nicht. Ursprünglich war Klage eingereicht worden. In der Klage wurde ein „Mitwirkender Patentanwalt“ genannt. Dessen Hinzuziehung sei notwendig gewesen, weil dieser bereits im Vorfeld der Abmahnung die Widersprüche der Klägerin gegen die streitgegenständlichen Marken beim DPMA eingereicht habe und jene Verfahren seitdem alleine begleite. Darüber hinaus verfüge der Patentanwalt über ein umfangreiches Hintergrundwissen bzgl. des Markenportfolios und über das Unternehmen der Klägerin, welches auch im Gerichtsverfahren von besonderem Wert gewesen sei.</p>
<h2>Entscheidung des OLG Stuttgart zur Kostenerstattung für einen Patentanwalt</h2>
<p>Das OLG Stuttgart (<a href="http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&amp;nr=39165">Beschluss vom 25.09.2023 &#8211; Az. 8 W 343/22</a>)  teilte die Auffassung der Klägerin nicht.  Es bestünde kein Anspruch auf Kostenerstattung für einen Patentanwalt.</p>
<p><a href="https://www.kpw-law.de/wp-content/uploads/2023/11/Kostenerstattung-fuer-einen-Patentanwalt.jpg"><img loading="lazy" decoding="async" class="alignright wp-image-20171" src="https://www.kpw-law.de/wp-content/uploads/2023/11/Kostenerstattung-fuer-einen-Patentanwalt.jpg" alt="Kostenerstattung für einen Patentanwalt in Markensachen, Markenrecht Kosten notwendig Rechtsanwalt" width="354" height="275" srcset="https://www.kpw-law.de/wp-content/uploads/2023/11/Kostenerstattung-fuer-einen-Patentanwalt.jpg 2304w, https://www.kpw-law.de/wp-content/uploads/2023/11/Kostenerstattung-fuer-einen-Patentanwalt-275x214.jpg 275w, https://www.kpw-law.de/wp-content/uploads/2023/11/Kostenerstattung-fuer-einen-Patentanwalt-1024x796.jpg 1024w, https://www.kpw-law.de/wp-content/uploads/2023/11/Kostenerstattung-fuer-einen-Patentanwalt-768x597.jpg 768w, https://www.kpw-law.de/wp-content/uploads/2023/11/Kostenerstattung-fuer-einen-Patentanwalt-1536x1195.jpg 1536w, https://www.kpw-law.de/wp-content/uploads/2023/11/Kostenerstattung-fuer-einen-Patentanwalt-2048x1593.jpg 2048w" sizes="auto, (max-width: 354px) 100vw, 354px" /></a>Die unterlegene Partei habe nur solche Kosten zu erstatten, die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig seien. Diese Regelung werde nicht durch Vorschriften des nationalen Markenrechts verdrängt, da diese EU-richtlinienkonform dahingehend auszulegen seien, dass nur die Kosten einer für die zweckentsprechende Rechtsverfolgung notwendigen patentanwaltlichen Mitwirkung erstattungsfähig sind.</p>
<p>Es komme daher darauf an, ob eine verständige, wirtschaftlich vernünftig denkende Partei, die die Kosten auslösende Maßnahme im damaligen Zeitpunkt für sachdienlich ansehen durfte. Anders als in Patentstreitigkeiten geht es in Markenstreitsachen regelmäßig um die rein rechtliche Beurteilung eines nicht-technischen Sachverhaltes, die gleichermaßen von Rechtsanwälten vorgenommen werden kann, insbesondere dann, wenn dieser ein entsprechender Fachanwalt ist.</p>
<p>Alleine der Umstand, dass es sich um eine komplexe oder bedeutsame Angelegenheit handele, genüge dabei nicht, um die Erforderlichkeit der zusätzlichen Beauftragung eines Patentanwalts darzulegen.</p>
<p>Eine Notwendigkeit der Beauftragung des Patentanwalts zusätzlich zum Fachanwalt als anwaltlichem Vertreter der Klägerin könne nicht festgestellt werden. Es handele sich um kein Verfahren, dass eine besondere technische Sachkunde des Patentanwalts erforderte.</p>
<p>Zudem waren die Tätigkeiten des Patentanwalts bereits vor vorprozessual erbracht worden und Gegenstand der außergerichtlichen Beauftragung des Patentanwalts. Für das gerichtliche Verfahren war eine Mitwirkung des Patentanwalts daher nicht notwendig.</p>
<p>Auch den übrigen Argumenten der Klägerin erteilten die Stuttgarter Oberlandesrichter eine Absage. Die Notwendigkeit der Einschaltung eines Patentanwalts könne nicht im Wege einer typisierenden Betrachtungsweise für komplexe oder bedeutsame Angelegenheiten generell bejaht werden. Vielmehr müsse der Kläger für die Kostenerstattung für einen Patentanwalt im konkreten Fall darlegen und nachweisen, dass die Mitwirkung des Patentanwalts erforderlich war.</p>
<h2>Fazit</h2>
<p>Es bleibt dabei, dass es eine Kostenerstattung für einen Patentanwalt in Markensachen nur noch gibt, wenn dessen Hinzuziehung notwendig war. Dies dürfte regelmäßig nur dann gegeben sein, wenn es der besonderen technischen Expertise eines Patentanwalts bedarf, was in Markensachen nur selten der Fall sein wird.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Keine Benutzung der Marke für Einwegpfand</title>
		<link>https://www.kpw-law.de/2023/10/22/keine-benutzung-der-marke-fuer-einwegpfand/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Clemens Pfitzer]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 22 Oct 2023 08:58:39 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[DPG]]></category>
		<category><![CDATA[rechtserhaltende Benutzung]]></category>
		<category><![CDATA[Nichtbenutzungseinrede]]></category>
		<category><![CDATA[ernsthafte Benutzung]]></category>
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		<category><![CDATA[Unionsgewährleistungsmarke]]></category>
		<category><![CDATA[Benutzung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>In Deutschland prangt die Marke f&#xFC;r Einwegpfand auf allen Einwegflaschen und Getr&#xE4;nkedosen. Warum diese Marke trotzdem nicht rechtserhaltend benutzt wird und wie man es h&#xE4;tte besser machen k&#xF6;nnen, kl&#xE4;rt das &#x2026; <a href="https://www.kpw-law.de/2023/10/22/keine-benutzung-der-marke-fuer-einwegpfand/" class="more-link"><span class="screen-reader-text">Keine Benutzung der Marke f&#xFC;r Einwegpfand</span> weiterlesen <span class="meta-nav">&#x2192;</span></a></p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>In Deutschland prangt die Marke für Einwegpfand auf allen Einwegflaschen und Getränkedosen. Warum diese Marke trotzdem nicht rechtserhaltend benutzt wird und wie man es hätte besser machen können, klärt das Europäische Gericht erster Instanz.</strong></p>
<p><span id="more-20144"></span></p>
<p><a href="https://www.kpw-law.de/wp-content/uploads/2023/10/Einwegpfand-Marke.jpg"><img loading="lazy" decoding="async" class="alignright wp-image-20145" src="https://www.kpw-law.de/wp-content/uploads/2023/10/Einwegpfand-Marke.jpg" alt="Einwegpfand Marke rechtserhaltende Benutzung Markenrecht Gewährleistungsmarke Rechtsanwalt" width="282" height="275" srcset="https://www.kpw-law.de/wp-content/uploads/2023/10/Einwegpfand-Marke.jpg 642w, https://www.kpw-law.de/wp-content/uploads/2023/10/Einwegpfand-Marke-275x268.jpg 275w" sizes="auto, (max-width: 282px) 100vw, 282px" /></a>Die Deutsche Pfandgesellschaft ist Inhaberin einer EU Bildmarke.  <a href="https://euipo.europa.eu/eSearch/#details/trademarks/004564993">Die Marke ist seit Juni 2007</a> als Individualmarke unter anderem für diverse Dienstleistungen eingetragen, darunter</p>
<ul>
<li><em>Abfallwirtschaftliche Verwaltungstätigkeit </em></li>
<li><em>technische Abfallberatung und Öffentlichkeitsarbeit</em></li>
<li><em>Abtransport und Lagern von Abfall- und Recyclingstoffen</em></li>
<li><em>Rücknahme von leeren Einwegverpackungen und Einwegverpackungsbehältern </em></li>
<li><em>Sammeln, Erfassen, Transportieren und Zwischenlagern von Getränkebehältern </em></li>
<li><em>Betrieb eines Pfandsystems (Markierung, Sammeln, Erfassen, Transportieren und Zwischenlagern von Getränkbehältern)</em></li>
<li><em>Müll- und Abfallrecycling; Sortieren von Getränkbehältern</em></li>
<li><em>Entwicklung und Umsetzung in technischer Hinsicht von Rücknahmesystemen für Verpackungen der unterschiedlichsten Stoffgruppen, der unterschiedlichsten Größe und Herkunft sowie der unterschiedlichsten Verwertungsmöglichkeiten und ab den verschiedensten Anfallstellen </em></li>
</ul>
<p>Auf Basis dieser Marke legte die DPG Deutsche Pfandsystem GmbH Widerspruch gegen eine recht ähnliche Marke ein.</p>
<h2>EUIPO verneint Benutzung der Marke für Einwegpfand</h2>
<p>Im Rahmen des Widerspruchsverfahrens erhob der Anmelder des jüngeren Zeichens die Einrede der Nichtbenutzung, da die Marke der DPG älter als 5 Jahre ist. Die DPG legte daraufhin Fotos einer Getränkedose, einer Kunststoffflasche, eines Etiketts, das auf automatischen Verwertungs- und Sortieranlagen für Verpackungen verwendet wird, Auszüge aus ihrer <a href="https://dpg-pfandsystem.de/">Website</a> &#8220; und ein Dokument mit den Bedingungen für die Teilnahme am DPG-System vor.</p>
<p>Dies reichte der Widerspruchsabteilung des EUIPO jedoch nicht als Nachweis für die ernsthafte Benutzung und wies den Widerspruch deshalb in vollem Umfang zurück. Die Beschwerdekammer des EUIPO schloss sich dieser Auffassung in der Folge an und stellte fest, dass die Einwegpfand Marke der DPG von den maßgeblichen Verkehrskreisen nicht als Hinweis darauf wahrgenommen werde, dass die betreffenden Waren oder Dienstleistungen von einem bestimmten Unternehmen stammten, unter dessen Kontrolle sie hergestellt oder erbracht würden. Das Zeichen werde vielmehr als beschreibende Angabe wahrgenommen, die darüber informiere, dass die Waren zu einer bestimmten Warengruppe gehörten, nämlich zu den Waren mit Einwegverpackungen, die der Pfandpflicht unterlägen. Außerdem werde das Zeichen von den gewerblichen Verbrauchern, die an diesem System teilnähmen und sich mit den Verwaltungs- und Rechtsdokumenten der Klägerin vertraut machten, als offizielle Kennzeichnung und nicht als Marke verwendet, die auf die betriebliche Herkunft der von diesem Zeichen erfassten Dienstleistungen hinweise. Schließlich würde die DPG und ihre Dienstleistungen in den Dokumenten und auf ihrer Website durch ihren Namen identifiziert, während die Verwendung der Marke nur dekorativen Zwecken diene.</p>
<h2>EuG: Keine Benutzung als Individualmarke</h2>
<p>Das EuG (<a href="https://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf;jsessionid=1F6D6C5EE26CA7AD10A600411A2DA0A5?text=&amp;docid=277047&amp;pageIndex=0&amp;doclang=EN&amp;mode=lst&amp;dir=&amp;occ=first&amp;part=1&amp;cid=2402130">Urteil vom 06.09.2023 – Az. T-774/21</a>) stimmt der Auffassung des EUIPO zu und verneint eine rechtserhaltende Benutzung. Die ernsthafte Benutzung sei entsprechend ihrer Hauptfunktion zu beurteilen und dies sei bei einer Individualmarke die Herkunftsfunktion.</p>
<p>Wenn eine Individualmarke als ein Zeichen wahrgenommen wird, das zwar die Zusammensetzung oder die Qualität der Waren oder Dienstleistungen bescheinigen soll, aber nicht garantiert, dass die damit gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen von einem einzigen Unternehmen stammen, unter dessen Kontrolle sie hergestellt oder erbracht werden und das folglich für die Qualität dieser Waren oder Dienstleistungen verantwortlich ist, liege keine  Benutzung dieses Zeichens als Hinweis auf die betriebliche Herkunft vor. So verhält es sich laut EuG auch im vorliegenden Fall.</p>
<p>Das EuG weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es sich gerade nicht um eine <a href="https://www.kpw-law.de/thema/gewaehrleistungsmarke/">Gewährleistungsmarke</a> handelt. Damit deutet das EuG an, dass die Nachweise für die Benutzung einer Gewährleistungsmarke wohl ausgereicht hätten.</p>
<h2>Fazit</h2>
<p>Die Entscheidung macht deutlich, dass auch eine so vielfach benutzte Marke wie das Zeichen des Einwegpfand nicht unbedingt im Rechtssinne benutzt wird, wenn man die falsche Markenkategorie gewählt hat.</p>
<p>Zwar gab es die Gewährleistungsmarke zum Zeitpunkt der Anmeldung der Marke der DPG noch nicht (diese wurde auf EU-Ebene erst 2017 eingeführt), aber die DPG wäre gut beraten gewesen, diese mit deren Einführung anzumelden. Nun ist die Marke nach der Entscheidung des EuG wohl löschungsreif.</p>
<p>Es gibt nach wie vor viele Markeninhaber die ihre Marken eigentlich als Gewährleistungsmarken nutzen, aber nur Inhaber von Individualmarken sind. Diese riskieren ohne durchsetzbare Rechte dazustehen.</p>
<p>Eine ausführliche Besprechung der Entscheidung von mir zusammen mit Robert Taeger ist in der <a href="https://rsw.beck.de/zeitschriften/grur/grur-prax">GRUR-Prax</a>  2003, 593 veröffentlicht.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.kpw-law.de/2023/10/22/keine-benutzung-der-marke-fuer-einwegpfand/">Keine Benutzung der Marke für Einwegpfand</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.kpw-law.de">KPW PartmbB</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Zufriedenheitsgarantie ist echte Garantie</title>
		<link>https://www.kpw-law.de/2023/10/18/zufriedenheitsgarantie-ist-echte-garantie/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Clemens Pfitzer]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 18 Oct 2023 11:14:05 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Geld-zurück-Garantie]]></category>
		<category><![CDATA[Garantie]]></category>
		<category><![CDATA[Garantiewerbung]]></category>
		<category><![CDATA[Garantieklauseln]]></category>
		<category><![CDATA[Zufriedenheitsgarantie]]></category>
		<category><![CDATA[Garantieerklärung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Eine Garantie ist eine Verpflichtung des Unternehmers, die &#xFC;ber die reine Gew&#xE4;hrleistung hinausgeht. Aber wann liegt eine Garantie im Rechtssinne vor? Ist eine Zufriedenheitsgarantie eine solche Garantie? Der Europ&#xE4;ische Gerichtshof &#x2026; <a href="https://www.kpw-law.de/2023/10/18/zufriedenheitsgarantie-ist-echte-garantie/" class="more-link"><span class="screen-reader-text">Zufriedenheitsgarantie ist echte Garantie</span> weiterlesen <span class="meta-nav">&#x2192;</span></a></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.kpw-law.de/2023/10/18/zufriedenheitsgarantie-ist-echte-garantie/">Zufriedenheitsgarantie ist echte Garantie</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.kpw-law.de">KPW PartmbB</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Eine Garantie ist eine Verpflichtung des Unternehmers, die über die reine Gewährleistung hinausgeht. Aber wann liegt eine Garantie im Rechtssinne vor? Ist eine Zufriedenheitsgarantie eine solche Garantie? Der Europäische Gerichtshof gibt Antworten.</strong></p>
<p><span id="more-20132"></span></p>
<p class="C01PointnumeroteAltN">LACD vertreibt über Einzel- und Onlinehändler Sport- und Fitnessprodukte unter der Marke LACD. Sie brachte zumindest bis zum Jahr 2013 an ihren T‑Shirts Hängeetiketten („<i>Hang-Tags“</i>) an, auf denen folgender Text stand (im Folgenden: LACD-Erklärung):</p>
<blockquote>
<p class="C20Centreitalique"><a href="https://www.kpw-law.de/wp-content/uploads/2023/10/Zufriedenheitsgarantie.jpg"><img loading="lazy" decoding="async" class="alignright wp-image-20133" src="https://www.kpw-law.de/wp-content/uploads/2023/10/Zufriedenheitsgarantie.jpg" alt="Zufriedenheitsgarantie Garantie Garantiebedingungen E-Commerce Rechtsanwalt Wettbewerbsrecht Vertragsrecht" width="354" height="275" srcset="https://www.kpw-law.de/wp-content/uploads/2023/10/Zufriedenheitsgarantie.jpg 2304w, https://www.kpw-law.de/wp-content/uploads/2023/10/Zufriedenheitsgarantie-275x214.jpg 275w, https://www.kpw-law.de/wp-content/uploads/2023/10/Zufriedenheitsgarantie-1024x796.jpg 1024w, https://www.kpw-law.de/wp-content/uploads/2023/10/Zufriedenheitsgarantie-768x597.jpg 768w, https://www.kpw-law.de/wp-content/uploads/2023/10/Zufriedenheitsgarantie-1536x1195.jpg 1536w, https://www.kpw-law.de/wp-content/uploads/2023/10/Zufriedenheitsgarantie-2048x1593.jpg 2048w" sizes="auto, (max-width: 354px) 100vw, 354px" /></a>LACD-Garantie</p>
<p class="C02AlineaAltA">Jedes LACD-Produkt ist mit unserer eigenen lebenslangen Garantie ausgestattet. Wenn Sie mit einem unserer Produkte nicht voll und ganz zufrieden sind, schicken Sie es bitte an den Händler zurück, bei dem Sie es erworben haben. Sie können es auch direkt an ‚LACD‘ zurückschicken, aber vergessen Sie nicht, uns mitzuteilen, wo und wann Sie es gekauft haben.</p>
</blockquote>
<p>Der Wettbewerber BB-Sport war der Ansicht, <span id="pagePrincipale">dass die Angaben auf diesem Hängeetikett nicht den gesetzlichen Anforderungen an eine Garantieerklärung und machte Unterlassungsansprüche geltend.</span></p>
<p><span id="pagePrincipale"> Der Fall landete schließlich vor dem Bundesgerichtshof. Dieser hatte Zweifel, ob die mangelnde „Zufriedenheit des Verbrauchers mit der erworbenen Ware“ eine „andere als die Mängelfreiheit betreffende Anforderung“ und damit eine Garantie im Rechtssinne ist. Der BGH legt den Fall dem EuGH vor.</span></p>
<h2>EuGH zur Zufriedenheitsgarantie</h2>
<p>Die Luxemburger Richter entschieden mit <a href="https://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf;jsessionid=68E7D687ABF506DDF0CC9B09BAC8FAA0?text=&amp;docid=277926&amp;pageIndex=0&amp;doclang=DE&amp;mode=lst&amp;dir=&amp;occ=first&amp;part=1&amp;cid=1432455">Urteil vom 28.09.2023 &#8211; Az. C-133/22</a>, dass auch eine Zufriedenheitsgarantie eine Garantie im Rechtssinne ist.</p>
<p>Das Europarecht definiere eine<span id="pagePrincipale"><em> gewerbliche Garantie</em> als<em> jede dem Verbraucher gegenüber zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung eingegangene Verpflichtung des Unternehmers oder eines Herstellers (Garantiegebers), den Kaufpreis zu erstatten oder die Waren auszutauschen oder nachzubessern oder Dienstleistungen für sie zu erbringen, falls sie nicht diejenigen Eigenschaften aufweisen oder andere als die Mängelfreiheit betreffende Anforderungen nicht erfüllen, die in der Garantieerklärung oder der einschlägigen Werbung, wie sie bei oder vor dem Abschluss des Vertrags verfügbar war, beschrieben sind</em>.</span></p>
<p>Damit sei jede Verpflichtung des Garantiegebers, <span id="pagePrincipale">die dem betreffenden Verbraucher gegenüber „zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung“ eingegangen werde, umfasst.</span> An diesem weiten Anwendungsbereich ändere es auch nichts, dass die Zufriedenheit des Kunden nicht objektiv festgestellt werden könne. In dem Fall müsse eben die bloße Behauptung des Verbrauchers ausreichen.</p>
<h2>Fazit</h2>
<p>Unternehmen müssen beim Einsatz des Begriffs Garantie aufpassen. Nach dem EuGH dürfet dann nämlich regelmäßig eine Garantie im Rechtssinne vorliegen. Dies hätte zur Konsequenz, dass eine Garantieerklärung abgegeben werden muss, die den gesetzlichen Anforderungen genügt.  Werden diese Anforderungen nicht erfüllt drohen Abmahnungen wegen einem Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.kpw-law.de/2023/10/18/zufriedenheitsgarantie-ist-echte-garantie/">Zufriedenheitsgarantie ist echte Garantie</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.kpw-law.de">KPW PartmbB</a>.</p>
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