<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?>
<?xml-stylesheet type="text/xsl" media="screen" href="/~d/styles/rss2full.xsl"?><?xml-stylesheet type="text/css" media="screen" href="http://feeds.feedburner.com/~d/styles/itemcontent.css"?><rss xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/" xmlns:wfw="http://wellformedweb.org/CommentAPI/" xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/" xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom" xmlns:sy="http://purl.org/rss/1.0/modules/syndication/" xmlns:slash="http://purl.org/rss/1.0/modules/slash/" xmlns:feedburner="http://rssnamespace.org/feedburner/ext/1.0" version="2.0">

<channel>
	<title>BBH Kampers</title>
	
	<link>http://www.mkampers.de</link>
	<description>Marcel Kampers&#xD;
geprüfter Bilanzbuchhalter </description>
	<lastBuildDate>Thu, 05 Nov 2009 15:37:08 +0000</lastBuildDate>
	<generator>http://wordpress.org/?v=2.8.4</generator>
	<language>en</language>
	<sy:updatePeriod>hourly</sy:updatePeriod>
	<sy:updateFrequency>1</sy:updateFrequency>
	<xhtml:meta xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml" name="robots" content="noindex" />
		<image><link>http://www.mkampers.com</link><url>http://www.mkampers.com/wp-content/uploads/2009/02/logo_homepage-300x68.jpg</url><title>BBH Kampers</title></image><atom10:link xmlns:atom10="http://www.w3.org/2005/Atom" rel="self" href="http://feeds.feedburner.com/mkampers" type="application/rss+xml" /><feedburner:emailServiceId>mkampers</feedburner:emailServiceId><feedburner:feedburnerHostname>http://feedburner.google.com</feedburner:feedburnerHostname><atom10:link xmlns:atom10="http://www.w3.org/2005/Atom" rel="hub" href="http://pubsubhubbub.appspot.com" /><item>
		<title>Faktorverfahren für Ehegatten ab dem Kalenderjahr 2010</title>
		<link>http://feedproxy.google.com/~r/mkampers/~3/6Q5a_SzREHU/</link>
		<comments>http://www.mkampers.de/?p=474#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 05 Nov 2009 15:37:08 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Marcel Kampers</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Einkommensteuer]]></category>
		<category><![CDATA[Lohn & Gehalt]]></category>
		<category><![CDATA[Steuerrecht]]></category>
		<category><![CDATA[BMF]]></category>
		<category><![CDATA[Ehegatten]]></category>
		<category><![CDATA[Faktorverfahren]]></category>
		<category><![CDATA[Lohnsteuerkarte]]></category>
		<category><![CDATA[Steuerklassen]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.mkampers.de/?p=474</guid>
		<description><![CDATA[Ehegatten, die beide Arbeitnehmer sind, können ab dem Kalenderjahr 2010 für den Lohnsteuerabzug ein neues Verfahren nutzen. Statt die Steuerklassen III und V oder die Steuerklassen IV und IV zu kombinieren, können sie dann auch die Kombination aus IV und IV mit Faktor wählen. Der Vorteil des sogenannten Faktorverfahrens: Bei jedem der Ehegatten werden die [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ehegatten, die beide Arbeitnehmer sind, können ab dem Kalenderjahr 2010 für den Lohnsteuerabzug ein neues Verfahren nutzen. Statt die Steuerklassen III und V oder die Steuerklassen IV und IV zu kombinieren, können sie dann auch die Kombination aus IV und IV mit Faktor wählen. Der Vorteil des sogenannten Faktorverfahrens: Bei jedem der Ehegatten werden die steuerentlastenden Vorschriften schon beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt – insbesondere der Grundfreibetrag. Mit dem Faktor wird außerdem die steuermindernde Wirkung des Splittingverfahrens beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt. Außerdem können hohe Nachzahlungen vermieden werden, die bei der Kombination III/V auftreten können.</p>
<p><strong>Eintragung auf Lohnsteuerkarte</strong><br />
Wer das Faktorverfahren im nächsten Jahr anwenden will, kann die Eintragung des Faktors nach Erhalt der Lohnsteuerkarten 2010 bei seinem zuständigen Finanzamt beantragen. Der Faktor wird durch das zuständige Finanzamt ermittelt und eingetragen. Die bekannten Kombinationen der Steuerklassen III und V sowie IV und IV ohne Faktor sind weiterhin möglich<br />
(Faktorverfahren nach § 39f EStG)</p>
<p><strong>Quelle: </strong>BMF online</p>
<div class="feedflare">
<a href="http://feeds.feedburner.com/~ff/mkampers?a=6Q5a_SzREHU:ofv98MdDAI4:yIl2AUoC8zA"><img src="http://feeds.feedburner.com/~ff/mkampers?d=yIl2AUoC8zA" border="0"></img></a>
</div>]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.mkampers.de/?feed=rss2&amp;p=474</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		<feedburner:origLink>http://www.mkampers.de/?p=474</feedburner:origLink></item>
		<item>
		<title>Bürgerentlastungsgesetz 2010: Weniger Last für den Steuerzahler</title>
		<link>http://feedproxy.google.com/~r/mkampers/~3/JgBQFuqM7n4/</link>
		<comments>http://www.mkampers.de/?p=472#comments</comments>
		<pubDate>Sat, 31 Oct 2009 14:50:28 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Marcel Kampers</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Einkommensteuer]]></category>
		<category><![CDATA[Lohn & Gehalt]]></category>
		<category><![CDATA[Sozialversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Steuerrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Bürgerentlastungsgesetz 2010]]></category>
		<category><![CDATA[Krankenkassenbeitrag]]></category>
		<category><![CDATA[Sonderausgaben]]></category>
		<category><![CDATA[Steuersenkung]]></category>
		<category><![CDATA[Vorsorgeaufwendungen]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.mkampers.de/?p=472</guid>
		<description><![CDATA[hierzu werden die Tarifeckwerte um 330 euro angehoben. Das ist aber nur ein Tropfen auf dem heißen Stein im Vergleich zu den Auswirkungen über das Bürgerentlastungsgesetz. hierdurch werden ab dem  Jahreswechsel  rund 16,6 mio. Steuerzahler in einem Umfang von rund 10 mrd. € jährlich entlastet, indem sie ihre Beiträge zur Kranken- und pfegeversicherung [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>hierzu werden die Tarifeckwerte um 330 euro angehoben. Das ist aber nur ein Tropfen auf dem heißen Stein im Vergleich zu den Auswirkungen über das Bürgerentlastungsgesetz. hierdurch werden ab dem  Jahreswechsel  rund 16,6 mio. Steuerzahler in einem Umfang von rund 10 mrd. € jährlich entlastet, indem sie ihre Beiträge zur Kranken- und pfegeversicherung  in  voller höhe  absetzen  können. Das gilt unabhängig davon, ob sie privat, gesetzlich oder über die landwirtschaftliche Krankenkasse versichert, Arbeitnehmer oder Selbstständiger sind und Beiträge für den Nachwuchs an eine private Kasse zahlen müssen oder nicht. </p>
<p>In einem ersten Schritt können alle Beiträge  für die Kranken-  und  pfegeversicherung  abgesetzt  werden,  soweit damit  eine Absicherung  auf Basis  der  gesetzlichen Kranken-  und  der  sozialen  pfege-pfichtversicherung  erreicht wird. Neben dem eigenen Aufwand zählen auch die Beiträge für den ehe- oder eingetragenen Lebenspartner sowie den Nachwuchs  bei Anspruch  auf Kindergeld. Damit  sind auch  schnell  die  Gewinner  ausgemacht:  Das  sind  privat<br />
versicherte Familien mit vielen Kindern, die nun fünfstellige Beiträge pro Jahr als Sonderausgaben absetzen können.</p>
<p>Die Steuerentlastung wird bereits  im Lohnsteuerverfahren über die Vorsorgepauschale und bei Selbstständigen über geringere Vorauszahlungen berücksichtigt. Für die Berechnung der Einkommensteuervorauszahlungen 2010 werden entweder 80 prozent der privaten oder 96 prozent der gesetzlichen Krankenversicherungsbeiträge angesetzt, die bei der letzten Veranlagung berücksichtigt wurden. Der Arbeitgeber  zieht  die  Vorsorgeaufwendungen  in  pauschalierter Form in allen Steuerklassen und damit erstmals auch V und Vi ab. </p>
<p>Eine weitere Änderung ergibt sich beim  sogenannten Realsplitting. Geleistete Beträge für die Kranken- und pfegepfichtversicherung  des  getrennt  lebenden  oder  geschiedenen  ehegatten  werden  als  Sonderausgaben  über  den bisherigen höchstbetrag von 13.805 euro hinaus abgezogen. Dieser Grenzwert steigt um den Betrag, der tatsächlich für eine entsprechende Absicherung des ex-partners aufgewandt wird. Dabei  ist es ohne Bedeutung, ob der Empfänger oder der Unterhaltsverpfichtete Versicherungsnehmer ist. </p>
<div class="feedflare">
<a href="http://feeds.feedburner.com/~ff/mkampers?a=JgBQFuqM7n4:w1rXp5hksts:yIl2AUoC8zA"><img src="http://feeds.feedburner.com/~ff/mkampers?d=yIl2AUoC8zA" border="0"></img></a>
</div>]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.mkampers.de/?feed=rss2&amp;p=472</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		<feedburner:origLink>http://www.mkampers.de/?p=472</feedburner:origLink></item>
		<item>
		<title>Hinzurechnung von Zinsen bei der Gewerbesteuer europarechtswidrig?</title>
		<link>http://feedproxy.google.com/~r/mkampers/~3/eeKAJrV1k60/</link>
		<comments>http://www.mkampers.de/?p=470#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 30 Oct 2009 00:16:23 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Marcel Kampers</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Gewerbesteuer]]></category>
		<category><![CDATA[Steuerrecht]]></category>
		<category><![CDATA[europarechtswidrig]]></category>
		<category><![CDATA[Zinsen]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.mkampers.de/?p=470</guid>
		<description><![CDATA[Im vorliegenden Fall zahlte eine inländische Kapitalgesellschaft Dauerschuldzinsen an ihre alleinige Anteilseignerin, eine niederländische Kapitalgesellschaft. Diese Zinsen wurden im Streitjahr 2004 nach der geltenden Fassung des § 8(1) GewStG wieder zur Hälfte hinzugerechnet.Hier zweifelt der Bundesfinanzhof an, dass diese gewerbesteuerlichen Hinzurechnungen von Darlehenszinsen europarechtskonform sind. Nach der EU-Zins- und Lizenzrichtlinie sind grenzüberschreitende Zinszahlungen zwischen Unternehmen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Im vorliegenden Fall zahlte eine inländische Kapitalgesellschaft Dauerschuldzinsen an ihre alleinige Anteilseignerin, eine niederländische Kapitalgesellschaft. Diese Zinsen wurden im Streitjahr 2004 nach der geltenden Fassung des § 8(1) GewStG wieder zur Hälfte hinzugerechnet.Hier zweifelt der Bundesfinanzhof an, dass diese gewerbesteuerlichen Hinzurechnungen von Darlehenszinsen europarechtskonform sind. Nach der EU-Zins- und Lizenzrichtlinie sind grenzüberschreitende Zinszahlungen zwischen Unternehmen im Ansässigkeitsstaat des zahlenden Unternehmens steuerbefreit. Voraussetzung hierfür ist eine Beteiligung von mindestens 25 Prozent. Daher stellt sich die Frage, ob die Darlehenszinsen beim zahlenden Unternehmen steuerlich voll abzugsfähig bleiben müssen. Auch für die ab 2008 geltende Neuregelung für die gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Zinsen, § 8 (1a) GewStG, ist diese Grundsatzfrage von Bedeutung.Mit der Beantwortung der Frage hat sich nun der Europäische Gerichtshof zu befassen, der vom BFH angerufen wurde. (BFH v. 27.05.2009 &#8211; I R 30/08)</p>
<div class="feedflare">
<a href="http://feeds.feedburner.com/~ff/mkampers?a=eeKAJrV1k60:p7k6r8vpI0w:yIl2AUoC8zA"><img src="http://feeds.feedburner.com/~ff/mkampers?d=yIl2AUoC8zA" border="0"></img></a>
</div>]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.mkampers.de/?feed=rss2&amp;p=470</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		<feedburner:origLink>http://www.mkampers.de/?p=470</feedburner:origLink></item>
		<item>
		<title>Entwurf einer Rückstellungsabzinsungsverordnung</title>
		<link>http://feedproxy.google.com/~r/mkampers/~3/Be7tRp_PgX4/</link>
		<comments>http://www.mkampers.de/?p=466#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 29 Oct 2009 04:20:20 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Marcel Kampers</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Einkommensteuer]]></category>
		<category><![CDATA[Steuerrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Abzinsung]]></category>
		<category><![CDATA[BilMoG]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesbank]]></category>
		<category><![CDATA[Rückstellung]]></category>
		<category><![CDATA[Zinssätze]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.mkampers.de/?p=466</guid>
		<description><![CDATA[Nach BilMoG sind Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr mit dem ihrer Laufzeiten entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre abzuzinsen. Für Pensionsrückstellungen kann vereinfacht eine Laufzeit von 15 Jahren unterstellt werden. Die Zinssätze werden von der Deutschen Bundesbank nach Maßgabe einer Rechtsverordnung vermittelt und bekanntgegeben. Das BMJ hat am 08.09.2009 den [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Nach BilMoG sind Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr mit dem ihrer Laufzeiten entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre abzuzinsen. Für Pensionsrückstellungen kann vereinfacht eine Laufzeit von 15 Jahren unterstellt werden. Die Zinssätze werden von der Deutschen Bundesbank nach Maßgabe einer Rechtsverordnung vermittelt und bekanntgegeben. Das BMJ hat am 08.09.2009 den Entwurf der Verordnung über die Abzinsung veröffentlicht. Hierbei werden die Zinssätze auf Basis einer Null-Kupon-Euro-Zinsswapkurve ermittelt und ein Durchschnitt über sieben Jahre berechnet. Nach einer vorläufigen Berechnung der Bundesbank auf Basis des Entwurfs lag im August 2009 der niedrigste Zinssatz bei einjähriger Laufzeit bei 3,88 % und der höchste bei<br />
25 jähriger Laufzeit bei 5,42 %.</p>
<div class="feedflare">
<a href="http://feeds.feedburner.com/~ff/mkampers?a=Be7tRp_PgX4:pArZYqYXf5k:yIl2AUoC8zA"><img src="http://feeds.feedburner.com/~ff/mkampers?d=yIl2AUoC8zA" border="0"></img></a>
</div>]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.mkampers.de/?feed=rss2&amp;p=466</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		<feedburner:origLink>http://www.mkampers.de/?p=466</feedburner:origLink></item>
		<item>
		<title>Sonderabschreibungen bei Einkünfteerzielungsabsicht</title>
		<link>http://feedproxy.google.com/~r/mkampers/~3/uQQ20MIZADg/</link>
		<comments>http://www.mkampers.de/?p=464#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 28 Oct 2009 05:43:05 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Marcel Kampers</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Einkommensteuer]]></category>
		<category><![CDATA[Steuerrecht]]></category>
		<category><![CDATA[BFH]]></category>
		<category><![CDATA[Einkunftserzielungsabsicht]]></category>
		<category><![CDATA[Gerichtsurteil]]></category>
		<category><![CDATA[Sonderabschreibung]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.mkampers.de/?p=464</guid>
		<description><![CDATA[Geltend gemachte Sonderabschreibungen (im Urteil des BFH vom 25.06.2009 nach Fördergebietsgesetz) sind nicht in eine befristete Totalüberschussprognose einzubeziehen, wenn die nachträglichen Herstellungskosten innerhalb der voraussichtlichen Dauer der Vermietungstätigkeit vollständig abgeschrieben werden. Als Grundsatz hebt der BFH hervor, dass Sonderabschreibungen in eine auf wenige Jahre befristete Prognose einzubeziehen sind. Die SA ziehen nur die steuerlichen Wirkungen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Geltend gemachte Sonderabschreibungen (im Urteil des BFH vom 25.06.2009 nach Fördergebietsgesetz) sind nicht in eine befristete Totalüberschussprognose einzubeziehen, wenn die nachträglichen Herstellungskosten innerhalb der voraussichtlichen Dauer der Vermietungstätigkeit vollständig abgeschrieben werden. Als Grundsatz hebt der BFH hervor, dass Sonderabschreibungen in eine auf wenige Jahre befristete Prognose einzubeziehen sind. Die SA ziehen nur die steuerlichen Wirkungen der Abschreibung nach vorne mit dem Charakter einer Steuerstundung. Dieser Vorteil wird in späteren Zeiträumen aber ausgeglichen.<br />
HINWEIS:<br />
Im Urteilsfall war eine befristete Totalüberschussprognose mit 10 Jahren zu erstellen.</p>
<div class="feedflare">
<a href="http://feeds.feedburner.com/~ff/mkampers?a=uQQ20MIZADg:p3e-3LiRNSY:yIl2AUoC8zA"><img src="http://feeds.feedburner.com/~ff/mkampers?d=yIl2AUoC8zA" border="0"></img></a>
</div>]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.mkampers.de/?feed=rss2&amp;p=464</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		<feedburner:origLink>http://www.mkampers.de/?p=464</feedburner:origLink></item>
		<item>
		<title>Investitionsabzugsbetrag für PKW</title>
		<link>http://feedproxy.google.com/~r/mkampers/~3/0Iw5GRWzIaU/</link>
		<comments>http://www.mkampers.de/?p=462#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 26 Oct 2009 19:58:21 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Marcel Kampers</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Einkommensteuer]]></category>
		<category><![CDATA[Steuerrecht]]></category>
		<category><![CDATA[1%-Regelung]]></category>
		<category><![CDATA[Fahrtenbuch]]></category>
		<category><![CDATA[Investitionensabzugsbetrag]]></category>
		<category><![CDATA[§7g EStG]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.mkampers.de/?p=462</guid>
		<description><![CDATA[Hat ein Steuerpflichtiger im Investitionsabzugsjahr bei Planung der neuen Investition die 1%-Methode angewendet, bestehen nach Aussage des FG Saarland keine ernstliche Zweifel, dass er für den neu anzuschaffenden PKW die geforderten Nachweise (ordnungsgemäßes Fahrtenbuch) erbringen wird. Das Finanzamt verweigerte den Investitionsabzugsbetrag mit der Begründung, dass die Ankündigung, geeignete Aufzeichnungen zu führen, nicht glaubhaft seien.
HINWEIS:
Ab 2007 [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Hat ein Steuerpflichtiger im Investitionsabzugsjahr bei Planung der neuen Investition die 1%-Methode angewendet, bestehen nach Aussage des FG Saarland keine ernstliche Zweifel, dass er für den neu anzuschaffenden PKW die geforderten Nachweise (ordnungsgemäßes Fahrtenbuch) erbringen wird. Das Finanzamt verweigerte den Investitionsabzugsbetrag mit der Begründung, dass die Ankündigung, geeignete Aufzeichnungen zu führen, nicht glaubhaft seien.</p>
<p>HINWEIS:<br />
Ab 2007 ist grundsätzlich der Investitionsabzugsbetrag zur Anwendung gekommen. Hierbei müssen u. a. auch 90 % betriebliche Nutzung des PKW mit einem ordnungsgemäßen Fahrtenbuch im Anschaffungsjahr und im Folgejahr belegt werden.</p>
<div class="feedflare">
<a href="http://feeds.feedburner.com/~ff/mkampers?a=0Iw5GRWzIaU:MWCN3F8wlSk:yIl2AUoC8zA"><img src="http://feeds.feedburner.com/~ff/mkampers?d=yIl2AUoC8zA" border="0"></img></a>
</div>]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.mkampers.de/?feed=rss2&amp;p=462</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		<feedburner:origLink>http://www.mkampers.de/?p=462</feedburner:origLink></item>
		<item>
		<title>Erstattung von Fortbildungskosten</title>
		<link>http://feedproxy.google.com/~r/mkampers/~3/3sq6z7o9-B4/</link>
		<comments>http://www.mkampers.de/?p=459#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 16 Oct 2009 13:27:33 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Marcel Kampers</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Einkommensteuer]]></category>
		<category><![CDATA[Lohn & Gehalt]]></category>
		<category><![CDATA[Steuerrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Erstattung]]></category>
		<category><![CDATA[Fortbildungskosten]]></category>
		<category><![CDATA[Lohn]]></category>
		<category><![CDATA[Urteil]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.mkampers.de/?p=459</guid>
		<description><![CDATA[Nach Auffassung der Finanzverwaltung führt die Erstattung von Bildungsmaßnahmen durch den Arbeitgeber an den Arbeitnehmer nicht zu Arbeitslohn, wenn der Arbeitgeber Rechnungsempfänger der Bildungsmaßnahme ist. Es kann auch dann ein überwiegendes eigenbetriebliches Interesse des Arbeitgebers vorliegen, wenn die Rechnung an den Arbeitnehmer adressiert ist. Voraussetzung ist jedoch, dass der Arbeitgeber die Übernahme bzw. den Ersatz [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Nach Auffassung der Finanzverwaltung führt die Erstattung von Bildungsmaßnahmen durch den Arbeitgeber an den Arbeitnehmer nicht zu Arbeitslohn, wenn der Arbeitgeber Rechnungsempfänger der Bildungsmaßnahme ist. Es kann auch dann ein überwiegendes eigenbetriebliches Interesse des Arbeitgebers vorliegen, wenn die Rechnung an den Arbeitnehmer adressiert ist. Voraussetzung ist jedoch, dass der Arbeitgeber die Übernahme bzw. den Ersatz zugesagt und der Arbeitnehmer im Vertrauen auf diese zuvor erteilte Zusage den Vertrag über die Bildungsmaßnahme abgeschlossen hat.<br />
HINWEIS:<br />
Der Arbeitgeber hat auf der vorgelegten Originalrechnung die Kostenübernahme zu vermerken und eine Kopie der Rechnung zum Lohnkonto zu nehmen.</p>
<div class="feedflare">
<a href="http://feeds.feedburner.com/~ff/mkampers?a=3sq6z7o9-B4:T1xSwEMZSu4:yIl2AUoC8zA"><img src="http://feeds.feedburner.com/~ff/mkampers?d=yIl2AUoC8zA" border="0"></img></a>
</div>]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.mkampers.de/?feed=rss2&amp;p=459</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		<feedburner:origLink>http://www.mkampers.de/?p=459</feedburner:origLink></item>
		<item>
		<title>Kontoauszüge richtig aufbewahren</title>
		<link>http://feedproxy.google.com/~r/mkampers/~3/ZiU3-R1pJTg/</link>
		<comments>http://www.mkampers.de/?p=456#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 01 Oct 2009 07:19:23 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Marcel Kampers</dc:creator>
				<category><![CDATA[Abgabenordnung]]></category>
		<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Steuerrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Aufbewahrungsfrist]]></category>
		<category><![CDATA[digitale Dokumente]]></category>
		<category><![CDATA[Kontoauszug]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.mkampers.de/?p=456</guid>
		<description><![CDATA[Im Rahmen des Online-Banking-Verfahrens übermittelt die Bank einen elektronischen Kontoauszug. Der Ausdruck dieses Kontoauszuges und Aufbewahrung auf Papier ist jedoch steuerlich nicht ausreichend. Der Kontoauszug ist ein originäres digitales Dokument und muss folglich durch Übertragung der Inhalts- und Formatierungsdaten auf einem maschinell auswertbaren Datenträger archiviert werden. Hierbei sind die Aufbewahrungsfristen zu beachten: Dies gilt für [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Im Rahmen des Online-Banking-Verfahrens übermittelt die Bank einen elektronischen Kontoauszug. Der Ausdruck dieses Kontoauszuges und Aufbewahrung auf Papier ist jedoch steuerlich nicht ausreichend. Der Kontoauszug ist ein originäres digitales Dokument und muss folglich durch Übertragung der Inhalts- und Formatierungsdaten auf einem maschinell auswertbaren Datenträger archiviert werden. Hierbei sind die Aufbewahrungsfristen zu beachten: Dies gilt für mit einer Zehn-Jahresfrist auch für die maschinelle Auswertbarkeit des elektronischen Kontoauszuges</p>
<div class="feedflare">
<a href="http://feeds.feedburner.com/~ff/mkampers?a=ZiU3-R1pJTg:66WC88M8Lsc:yIl2AUoC8zA"><img src="http://feeds.feedburner.com/~ff/mkampers?d=yIl2AUoC8zA" border="0"></img></a>
</div>]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.mkampers.de/?feed=rss2&amp;p=456</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		<feedburner:origLink>http://www.mkampers.de/?p=456</feedburner:origLink></item>
		<item>
		<title>Niemals Fahrtenbuch mit Excel führen!</title>
		<link>http://feedproxy.google.com/~r/mkampers/~3/wcozN5MnioU/</link>
		<comments>http://www.mkampers.de/?p=451#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 30 Sep 2009 10:46:46 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Marcel Kampers</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Einkommensteuer]]></category>
		<category><![CDATA[Steuerrecht]]></category>
		<category><![CDATA[1%-Regelung]]></category>
		<category><![CDATA[Exceldatei]]></category>
		<category><![CDATA[Fahrtenbuch]]></category>
		<category><![CDATA[ordnungsgemäßes Fahrtenbuch]]></category>
		<category><![CDATA[Urteil]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.mkampers.de/?p=451</guid>
		<description><![CDATA[In der Vergangenheit ist es immer wieder vorgekommen, dass Steuerpflichtige das Fahrtenbuch in einer Excel-Tabelle führen. Diese Variante wird sehr gerne genutzt, da es in Excel relativ einfach ist die entsprechenden Kilometer per Formel zu addieren.
Jedoch hat das Hessische Finanzgericht klargestellt, dass diese Art von Fahrtenbuch kein &#8220;ordnungsgemäßes Fahrtenbuch&#8221; darstellen kann. Diese Aussage wurde damit [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In der Vergangenheit ist es immer wieder vorgekommen, dass Steuerpflichtige das Fahrtenbuch in einer Excel-Tabelle führen. Diese Variante wird sehr gerne genutzt, da es in Excel relativ einfach ist die entsprechenden Kilometer per Formel zu addieren.<br />
Jedoch hat das Hessische Finanzgericht klargestellt, dass diese Art von Fahrtenbuch kein &#8220;ordnungsgemäßes Fahrtenbuch&#8221; darstellen kann. Diese Aussage wurde damit begründet, dass eine Excel-Datei zu einem späteren Zeitpunkt überarbeitet werden kann und dieses nicht genau in der Datei dokumentiert wird. Auch Aufzeichnungen, wie zum Beispiel ein Terminkalender mit Namenseintragungen, Datum und Uhrzeit, reichen auch nicht aus um die Aussage der Excel-Datei zu bekräftigen und den privaten Nutzungsanteil zu ermitteln</p>
<p>Eine Excel-Datei ist damit in keinem Fall geeignet um den privaten Nutzungsanteil nach der 1%-Regelung zu vermeiden.<br />
(Hessisches FG v. 01.12.2008 &#8211; 13 K 2874/07)</p>
<p>Unter dem Menüpunkt &#8220;<a href="http://www.mkampers.de/?page_id=69">Downloads</a>&#8221; habe ich eine Vorlage vorbereitet!</p>
<div class="feedflare">
<a href="http://feeds.feedburner.com/~ff/mkampers?a=wcozN5MnioU:HqBd_fxFJ2o:yIl2AUoC8zA"><img src="http://feeds.feedburner.com/~ff/mkampers?d=yIl2AUoC8zA" border="0"></img></a>
</div>]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.mkampers.de/?feed=rss2&amp;p=451</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		<feedburner:origLink>http://www.mkampers.de/?p=451</feedburner:origLink></item>
		<item>
		<title>BFH zweifelt Verfassungsmäßigkeit des Abzugsverbots fürs Arbeitszimmer an</title>
		<link>http://feedproxy.google.com/~r/mkampers/~3/xt8pE5iN710/</link>
		<comments>http://www.mkampers.de/?p=454#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 29 Sep 2009 09:25:45 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Marcel Kampers</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Einkommensteuer]]></category>
		<category><![CDATA[Steuerrecht]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.mkampers.de/?p=454</guid>
		<description><![CDATA[Der Bundesfinanzhof hat seine Zweifel daran geäüßert, ob das ab 2007 eingeführte Abzugsverbot für ein häzusliches Arbeitszimmer als Werbungskosten in bestimmten Fällen verfassungsgemäß ist. Dies ist inbesondere dann der Fall, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung bildet. 
Im diesem Fall ging es um das Arbeitszimmer eines Lehrers, dem kein anderer [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der Bundesfinanzhof hat seine Zweifel daran geäüßert, ob das ab 2007 eingeführte Abzugsverbot für ein häzusliches Arbeitszimmer als Werbungskosten in bestimmten Fällen verfassungsgemäß ist. Dies ist inbesondere dann der Fall, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung bildet. </p>
<p>Im diesem Fall ging es um das Arbeitszimmer eines Lehrers, dem kein anderer Arbeitsplatz als das häusliche Arbeitszimmer zur Verfügung steht. Kosten für Arbeitszimmer von Lehrern, bei denen der Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit regelmäßig in der Schule liegt, sind nach dieser Regelung grundsätzlich nicht mehr als Werbungskosten abzugsfähig. Gleichwohl hat der BFH nun entschieden, dass bei einem Lehrer, dem kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht, Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer als Werbungskosten im Lohnsteuerermäßigungsverfahren zu berücksichtigen sind (Az. VI B 69/09). </p>
<p>Grundsätzlich sollte beim Steuerbescheid für 2007 und 2008 bezüglich des Arbeitszimmers auf den Vorläufigkeitsvermerk geachtet werden. </p>
<div class="feedflare">
<a href="http://feeds.feedburner.com/~ff/mkampers?a=xt8pE5iN710:t55dleJ4YBQ:yIl2AUoC8zA"><img src="http://feeds.feedburner.com/~ff/mkampers?d=yIl2AUoC8zA" border="0"></img></a>
</div>]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.mkampers.de/?feed=rss2&amp;p=454</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		<feedburner:origLink>http://www.mkampers.de/?p=454</feedburner:origLink></item>
	</channel>
</rss>
