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		<title>Je Ladenhüter, desto billiger: OnlyIndie experimentiert mit dynamischem E-Book-Pricing</title>
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		<pubDate>Wed, 16 May 2012 14:54:44 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Ansgar Warner</dc:creator>
				<category><![CDATA[E-Book-Handel]]></category>
		<category><![CDATA[Dynamisches Pricing]]></category>
		<category><![CDATA[E-Book-Pricing]]></category>
		<category><![CDATA[Only Indie]]></category>

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		<description><![CDATA[Was ist der wahre Wert eines E-Books? Gute Frage. Bisher probieren Verlage und Autoren alles mögliche aus, von der Low-Price-Strategie bis zur Quasi-Strafsteuer zugunsten der Gutenberg-Galaxis. Ganz mutige experimentieren mit Kostenlos-Strategien, im Kindle-Store etwa sind temporäre Null-Cent-Promotions mittlerweile an der Tagesordnung. Crowdfunding-Ansätze dagegen überlassen es zu 100 Prozent dem Leser, was er bezahlen möchte. Der auf Independent-Literatur spezialisierte US-Store ...]]></description>
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<p>So lange sich ein E-Book regelmäßig verkauft, bleibt es bei dem vom Autor festgesetzten Preis. Sobald die Nachfrage nachlässt, sinkt der Preis Cent für Cent wieder in Richtung Gratis. Dadurch wird der betreffende Titel natürlich deutlich attraktiver für potentielle Leser, und ein neuer Zyklus beginnt. Die Tantiemen für Autoren sind bei Only Indie nach dem jeweiligen Preis gestaffelt. Werden Bücher unterhalb der 2-Euro-Schwelle verkauft, fließen 50 Prozent an den Urheber, darüber sind es 75 Prozent. Damit liegen die Erlöse sogar noch über den Tantiemen, die man über Amazons Kindle Direkt Publishing-Programm erzielen kann. Auszahlungen finden zwei Mal pro Monat via PayPal statt – auch das ist deutlich kulanter als bei anderen Anbietern. Über ein „Opt-In“-Verfahren können die Käufer ihre Adreß-Daten auch an den Autor weitergeben, was diesem bei der weiteren Vermarktung hilft. Angeboten werden die E-Books in den Formaten epub, mobi sowie PDF.</p>
<p>Der vor wenigen Tagen gestartete E-Store von Only Indie hat zur Zeit knapp über 30 Titel im Angebot, davon sind noch 11 kostenlos, haben sich also weniger als 15 mal verkauft. 20 Titel dagegen liegen zwischen einem Cent und 80 Cent, was wiederum 16 bis 105 verkauften Exemplaren entspricht. Theoretisch dürfte das Marketing-Modell von Only Indie auch in Deutschland funktionieren – allerdings nur, wenn Autoren ihre Bücher exklusiv auf einer vergleichbaren Plattform mit dynamischem Pricing anbieten würden. Ansonsten wäre eine plötzliche Preissenkung oder Preiserhöhung an einem Ort gegenüber festen Preisen bei anderen Anbietern ein Verstoß gegen die Buchpreisbindung. </p>
<p><img src="http://vg01.met.vgwort.de/na/7fcdcbbf50c84e2c95f514c170c34e76" width="1" height="1" alt=""/> </p>
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		<title>Neue Amazon-Pläne: Glowlight-Kindle im Juli, Fire 2 im Herbst?</title>
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		<pubDate>Tue, 15 May 2012 15:40:21 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Ansgar Warner</dc:creator>
				<category><![CDATA[E-Book-Reader]]></category>
		<category><![CDATA[Kindle Color]]></category>
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<a href="http://feedads.g.doubleclick.net/~a/ScLKkBpivWXylVPK3wf1YySPaxI/1/da"><img src="http://feedads.g.doubleclick.net/~a/ScLKkBpivWXylVPK3wf1YySPaxI/1/di" border="0" ismap="true"></img></a></p><p><a href="http://www.e-book-news.de/wp-content/uploads/2012/05/kindle-mit-glowlight-ab-juli.gif"><img src="http://www.e-book-news.de/wp-content/uploads/2012/05/kindle-mit-glowlight-ab-juli-300x279.gif" alt="" title="kindle mit glowlight ab juli" width="300" height="279" class="alignleft size-medium wp-image-16530" /></a>Was kommt als nächstes? In der Gerüchteküche rund um Amazons neueste Gadgets scheinen sich die Nebelschwaden zu lichten. Nicht ein Kindle Color steht offenbar vor der Tür, sondern ein E-Ink-Kindle mit Glowlight-Feature, und dazu ein größeres Kindle Fire. Das berichtet jedenfalls die Nachrichtenagentur Reuters unter Berufung auf Brancheninsider. Ein Kindle, das mindestens <a href="http://mashable.com/2012/05/03/nook-simple-touch-glowlight-ad/">genauso gut im Bett</a> ist wie der neue Nook Simple Touch von Barnes&#038;Noble könnte es demnach bereits im Juli geben. Amazon steht hier tatsächlich unter Zugzwang – denn mit dem Nook im Dunkeln lesen kann man bereits seit April. An der Oberkante des Displays sind dabei acht kleine LED-Lampen integriert, die das Touch-Screen des Readers zum Glimmen bringen, ohne die Akkuleistung übermäßig zu reduzieren. </p>
<h2><strong>Kein Kindle Color ante Portas</strong></h2>
<p>Das neue Kindle mit GlowLight-Feature soll in einer WiFi- sowie einer 3G-Version auf den Markt kommen. Preislich halten Branchenkenner einen Aufschlag von etwa 10 Dollar zum den bisherigen Kindle-Modellen für wahrscheinlich. Bei Amazons Zulieferer E-Ink Holdings wollte man das Glowlight-Kindle allerdings weder bestätigen noch dementieren. Für eher unwahrscheinlich halten viele Beobachter dagegen einen Kindle-Reader mit farbigem E-Ink-Touch-Screen, wie ihn vor kurzem der taiwanesische Branchenblog DigiTimes angekündigt hat. Die mangelhafte Farbqualität bisheriger Display-Prototypen, wie sie auf verschiedenen Messen zu sehen waren, scheint gegen die baldige Verwendung in Amazon-Geräten zu sprechen, ebenso der hohe Materialpreis.</p>
<h2><strong>Kindle Fire jagt Apple Marktanteile ab</strong></h2>
<p>Plausibel klingt dagegen die von Reuters ebenfalls in Umlauf gebrachte Vermutung, im Herbst könnte ein neues Kindle Fire das Licht der Welt erblicken. Mit einer vorausgesagten Display-Größe von 8,9 Zoll läge Amazons Android-Tablet der zweiten Generation dabei mit Apples iPad gleichauf.  Dieser Schritt dürfte Amazon dabei helfen, Cupertino weitere Marktanteile abzujagen. Alleine im vierten Quartal 2011 hatte Amazon Analysten zufolge zwischen vier und fünf Millionen Kindle Fire verkauft, und könnte den iPad-Absatz dabei um ein bis zwei Millionen Geräte gedrückt haben. Kommt das neue Kindle Fire pünktlich zur nächsten Weihnachtssaison, dürfte man weitere Verkaufsrekorde erwarten.</p>
<p>(via <a href="http://www.businessinsider.com/source-amazon-aims-to-launch-front-lit-kindle-in-july-2012-5">BusinessInsider</a>, <a href="http://www.the-digital-reader.com/2012/05/14/next-kindle-to-launch-in-july/#.T7J687_2nmo">Digital Reader</a> &#038; <a href="http://news.cnet.com/8301-13506_3-57355059-17/kindle-fire-sales-were-on-fire-last-quarter-analyst-says/">cnet</a>)</p>
<p><img src="http://vg01.met.vgwort.de/na/57a6ec45b207468bbd346cc62872f825" width="1" height="1" alt=""/><br />
Abb.: Barnes&#038;Noble-Werbung</p>
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		<title>Vom Kindle-Store nach Hollywood: Ridley Scott verfilmt Self-Publishing-Roman „Wool“</title>
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		<pubDate>Mon, 14 May 2012 12:00:47 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Ansgar Warner</dc:creator>
				<category><![CDATA[E-Book-Handel]]></category>
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		<description><![CDATA[Zelluloid heißt der Stoff, aus dem auch die Träume von Self-Publishing-Autoren gemacht sind. Für Hugh Howey könnte dieser Traum jetzt auf direktem Wege wahr werden: die Filmrechte für seine dystopische Sci-Fi-Saga The Wool sind auf das Interesse der Produktionfirma 20th Century Fox gestoßen, bis 2014 könnte man die Geschichte schon auf der Leinwand sehen. Dem Insider-Blog Deadline Reports zufolge ...]]></description>
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<a href="http://feedads.g.doubleclick.net/~a/_uygcadetvuzMnvvrx9ODcj3Q1o/1/da"><img src="http://feedads.g.doubleclick.net/~a/_uygcadetvuzMnvvrx9ODcj3Q1o/1/di" border="0" ismap="true"></img></a></p><p><a href="http://www.e-book-news.de/wp-content/uploads/2012/05/wool-selfpublishing-roman-kommt-ins-kino.gif"><img src="http://www.e-book-news.de/wp-content/uploads/2012/05/wool-selfpublishing-roman-kommt-ins-kino-300x297.gif" alt="" title="wool-selfpublishing-roman-kommt-ins-kino" width="250" height="250" class="alignleft size-medium wp-image-16499" /></a>Zelluloid heißt der Stoff, aus dem auch die Träume von Self-Publishing-Autoren gemacht sind. Für Hugh Howey könnte dieser Traum jetzt auf direktem Wege wahr werden: die Filmrechte für seine dystopische Sci-Fi-Saga <a href="http://www.amazon.de/gp/product/B0071XO8RA/ref=as_li_ss_tl?ie=UTF8&#038;tag=eboonew02-21&#038;linkCode=as2&#038;camp=1638&#038;creative=19454&#038;creativeASIN=B0071XO8RA"><em>The Wool</em></a><img src="http://www.assoc-amazon.de/e/ir?t=eboonew02-21&#038;l=as2&#038;o=3&#038;a=B0071XO8RA" width="1" height="1" border="0" alt="" style="border:none !important; margin:0px !important;" /> sind auf das Interesse der Produktionfirma 20th Century Fox gestoßen, bis 2014 könnte man die Geschichte schon auf der Leinwand sehen. Dem Insider-Blog <em>Deadline Reports</em> zufolge sollen für Drehbuch und Regie die Gebrüder Ridley und Tony Scott verantwortlich zeichnen, bekannt durch Blockbuster wie <em>Bladerunner</em> oder <em>Top Gun</em>. Die Story von <em>Wool</em> erinnert ein wenig an <em>Hunger Games</em>: In Howeys postapokalpytischem Sci-Fi-Thriller leben die restlichen Menschen allerdings nicht oberirdisch, sondern in einem riesigem unterirdischen Bunker, genannt das „Silo“. Als schlimmste Strafe gilt es, in die lebensfeindliche Außenwelt verbannt zu werden. </p>
<p>Die erste Folge von <em>Wool</em> kam im Sommer 2011 als Kurzgeschichte im Kindle-Store heraus. Motiviert durch viele positive Reviews veröffentlichte Howey dann in den folgenden Monaten weitere vier Teile. Die als „Omnibus Edition“ ebenfalls via Self-Publishing vermarktete Gesamtausgabe wurde wiederum zum Bestseller – mittlerweile rangiert sie in den Top 100 des Kindle-Stores, auf Platz 1 im Bereich „High Tech“-Sci-Fi sowie auf Platz 5 im Bereich „Adventure“. Wie beliebt <em>Wool</em> beim Publikum ist, zeigen fast 700 Rezensionen und eine Bewertung von 4.9 von 5 Sternen.  Überzeugt sind aber auch die professionellen Kritiker von Wired.coms GeekDadReview: „Die alten Annahmen über Indie-Bücher sind nicht länger gültig, Leser müssen ihre (Vor-)Urteile den neuen Gegebenheiten anpassen. Die Omnibus-Ausgabe von <em>The Wool</em> ist ein großartiges Buch und verdient Anerkennung als ein vollwertiger Beitrag zum Science-Fiction-Genre.“ </p>
<p>Amazons Kindle-Store spielte bereits bei bisherigen Self-Publishing-Erfolgen in den USA eine zentrale Rolle. So verkaufte etwa Shooting-Star Amanda Hocking die Vampirgeschichten der <em>My Blood Approves</em>-Serie mehr als eine Million mal elektronisch, bevor sie 2011 bei einem konventionellen Verlag unter Vertrag genommen wurde. Ende 2011 wurde sie Mitglied im erlauchten Club der Kindle-Auflagenmillionäre. Allerdings nicht als erste Self-Publishing-Vertreterin – kurz vor ihr schaffte es bereits Thriller-Autor John Locke mit seinen Donovan-Creed-Krimis. Dieser wiederum ist nun zumindest in gedruckter Form bei Simon&#038;Schuster gelandet. Hugh Howey hat nun aber völlig neue Maßstäbe gesetzt – vom Kindle Direkt-Publishing-Programm ohne Zwischenhalt bei den &#8220;Buchmachern&#8221; direkt auf die Leinwand. Die immer noch dynamisch wachsende Zahl der Kindle-Nutzer in den USA dürfte uns in Zukunft noch mehr solcher Rekorde bescheren.</p>
<p>(via <a href="http://www.teleread.com/ebooks/rumor-ridley-scott-optioning-self-published-amazon-bestseller-movie-rights/">teleread</a> &#038; <a href="http://www.deadline.com/2012/05/20th-century-fox-spins-wool-for-scott-free-and-film-rites/">Deadline Reports</a>)</p>
<p>Abb.: <a href="http://en.wikipedia.org/wiki/File:Wool_1.jpg">Wikipedia</a></p>
<blockquote class="bestseller"><p>
<a href="http://www.e-book-news.de/wp-content/uploads/2012/05/howey-ebook-wool-omnibus-edition-amazon-kindle.jpg"><img src="http://www.e-book-news.de/wp-content/uploads/2012/05/howey-ebook-wool-omnibus-edition-amazon-kindle.jpg" alt="" title="howey-ebook-wool-omnibus-edition-amazon-kindle" width="80" height="100" class="alignleft size-full wp-image-16508" /></a><br />
<strong>Hugh Howey,<br />
Wool Omnibus Edition (Wool 1 &#8211; 5)<br />
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</strong>
</p></blockquote>
<p><img src="http://vg01.met.vgwort.de/na/3203b7eaa1e44b4eab27e7f59a65ee66" width="1" height="1" alt=""/> </p>
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		<item>
		<title>Hundert Schriftsteller pro Urheberrecht, oder: “Wir sind die Literaturagentur Landwehr &amp; Cie”</title>
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		<pubDate>Fri, 11 May 2012 15:46:24 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Ilja Braun</dc:creator>
				<category><![CDATA[Pro  & Kontra]]></category>
		<category><![CDATA[Literaturagentur]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberrecht]]></category>

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		<description><![CDATA[“Wir sind die Urheber”, mit diesem Slogan hat in den letzten Monaten immer wieder mal der Journalistenverband freischreiber darum geworben, Urheber nicht mit Verwertern zu verwechseln. Jetzt führt ihn eine andere Gruppe von Urhebern im Munde, nämlich literarische Schriftsteller. 100 von ihnen haben unter diesem Titel ein öffentliches Statement unterzeichnet, in dem sie “gegen den Diebstahl geistigen Eigentums” protestieren. ...]]></description>
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<p><a href="http://feedads.g.doubleclick.net/~a/Iv6TtnJuXqJMuVLeMHqw6gXeC-o/0/da"><img src="http://feedads.g.doubleclick.net/~a/Iv6TtnJuXqJMuVLeMHqw6gXeC-o/0/di" border="0" ismap="true"></img></a><br/>
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<p>Manche Leute meinen, Literaturagenten seien so etwas wie moderne Wegelagerer: Sie treiben die Vorschüsse in die Höhe, die Buchverlage für die Rechte an Manuskripten zahlen müssen, und kassieren dabei selbst 15%. Andere argumentieren, sie stärkten gerade die Verhandlungsposition der Urheber gegenüber den Verwertern, die den wirtschaftlichen Wert, der mit der eigenen Arbeit auf dem Markt zu erzielen ist, oft nicht richtig einschätzen können.  An beiden Meinungen ist etwas Wahres dran: Literaturagenten sorgen dafür, dass “ihre” Autoren bei Vertragsschluss nicht über den Tisch gezogen werden. Gleichzeitig verstärken sie auf dem Markt das Starsystem, welches dazu führt, dass etwa 41% des Geldes, das mit Urheberrechten verdient wird, bei den oberen 10% der Autoren ankommt, wie eine <a href="http://www.google.de/url?sa=t&#038;rct=j&#038;q=41%25%20kretschmer%20authors&#038;source=web&#038;cd=1&#038;ved=0CGQQFjAA&#038;url=http%3A%2F%2Fwww.cippm.org.uk%2Fdownloads%2FACLS%2520Full%2520report.pdf&#038;ei=hZurT6qqJc7IsgaSpZ3aBA&#038;usg=AFQjCNHOdqTSsyvliaYjCzHWNMyn7Z-2pQ">Studie</a> nachgewiesen hat. Je höher die Zuschüsse sind, die Verlage für “Starautoren” zahlen müssen, desto größer ist der Anreiz, den Großteil des Marketings und der Pressearbeit auf die Top-Titel zu konzentrieren. Die Folge: Das Geld, das einzelne erfolgreiche Autoren mit Hilfe ihrer Agenten eintreiben, fehlt in der Breite.</p>
<p>Literaturagenten wissen also sehr gut, was der Text des <a href="http://www.wir-sind-die-urheber.de/">offenen Briefs</a> bestreitet, dass nämlich Urheber und Verwerter durchaus nicht dieselben Interessen haben. Denn im Interesse der meisten Autoren wäre es, dass Verlage weniger Geld für Starautoren ausgeben, sodass für alle mehr übrig bliebe. Das wiederum wäre aber nicht im Interesse der Agenten, die dann viel mehr arbeiten müssten, um genauso viel Geld zu verdienen wie derzeit. Denn sie müssten sich dann ja mit weit mehr Autoren und Verlagen herumschlagen, um statt von wenigen Werken von vielen zu leben. Es gibt aber noch etwas, was erst recht nicht im Interesse der Agenten liegt: dass Autoren auf die Idee kommen könnten, ihre Werke gegenüber den Verlagen oder anderen Dienstleistern selbst zu vertreten. Ja, dass sie womöglich gar ihre E-Book-Rechte selbst in die Hand nehmen könnten. Denn auch dann würden die Agenten nichts mehr verdienen.</p>
<p>Damit kein Missverständnis aufkommt: Es ist völlig okay, wenn man sich als Autor entscheidet, mit einer Agentur zusammenzuarbeiten. Es gibt viele gute Gründe dafür.</p>
<p>Wenn aber eine Literaturagentur eine Kampagne gegen den “Diebstahl geistigen Eigentums” koordiniert, sollte sie ihre Interessen dabei transparent machen. Oder war einfach keiner der hundert Autoren in der Lage, selbst eine Webseite aufzusetzen? Wie dem auch sei, im Impressum einer Pro-Urheberrechts-Kampagne einen Literaturagenten zu nennen, ist jedenfalls ungefähr so, als würde bei einer Kampagne für “freies Wissen” Google im Impressum stehen.</p>
<p><a href="http://www.cicero.de/salon/der-agent/45821">Matthias Landwehr</a> ist in der Branche übrigens gehasst und gefürchtet zugleich, als harter, oft kompromissloser Verhandler, der genau weiß, wann er in der stärkeren Position ist und dies sein Gegenüber auch spüren lässt. Er ist aber auch ausgesprochen anerkannt: Autoren reißen sich darum, von Landwehr vertreten zu werden. Gute Agenten sind schließlich gute Interessenvertreter für ihre Klientel. Ob es gut ist, wenn Landwehr diese Rolle jetzt auch im Bereich des Politischen übernimmt? Besser wäre es zweifellos, die Autoren würden sich selbst an der derzeitigen Urheberrechtsdiskussion beteiligen. Dafür allerdings ist es mit einer Unterschrift unter ein paar Absätze Verlautbarungsprosa nicht getan. </p>
<p><em>Autor &#038; <a href="http://creativecommons.org/licenses/by-nd/3.0/de/">cc-Lizenz (cc-by-nd)</a>: Ilja Braun<br />
Crossposting via <a href="http://blog.die-linke.de/digitalelinke/wir-sind-die-literaturagentur/">Digitale Linke</a></em></p>
<p>Abb.: <a href="http://www.flickr.com/photos/60584010@N00/3517039221/sizes/m/in/photostream/">Flickr/leiris202</a></p>
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		<title>Abrakadabra: Amazons Premium-Kunden können Harry Potter kostenlos ausleihen</title>
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		<pubDate>Fri, 11 May 2012 14:26:27 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Ansgar Warner</dc:creator>
				<category><![CDATA[Pro  & Kontra]]></category>
		<category><![CDATA[Amazon]]></category>
		<category><![CDATA[Harry Potter]]></category>
		<category><![CDATA[Pottermore]]></category>

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		<description><![CDATA[Amazons Prime-Mitglieder in den USA können sich freuen: ab 19. Juni sind alle sieben Harry-Potter-Romane in der „Kindle Owners&#8217; Lending Library“ verfügbar. Wer zum kostenpflichtigen Premium-Programm gehört, kann J K Rowlings Bestseller somit gratis ausleihen, allerdings nur einen Band pro Monat. Im Unterschied zu knappen E-Book-Lizenzen für öffentliche Bibliotheken sind die digitalen Harry-Potter-Schmöker auf dem Kindle dafür in unbegrenzter ...]]></description>
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<a href="http://feedads.g.doubleclick.net/~a/mr0PnpyulmpWbSiNOQe_dHz9Bek/1/da"><img src="http://feedads.g.doubleclick.net/~a/mr0PnpyulmpWbSiNOQe_dHz9Bek/1/di" border="0" ismap="true"></img></a></p><p><a href="http://www.e-book-news.de/wp-content/uploads/2012/05/harry-potter-ebook-ausleihen-fuer-amazon-premium-mitglieder.gif"><img src="http://www.e-book-news.de/wp-content/uploads/2012/05/harry-potter-ebook-ausleihen-fuer-amazon-premium-mitglieder-300x288.gif" alt="" title="harry potter ebook ausleihen fuer amazon premium mitglieder" width="300" height="288" class="alignleft size-medium wp-image-16471" /></a>Amazons Prime-Mitglieder in den USA können sich freuen: ab 19. Juni sind alle sieben Harry-Potter-Romane in der „Kindle Owners&#8217; Lending Library“ verfügbar. Wer zum kostenpflichtigen Premium-Programm gehört, kann J K Rowlings Bestseller somit gratis ausleihen, allerdings nur einen Band pro Monat. Im Unterschied zu knappen E-Book-Lizenzen für öffentliche Bibliotheken sind die digitalen Harry-Potter-Schmöker auf dem Kindle dafür in unbegrenzter Zahl erhältlich. Wie Amazon mitteilte, wurden in den entsprechenden Deal mit Pottermore „erhebliche Summen“ investiert. Im Kampf um mehr Marktanteile für Kindle-Reader und Fire-Tablet spielt das Premium-Programm eine wichige Rolle &#8211; neben E-Books werden auch Streaming-Videos angeboten. </p>
<p>Wie üblich nannte Amazon auch zum aktuellen Deal mit Pottermore keine konkreten Zahlen. Doch dass es tatsächlich ziemlich teuer geworden sein dürfte, zeigt ein <a href="http://paidcontent.org/2012/05/10/harry-potter-kindle-owners-lending-library/">Interview von Paidcontent.org</a> mit Pottermore-Chef Charlie Redmayne. &#8220;Die Übereinkunft mit Amazon ist so strukturiert, dass alle durch den Verleih entstehenden Absatzverluste mehr als ausgeglichen werden“, so Redmayne. „Tatsächlich werden einige Leute ja die Ausleihmöglichkeit der Kindle Owners&#8217; Lending Library nutzen und deswegen das Buch nicht kaufen, aber Amazon hat für das Recht zum Verleih eine große Summe gezahlt, und ich glaube aus wirtschaftlicher Sicht mach der Deal Sinn.“ </p>
<p>Für die E-Book-Versionen zahlen US-Kunden regulär je nach Band zwischen 7,99 und 9,99 Dollar, in Deutschland berappt man dagegen 7,99 Euro bzw. 9,99 Euro, umgerechnet also etwa 25 Prozent mehr.  Weltweit läuft der E-Book-Verkauf exklusiv über die von J K Rowling gegründete Plattform für die Harry-Potter-Fangemeinde. Auch Amazons Kindle-Store musste sich diesem Procedere beugen – und fügte lediglich Kauflinks ein, die auf den Shop von Pottermore.com verweisen. Für deutsche Amazon-Kunden ist das ohnehin der einzige Weg, um Harry Potter auf dem Kindle lesen zu können, denn der kostenlose Kindlebook-Verleihservice ist für hiesige Premium-Kunden bisher noch nicht verfügbar. </p>
<p><img src="http://vg01.met.vgwort.de/na/31fea9cb2b6c487b9e03a82cf460a99c" width="1" height="1" alt=""/> </p>
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		<title>MadDog-App startet: Comics aus der Cloud für deutsche Leser</title>
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		<pubDate>Thu, 10 May 2012 14:46:18 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Ansgar Warner</dc:creator>
				<category><![CDATA[E-Comics]]></category>
		<category><![CDATA[MadDogComics]]></category>
		<category><![CDATA[Vela Entertainment]]></category>

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		<description><![CDATA[Toller Hund, nicht nur vom Namen her: mit MadDogComics kommt endlich wieder etwas Bewegung in die deutsche E-Comic-Szene. Wer die deutsche Version von Serien wie Star Wars Jedi, Walking Dead oder Universal War One auf Smartphone oder Tablet lesen möchte, muss nun nicht länger warten. Die cloudbasierte MadDogComics-App für Android-Geräte steht bereits zum Download bereit, eine Version für iPhone ...]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[
<p><a href="http://feedads.g.doubleclick.net/~a/tVkBxkHvm-HLgKliv8nBqgDmS_4/0/da"><img src="http://feedads.g.doubleclick.net/~a/tVkBxkHvm-HLgKliv8nBqgDmS_4/0/di" border="0" ismap="true"></img></a><br/>
<a href="http://feedads.g.doubleclick.net/~a/tVkBxkHvm-HLgKliv8nBqgDmS_4/1/da"><img src="http://feedads.g.doubleclick.net/~a/tVkBxkHvm-HLgKliv8nBqgDmS_4/1/di" border="0" ismap="true"></img></a></p><p><a href="http://www.e-book-news.de/wp-content/uploads/2012/05/maddogcomic-app-comics-aus-der-cloud-fuer-deutsche-leser.gif"><img src="http://www.e-book-news.de/wp-content/uploads/2012/05/maddogcomic-app-comics-aus-der-cloud-fuer-deutsche-leser-293x300.gif" alt="" title="maddogcomic-app comics aus der cloud fuer deutsche leser" width="293" height="300" class="alignleft size-medium wp-image-16460" /></a>Toller Hund, nicht nur vom Namen her: mit <a href="http://www.maddogcomics.de/index.php">MadDogComics</a> kommt endlich wieder etwas Bewegung in die deutsche E-Comic-Szene. Wer die deutsche Version von Serien wie <em>Star Wars Jedi</em>, <em>Walking Dead</em> oder <em>Universal War One</em> auf Smartphone oder Tablet lesen möchte, muss nun nicht länger warten. Die cloudbasierte MadDogComics-App für Android-Geräte steht bereits zum Download bereit, eine Version für iPhone und iPad soll in Kürze folgen. Ausprobieren kann man die komfortable Panel-per-Panel-Lektüre mit der MadDog-Comic-App aber auch ganz einfach im Browser. Auf <a href="http://www.maddogcomics.de">maddogcomics.de</a> lassen sich neben recht kurz gehaltenen Leseproben einige komplette Gratisfolgen herunterladen. Das Angebot umfasst zur Zeit knapp 300 Comics, darunter deutsche Serien wie die legendären Abrafaxe oder das Steampunk-Debut „Steam Noir“ von Felix Mertikat und Benjamin Schreuder. Mehr als 1000 Titel sind in Vorbereitung.</p>
<p>Entwickelt wurde der MadDog-Reader vom Düsseldorfer Startup <a href="http://www.velastudios.de/">Vela Entertainment Studios</a>, das sich bereits mit Spielen und Lernapplikationen einen Namen gemacht hat. „Bei jeder App versuchen wir herauszufinden, was die Benutzer wollen, und gehen dabei neue Wege“, so Vela-Gründer Sebastian Witzmann. „Wir haben uns Gedanken gemacht, wie Comics gelesen werden:  nicht seite für seite, sondern panel für panel. Das heißt wir haben ganz genau beobachtet, wo die Augen des Betrachters entlanglaufen, und versuchen das in der App genauso wiederzuspiegeln“. Die Panel-per-Panel-Technik erleichtert vor allem die Lektüre auf dem Smartphone. Durch das Berühren des Touchscreens zoomt sich die App automatisch auf das nächste Panel ein. Alternativ ist jedoch auch die Vollseitenansicht möglich, etwa, wenn man auf einem großen Tablet oder am PC-Bildschirm liest. </p>
<p>Wer den Speicher des Smartphones schonen will, konsumiert die Comics ganz einfach im Streaming-Modus, der Content lässt sich jedoch auch zur Offline-Lektüre downloaden. MadDogComics garantiert dem Nutzer dabei „Multi-Plattform Kompatibilität“ – die innerhalb der App oder im E-Store geshoppten Comics sind auf beliebig vielen Endgeräten lesbar. Die Maddog-Plattform ist zugleich nicht nur Shop und Bibliothek, sondern beinhaltet auch interaktive Features. Alle Comics können bereits jetzt bewertet und via Facebook weiterempfohlen werden, geplant ist offenbar der Ausbau zu einer echten Comic-Community. </p>
<p><img src="http://vg01.met.vgwort.de/na/036d509596d94468ae91d33433d70bc6" width="1" height="1" alt=""/> </p>
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		<item>
		<title>Google Bookstore öffnet in Italien – und bald auch in Deutschland?</title>
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		<comments>http://www.e-book-news.de/google-bookstore-offnet-in-italien-und-bald-auch-in-deutschland/#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 09 May 2012 14:53:57 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Ansgar Warner</dc:creator>
				<category><![CDATA[E-Book-Handel]]></category>
		<category><![CDATA[Google Bookstore]]></category>
		<category><![CDATA[Google Play Books App]]></category>

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		<description><![CDATA[Google stärkt seine Position auf dem europäischen E-Book-Markt – der Google Bookstore ist nun auch auch in Italien an den Start gegangen. Im letzten Jahr öffnete der E-Store des Suchmaschinenriesen bereits in Großbritannien seine Pforten. Für landessprachlichen Content ist auch in Bella Italia gesorgt, denn mit im Boot sind zahlreiche große italienische Verlage, darunter Mondadori, Einaudi und Garzanti. Erst ...]]></description>
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<p>Google E-Books sind über die Google Play Plattform verfügbar, die offizielle Google Play Books App wurde für das italienische Publikum optimiert. Die cloudbasierte Play Books App wird für PC, Android, iOs und andere Betriebssysteme angeboten. Zur Feier des Tages hat Google nun gleich ein paar Klassiker zum kostenlosen Download angeboten, so etwa Pirandellos <em>Maschere Nude: L&#8217;uomo, la bestia e la virtù</em>, Manzonis <em>Promessi Sposi</em> oder das <em>Decamerone</em>. Google E-Books lassen sich neben der Nutzung via App auf Tablets und Smartphones auch im epub-Format herunterladen und auf klassische E-Reader übertragen, sofern diese Adobe Digital Editions unterstützen. </p>
<p>Der deutsche Google Bookstore könnte ebenfalls noch in diesem Jahr starten. Wie <a href="http://www.buchreport.de/nachrichten/nachrichten_detail/datum/2012/02/17/fifty-fifty-soll-reichen.htm?no_cache=1&#038;cHash=3a2c56d8c3c5a099864acfba86d51413">Buchreport </a>berichtete, wurden hiesigen Verlagen von Google bereits Anfang 2012 entsprechende Verträge vorgelegt. Mit dem hochauflösenden iRiver Story HD ist der <a href="http://www.e-book-news.de/neuer-google-reader-hd-story-hohe-auflosung-langer-akku-atem/">„Google Reader“</a> sogar schon <a href="http://www.e-book-news.de/iriver-story-hd-knv-bringt-%E2%80%9Egoogle-reader%E2%80%9C-nach-deutschland-%E2%80%93-aber-ohne-google/">in Deutschland angekommen</a>. Das Gerät wird hierzulande vom Barsortimenter KNV vermarktet. Anders als in den USA wird das Gerät ohne direkten Draht zum Google-Store angeboten. Für den Content des WiFi-Readers sorgt stattdessen Libreka. Da Google auf das Prinzip einer offenen E-Book-Plattform setzt, könnte aber auch ein anderer Hersteller einen echten „Google Reader“ starten. Als weitere Leseplattform dürfte demnächst zudem das mit Spannung erwartete Google Tablet dienen.</p>
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		<title>Max Payne 3: RockstarGames startet kostenloses E-Comic-Prequel</title>
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		<pubDate>Tue, 08 May 2012 14:06:40 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Ansgar Warner</dc:creator>
				<category><![CDATA[E-Comics]]></category>
		<category><![CDATA[After the Fall]]></category>
		<category><![CDATA[Max Payne]]></category>
		<category><![CDATA[Prequel]]></category>

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<p>Einmal mehr geht es um Max Paynes Vergangenheit – wer sich bereits durch Teil 1 und 2 gekämpft hat, wird solche Rückblenden ja schon gewohnt sein. Man kann das englischsprachige Prequel auf der Website von Rockstar Games sowohl online im Browser lesen oder <a href="http://www.rockstargames.com/maxpayne3/img/global/maxpayne-after-the-fall.zip">als PDF</a> herunterladen. Das Artwork aus der Feder von Fernando Blanco ist ganz nah dran an der Game-Ästhetik, die Story stammt von Dan Houser und Sam Lake. Zusätzlich erscheint das Max Payne-Prequel in limitierter Auflage auch als Papiervariante. Um eines der begehrten Exemplare zu ergattern, muss man sich zuvor für den „Rockstar Games Social Club“ registieren. Bis Anfang Juli werden unter den Club-Mitgliedern jede Woche zehn Heft-Versionen verlost. </p>
<p>Die erste Szene von „After the Fall“ spiel in einer üblen Spelunke in Hoboken. Nach nur wenigen Panels geht&#8217;s rund: „Before I knew what I was doing, I was pulling a gun on the coked-up Kid of New Jersey&#8217;s most powerful mob boss, and yet again, my life was tumbling into chaos“. Die Lektüre dürfte auf jeden Fall eine gute Vorbereitung auf Max Payne 3 sein. Immerhin haben die Spielemacher versprochen: „Wir zeigen einen Max wie es ihn zuvor noch niemand gesehen hat, ein paar Jahre gealtert, vom Leben gezeichnet und so zynisch wie nie.“ Max Payne wird New York nun allerdings verlassen, die neue Folge spielt im brasilianischen Sao Paulo, wo sich der Held des Games als Leibwächter für einen lokalen Familienclan verdingt &#8211; zumindest bis die Ehefrau des Familienoberhaupts entführt wird. </p>
<p><img src="http://vg01.met.vgwort.de/na/8a4f402bc9154320b77276280f45a7db" width="1" height="1" alt=""/> </p>
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		<title>Verlage im Netz: Nicht so schutzlos wie behauptet</title>
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		<pubDate>Tue, 08 May 2012 09:24:25 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Matthias Spielkamp</dc:creator>
				<category><![CDATA[Pro  & Kontra]]></category>
		<category><![CDATA[DRM]]></category>
		<category><![CDATA[Leistungsschutzrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Total Buyout]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberrecht]]></category>

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		<description><![CDATA[Vor fast 220 Jahren, am 28. Mai 1794 schloss Friedrich Schiller einen bemerkenswerten Vertrag mit seinem Verleger Johann Friedrich Cotta. Es ging um die Veröffentlichung von Werken Schillers im Literaturmagazin Die Horen. Der Vertrag sicherte Schiller Vorschüsse, Lizenzgebühren und Optionen zu, außerdem enthielt er eine Klausel zum Schutz von Schillers Persönlichkeitsrecht. Absatz 5 garantierte dem Autor, über Änderungen an ...]]></description>
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<p>Warum ist dieser Vertrag bemerkenswert? Weil es 1794 kein gesetzlich verbrieftes Urheberrecht in Württemberg gab, wo die Cotta’sche Buchhandlung ihren Sitz hatte. Dennoch konnte Schiller einen Vertrag abschließen, der ihn besserstellte, als die meisten der Verträge, auf die sich heute Autoren einlassen (müssen). Und das, obwohl immer wieder das Urheberrecht verschärft wird, um die Urheber besser zu schützen und damit besser zu stellen. Vermeintlich. Denn tatsächlich wird das Urheberrecht seiner Funktion, dem Urheber die Grundlage dafür zu verschaffen, sich mit seinen Schöpfungen ein Auskommen zu sichern, nicht gerecht. Eine durchaus berechtigte Frage ist, ob das Urheberrecht ihr je gerecht wurde. Doch hier soll es nur um die Gegenwart gehen und nur um eine Branche: den Journalismus.</p>
<h2><strong>Recht vs. gesellschaftlicher Wandel</strong></h2>
<p>Wie überall, wo es ums Urheberrecht geht, gibt es drei Gruppen von Akteuren, die betroffen sind: Urheber, Verwerter und Nutzer. In der Vergangenheit waren nur die ersten beiden vom Urheberrecht betroffen, da nur sie etwas getan haben, was durch das Urheberrecht reguliert wird: Sie haben Werke – also Musik, Film, Foto, Text etc. – veröffentlicht, aufgeführt, öffentlich angeboten und weiteres. Das hat sich durch Digitalisierung und Internet fundamental verändert. Jeder Nutzer von PC und Internet kann Werke verlustfrei kopieren und zu minimalen Kosten verbreiten. So sind also Menschen auf den Plan getreten, die bei Facebook ein Video veröffentlichen, in ihrem Weblog einen Text kopieren, in einen Beitrag in einem Diskussionsforum ein Foto einbauen, das sie aus dem Netz geladen haben. All das mit der Vorstellung, etwas Privates zu tun. Doch dieses vermeintlich Private ist öffentlich im Sinne des Urheberrechts. Ein Eldorado für Abmahnwellen und Nährboden für eine Verachtung des Urheberrechts, das scheinbar nur dazu dient, zu verhindern, statt zu schaffen.</p>
<p>Wer darauf antwortet, dass nicht jeder ein Künstler sei, der ein „geklautes” Foto in sein Blog stellt, verkennt den Kern des Problems. Der darin besteht, dass sich das Verhalten von Menschen verändert, wenn sich die Möglichkeiten ändern. Und damit offenbar wird, dass das Urheberrecht, das wir haben, den Anforderungen der digitalen Ära nicht gerecht wird. Denn es ist ja das Urheberrecht selbst, das jedem, der ein Foto in sein Blog stellt, seinen Regulierungsanspruch aufzwingt. Man muss zur Kenntnis nehmen, dass wir es nicht mit einem technologischen Wandel zu tun haben, sondern mit einem von Technologie getriebenen gesellschaftlichen Wandel ungeheuren Ausmaßes. Der Vorwurf, die Nutzer wollten sich ja nur kostenlos bedienen, geht daher fehl. Er trägt auch nichts dazu bei, die Anerkennung, auf der Recht immer beruhen muss, zu stärken.</p>
<h2><strong>Ausverkauf bei den Urhebern</strong></h2>
<p>Diese Anerkennung ist auch in der Gruppe der Urheber, also der Journalisten, in Gefahr. Und zwar deshalb, weil ihre Vertragspartner, die Verlage, selbst die größten Urheberrechtsverletzer sind. Der Fachbegriff dafür heißt treffend „Total Buyout”, also Totalausverkauf von Verwertungsrechten. Damit versuchen Verlage, ihren freien Mitarbeitern sämtliche Verwertungsrechte an ihren Beiträgen abzuzwingen – oft genug gegen das Gesetz. Rahmenverträge und allgemeine Geschäftsbedingungen – oder Teile davon – der Verlage und Zeitungen Axel Springer, Zeit, Bauer, Gruner+Jahr, WAZ, Süddeutsche Zeitung, Südkurier, Ruhr Nachrichten, Nordkurier, Braunschweiger Zeitung und Mittelbadische Presse sind von Gerichten kassiert worden, nachdem die Journalistengewerkschaften DJV und DJU/Verdi dagegen geklagt hatten. Weitere Verfahren laufen. </p>
<p>Nun sind die Verlage im Jahr 2002 gesetzlich verpflichtet worden, sich mit Journalistenvertretern auf sogenannte gemeinsame Vergütungsregeln zu einigen. Dieses Gesetz hatten die Verlage bzw. Zeitungen vehement bekämpft, und es ist ihnen auch gelungen, es abzuschwächen. Was dazu führte, dass es sechs Jahre Verhandlungsdauer und unzählige Runden gebraucht hat, bis es zu einer Einigung gekommen ist. Diese Einigung hat allerdings keineswegs zu angemessenen Vergütungen geführt. Denn das höchste angemessene Honorar für das Erstdruckrecht eines Leitartikels in einer Zeitung mit einer Auflage von mehr als 200.000 Exemplaren beträgt 1,65 Euro pro Zeile – also in Publikationen wie der FAZ oder der Süddeutschen Zeitung.</p>
<h2><strong>Vergütungsregeln: Eine Rechenübung</strong></h2>
<p>Nehmen wir – nur als Beispiel – an, Heribert Prantl wäre freier Journalist. Ein Leitartikel in typischer Länge würde ihm etwa 210 Euro einbringen. Brutto. Vor Abzug von Steuern, Sozialversicherung, Altersvorsorge und Kosten für Arbeitsmittel und Miete. Die der wahre Heribert Prantl nicht bezahlen muss, er ist ja angestellt. Die aber jeder Freiberufler bezahlen muss. Seien wir großzügig und sagen, dass ihm von den 210 Euro die Hälfte bleibt. Würde Prantl an 20 Tagen im Monat einen solchen Leitartikel schreiben, käme er auf ein Einkommen von 2100 Euro. Eine angemessene Vergütung für den Leiter des Innenressorts und Mitglied der Chefredaktion der SZ? Das jedoch war ein Beispiel für den höchsten Satz aus den Vergütungsregeln. Das niedrigste angemessene Honorar liegt bei 38 Cent pro Zeile. Ein Text in der Länge, die im vorigen Beispiel zugrunde gelegt wurde, wäre dann 48 Euro und 85 Cent wert. </p>
<p>Doch damit nicht genug: Mediafon, ein Informationsangebot von Verdi, meldete am 13. April 2011: „Alle Zeitungen im Osten ignorieren das Urheberrecht. Sämtliche Tageszeitungsverlage in den neuen Bundesländern setzen sich systematisch über das Urheberrechtsgesetz hinweg, indem sie ihren freien Mitarbeitern durchgängig unangemessen niedrige Honorare bezahlen.” Es ist davon auszugehen, dass es im Westen bei den Zeitungen, die vorher schlechte Honorare gezahlt haben, keinen Deut besser ist. Es bleibt also festzuhalten: Verlage verletzen massenhaft das Urheberrecht, und das Urheberrecht schützt die Urheber nicht in ihren Verhandlungen mit den Verlagen. Und doch besitzen die Verleger die Chuzpe, in jeder Runde, in der das Bundesjustizministerium das Urheberrecht reformiert, für ein starkes Urheberrecht zu plädieren. Warum? Weil sie verstanden haben, dass es ihren Interessen weit mehr dient als denen der Urheber.</p>
<h2><strong>Leistungsschutzrecht: Mehr Schaden als Schutz</strong></h2>
<p>Denn all die Verwertungsrechte, die die Verlage sich von den Urhebern übertragen lassen, sind ebenfalls durch das Urheberrecht geschützt. Da trifft es sich gut, dass man sich den Anstrich geben kann, für die Urheber zu kämpfen, und tatsächlich geht es um die eigene Kasse. Doch das Urheberrecht allein reicht den Verlegern nicht mehr. Seit etwa drei Jahren gibt es die Forderung nach einem Presseverleger-Leistungsschutzrecht.</p>
<p>Leistungsschutzrechte sind mit dem Urheberrecht verwandt, aber im Kern etwas anderes. Sie schützen keine persönlichen geistigen Schöpfungen, sondern die Leistung des sogenannten Werkmittlers. Das ist zum Beispiel eine Filmproduktionsfirma. Dieser Firma hat der Gesetzgeber ein eigenes Recht zugestanden, weil er der Ansicht war, dass sie eine Leistung erbringt, die durch das Gesetz geschützt werden sollte – also etwa die Leute zusammen zu bekommen, die einen Film erstellen, und das finanzielle Risiko einzugehen, den Film zu drehen. Diesen Schutz möchten nun auch die Presseverleger. Sie begründen das damit, dass sich durch Internet und Digitalisierung die Situation der Verlage grundlegend verändert habe und ihre Investitionsleistung – also das Verlegen von Zeitungen und Zeitschriften – vom Gesetz geschützt werden müsse. Wovor? Vor der Übernahme ihrer Inhalte durch Dritte.</p>
<h2><strong>Verlage im Strukturwandel</strong></h2>
<p>Wenn es darum geht zu erklären, warum Presseverlage in Schwierigkeiten geraten, hört man von Verlegern wie Hubert Burda, die Unternehmen seien „schutzlos im Internet”, und das sei eine Situation, an der der Gesetzgeber etwas ändern sollte. Beides ist falsch. Betrachtet man die Situation der Verlage unvoreingenommen, lassen sich drei fundamentale Probleme ausmachen, mit denen sie durch die Digitalisierung konfrontiert sind:</p>
<blockquote><p>Problem 1: Vor allem Tageszeitungen verlieren seit mehr als 20 Jahren an Auflage: Die Zahl der im Durchschnitt täglich verkauften Zeitungen (lokale und regionale Abonnementzeitungen, überregionale Zeitungen und Kaufzeitungen) sank vom Höchststand von knapp 21 Millionen Exemplaren im zweiten Quartal 1990 auf rund 17 Millionen Exemplare im zweiten Quartal 2008. Das ist ein Rückgang von 15,8 Prozent. Das bedeutet niedrigere Einnahmen aus dem Verkauf, und es bedeutet niedrigere Einnahmen aus Werbung, denn Werbekunden zahlen für Leserkontakte, nicht für Inhalte.</p></blockquote>
<blockquote><p>Problem 2: Die Verlage haben die Anzeigenmärkte verloren. Auto-, Immobilien- und Stellenanzeigen suchen und finden wir nicht mehr in der Zeitung, sondern im Netz. Gewaltige Einnahmen, die den Verlagen abhanden gekommen sind. Der Marktanteil der Zeitung an den Werbeaufwendungen schrumpft ebenfalls. 1985 betrug der Anteil der Tageszeitungen an den Werbeaufwendungen 37,1 Prozent, 2007 waren es 22 Prozent.</p></blockquote>
<blockquote><p>Problem 3: Die Leser wandern zunehmend ins Netz. Was heißt das? Zum einen, dass die Verlage ihre Gebietsmonopole verlieren, zum anderen, dass in der Folge die Inhalte entbündelt werden. Früher konnte ein Verlag seinen Lesern ein Paket verkaufen, in dem der Lokalteil das Feuilleton subventioniert hat, der Sport die Politikberichterstattung. Die Leser hatten keine Wahl, als dieses Paket zu kaufen, die Anzeigenkunden hatten keinen anderen Weg, um zu den Kunden zu gelangen. Knapp zusammengefasst: ALDI hat das Korrespondentenbüro in Washington bezahlt.</p></blockquote>
<p>Im Jahr 2010 lag der Gesamtumsatz der Tageszeitungen, also die Einnahmen aus Verkauf und Werbung, noch bei 8,5 Milliarden Euro, 1997 hatte er 9,5 Milliarden Euro betragen. Der Umsatz ging also in diesen 13 Jahren um mehr als 10 Prozent zurück, während das Bruttoinlandsprodukt um mehr als 25 Prozent stieg. Aber selbst die Verleger, die es beklagen, sollten zur Kenntnis nehmen, dass es nichts mit dem Urheberrecht zu tun hat, und sich Strategien überlegen, wie man diesen Entwicklungen unternehmerisch begegnet.</p>
<h2><strong>„Raubkopien” werden aufgebauscht</strong></h2>
<p>Presseverleger tun das Gegenteil. Sie tun so, als würden sie Opfer von „Piraten” und „Raubkopierern”. Diese Piraten raubkopieren alles, was nicht niet-und nagelfest ist. Zum Beispiel Filme und Musik, Software und E-Books, Computerspiele und Zeitungsartikel. Zeitungsartikel? Hat jemand schon einmal von einer Tauschbörse für Zeitungsartikel gehört? Einem Megaupload für die FAZ, die Süddeutsche Zeitung bei Rapidshare? Nicht kino.to, sondern zeitung.to, wo die Angebote von Welt Online und Spiegel Online und Focus Online kostenlos abrufbar sind? Eine absurde Vorstellung, dass illegale Plattformen den Verlagen Milliarden Euro an Einnahmen nehmen. Warum? Weil die Verlags-Websites bereits kostenlos im Netz stehen. Warum sollte jemand etwas illegal in einer Tauschbörse anbieten, was jeder legal umsonst bekommen kann?</p>
<p>Christoph Keese, ehemals Journalist und nun Cheflobbyist des Axel-Springer-Verlags, schreibt: „Gewerbliche Kopisten (stehlen) oft tausende Artikel auf einmal.” Es mag sogar Einzelfälle wie diesen geben, aber zum einen sind die Verleger bis heute jeden Beleg dafür schuldig geblieben, dass das auch nur eine prozentual messbare Auswirkung auf ihre Umsätze hat. Zum anderen dient es lediglich dazu, von den tatsächlichen Problemen abzulenken. Einzelfälle sollen also hier ein Gesetz rechtfertigen, das im schlimmsten Fall die Presse- und Ausdrucksfreiheit gefährden, das Zitatrecht einschränken, die Kommunikationsfreiheit im Internet behindern und freiberufliche Journalisten noch einmal in ihrer Rechtsposition gegenüber den Verlagen schlechter stellen könnte.</p>
<p>Trotz aller Einwände hat erst im März der Koalitionsausschuss der Bundesregierung entschieden, das Leistungsschutzrecht einzuführen. Union und FDP hatten sich bereits 2009, ohne jegliche Kenntnis dessen, worum es sich eigentlich handelt, nach <a href="http://irights.info/?q=node/840">massivem Lobbying</a> der Presseverleger die Forderung nach einem Leistungsschutzrecht im Koalitionsvertrag zu eigen gemacht. Der Sturm der Entrüstung war groß, obwohl der Ausschuss eine Hauptforderung der Verleger abgelehnt hatte. Sie wollten das reine Lesen am Arbeitsplatz, eine Handlung, die nie durch das Urheberrecht reguliert wurde, erlaubnis- und vergütungspflichtig machen. </p>
<h2><strong>Wem Verschärfungen nützen</strong></h2>
<p>Diejenigen, die ein „stärkeres” Urheberrecht – und ein Leistungsschutzrecht – fordern, argumentieren traditionell damit, dass Urheber besser geschützt werden müssen. Doch tatsächlich hat jede Urheberrechtsreform der vergangenen Jahre dazu geführt, dass die Rechte der Urheber gegenüber den Verwertern – also ihren Vertragspartnern – nicht gestärkt, sondern geschwächt wurden. Gestärkt wurde die Position der Verwerter, die den Urhebern abgenötigten Verwertungsrechte besser gegen die Nutzer durchzusetzen. Das geschieht mit so fragwürdigen Kreationen wie dem sogenannten „Schutz technischer Maßnahmen”, der als <a href="http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__95a.html">Paragraph 95a</a> mit der Urheberrechtsreform 2003 ins Gesetz aufgenommen wurde.</p>
<p>Diese technischen Maßnahmen, auf Deutsch Kopierschutz, erlauben es Rechteinhabern, digitale Werke so abzuschließen, dass auch Jahrhunderte lang geltende und eingeübte Kulturtechniken nicht mehr erlaubt sind. Das Verleihen von Büchern etwa wurde bis dahin vom Urheberrecht ausdrücklich nicht reguliert. Ein typischer Fall dafür, wie rechtstreue Nutzer ihre Rechte einbüßen, während diejenigen, die das nicht akzeptieren, den Kopierschutz weiterhin mühelos umgehen können – nun rechtswidrig, aber wirkungslos. Auf der Klaviatur der Lobbyisten wird dann das Lied der Urheber gespielt. Sie müssten vor den bösen Nutzern geschützt werden, zur Not mit Internetüberwachung und indem Nutzern der Zugang zum Netz abgeklemmt wird.</p>
<h2><strong>Logik der Kreativmärkte</strong></h2>
<p>Behauptet jemand, dass den Urhebern immer weitere Verschärfungen nichts nützten, folgt zumeist ein Aufschrei: Man wolle das Urheberrecht abschaffen, doch wovon sollen die Kreativen dann leben? Womit wir zurück bei Schillers Vertrag mit Cotta wären. Wie empirische Studien des Urheberrechtsökonomen <a href="http://www.cippm.org.uk/people/people_detail.php?ID=35">Martin Kretschmer</a> und seiner Kollegen gezeigt haben, ist der Markt der Kreativgüter ein „Winner takes all”-Markt: Die erfolgreichen Teilnehmer gewinnen überproportional, während die große Masse der Urheber unter dem Strich schlechter dasteht als ein Großteil der Bevölkerung – Urheberrecht hin oder her. In seinem Aufsatz „The Relationship Between Copyright and Contract Law” (<a href="http://www.ipo.gov.uk/ipresearch-relation-201007.pdf">PDF</a>) zieht Kretschmer den Schluss: Die Erfolgreichen sind deshalb in der Lage, lukrativere Verträge abzuschließen als die Nobodys, weil sie prominenter sind, nicht, weil sie das Urheberrecht besser schützt.</p>
<p>Wer jedoch diese Tatsachen in die Debatte trägt, Autoren aber nicht zugleich ein simples und garantiert erfolgreiches Rezept dafür bieten kann, wie sie von jetzt an das ganze Geld verdienen, das sie von den Verlagen nie bekommen haben, muss sich warm anziehen. Doch so bitter es klingen mag: Dieses Rezept gibt es nicht, sondern nur die Scheinrezepte der Urheberrechtsindustrien, die die eigenen Einnahmen sichern, aber Urheber und Nutzer weiter entzweien. Die Realität ist komplex und Vorschläge für Verbesserungen sind nie die Lösung aller Probleme – das heißt auch, dass das Urheberrecht nur einen Teil der Antwort auf die gern gestellte Frage „Wovon sollen die Kreativen leben?” bietet.</p>
<p>Sich das einzugestehen, wäre ein enormer Schritt. Denn wer sich über seine Interessen im Klaren ist, kann besser handeln. Kann seine Kraft auf kollektive Verhandlungen konzentrieren, die dann auch gern mal platzen und somit eskalieren können, statt mit den vermeintlichen Partnern auf Verlagsseite zu kuscheln. Kann sich entscheiden, sich stärker unabhängig zu machen von den Verlagen, ihren Verträgen und Vertriebsmodellen. Oder kann sich entschließen, den Druck auf die Politik zu erhöhen, um per Gesetz die Verhandlungsposition der Journalisten zu verbessern. Denn wenn das (Urheber-)Recht dafür sorgen würde, dass Verwerter Urheber nicht zum Total-Buyout zwingen können, können Autoren bessere Verträge aushandeln. Und das wäre tatsächlich eine Veränderung, die sich direkt im Geldbeutel bemerkbar machen würde. So wird das Urheberrecht vielleicht doch noch zum Hauptthema des Journalismus in Deutschland. Nur ganz anders, als es die Rechteindustrie gern hätte.</p>
<p><em>Autor und <a href="http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/de/">cc-Lizenz (BY-SA 3.0)</a>: Matthias Spielkamp</p>
<p>Leicht gekürzte Fassung des auf <a href="http://irights.info/index.php?q=node/2194&#038;Kategorie=Homepage">irights.info</a> veröffentlichten Textes, ursprünglich erschienen in <a href="http://www.boell.de/publikationen/publikationen-publikation-journalismus-neue-medien-oeffentlichkeit-im-wandel.html">„Öffentlichkeit im Wandel – Medien, Internet, Journalismus”</a> (Schriftenreihe der Heinrich-Böll-Stiftung)</em></p>
<p>Abb.: <a href="http://www.flickr.com/photos/l-e-e/5222310447/sizes/m/in/photostream/">flickr/L.e.e.</a></p>
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		<title>Preissenkung zum Muttertag: Kobo Touch jetzt für 99 Euro erhältlich</title>
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		<pubDate>Mon, 07 May 2012 14:18:48 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Ansgar Warner</dc:creator>
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<p>Doch es lohnt sich, eine Handvoll Euros mehr draufzulegen für die komfortablere Version mit Touch-Screen. Optisch kommt der Kobo Touch wie ein Tablet daher – bis auf den Home-Button sind alle Bedienelemente auf das Display gewandert. Wie bei Kobo üblich ist nicht nur das Gehäuse sorgfältig designt, sondern auch die grafische Menüführung wirklich was für’s Auge. Kobos  kompakter 6-Zoller bringt zudem noch eine Reihe weiterer interessanter Features mit: neben der Syncing-Fähigkeit zwischen Kobo-App und Kobo-Reader gehört dazu die „Reading Life“-App, mit der sich die persönliche Leseleitung visuell auswerten lässt.  Im <a href="http://www.e-book-news.de/schneller-shoppen-schoner-lesen-kobo-touch-im-test/">E-Book-News-Testbericht</a> bekam Kobos Touch Edition die Bestnote sehr gut (Five Thumbs up!). </p>
<p>Der Kobo Touch ist unter anderem erhältlich bei Fachhändlern wie Media Markt oder Saturn, online bestellen kann man beispielsweise <a href="http://ad.zanox.com/ppc/?20341950C163691366T&#038;ULP=[[B329678-KOBO-Touch-Edition_Ebook-Reader?refId=zanoxde]]">direkt bei Redcoon</a>. Anders als etwa bei Amazon verkauft kobobooks.com selbst nur E-Books, keine Lesegeräte. Lieferbar ist der Kobo Touch in den Gehäusefarben weiß und schwarz, beim gemusterten Griffprofil auf der Rückseite hat man jeweils die Wahl zwischen lila, blau, silber und schwarz. </p>
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