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><channel><title>Bewerbungsservice-Spezial</title> <atom:link href="http://www.bewerbungsservice-spezial.de/feed/" rel="self" type="application/rss+xml" /><link>http://www.bewerbungsservice-spezial.de</link> <description>Perfekte Bewerbungen von Bewerbungsservice-Spezial</description> <lastBuildDate>Mon, 20 Apr 2015 08:09:38 +0000</lastBuildDate> <language>de-DE</language> <sy:updatePeriod>hourly</sy:updatePeriod> <sy:updateFrequency>1</sy:updateFrequency> <generator>https://wordpress.org/?v=4.1.23</generator> <item><title>Arbeitszeugnis erstellen lassen</title><link>http://www.bewerbungsservice-spezial.de/arbeitszeugnis-erstellen-lassen/</link> <comments>http://www.bewerbungsservice-spezial.de/arbeitszeugnis-erstellen-lassen/#comments</comments> <pubDate>Mon, 20 Apr 2015 08:09:38 +0000</pubDate> <dc:creator><![CDATA[Bewerbungsservice]]></dc:creator> <category><![CDATA[Bewerbungsservice]]></category><guid
isPermaLink="false">http://www.bewerbungsservice-spezial.de/?p=161</guid> <description><![CDATA[<p>Was gut klingt, muss nicht immer auch Gutes verheißen. Eine auf den ersten Blick wohlmeinende Beurteilung kann sich schnell als Bumerang herausstellen. Die Wahrheit liegt zwischen den Zeilen. Unverdächtige Beschreibungen können sich als verborgene Warnungen erweisen. Auch das Weglassen bestimmter Verhaltensbeschreibungen kann sich auf die Gesamtbeurteilung vernichtend auswirken. Ein gutes Arbeitszeugnis gilt als Empfehlung gegenüber &#8230; <a
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class="screen-reader-text">Arbeitszeugnis erstellen lassen</span> weiterlesen</a></p><p>The post <a
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/> <strong>Das qualifizierte Arbeitszeugnis</strong> ist um die genaue Beurteilung der Leistung und der betrieblichen Führung des jeweiligen Mitarbeiters erweitert.</p><p>Ein ohne Wunsch des Arbeitnehmers ausgestelltes qualifiziertes Zeugnis kann dieser zurückweisen. Es ist Aufgabe des Empfängers, das Zeugnis nach Erhalt zu prüfen bzw. prüfen zu lassen, damit Negativaussagen, die einer erfolgreichen Bewerbung im Wege stehen könnten, verändert werden.</p><p>Ein geprüftes Arbeitszeugnis mit einem Gutachten könnte sicher Ihre Zweifel zerstreuen? Wir ersparen Ihnen leidige Überraschungen und prüfen Ihr Arbeitszeugnis auf Herz und Nieren.</p><p><em>Wir bewerten Ihr Arbeitszeugnis nach:</em></p><ul><li>formalen Aspekten</li><li>Aufgabenbeschreibung</li><li>Leistungsbeurteilung</li><li>Zufriedenheitsaussage</li><li>Verhaltensbeurteilung</li><li>Abschlussformulierung und</li><li>prüfen auf zweideutige Formulierungen</li></ul><p>Innerhalb von 5 Werktagen erhalten Sie ein schriftliches Gutachten, in dem alle Aspekte bewertet und die Botschaften zwischen den Zeilen entschlüsselt werden.</p><p>Sie möchten eine neue Stelle antreten oder einfach nur ein gutes Arbeitszeugnis?<br
/> Wir erstellen für Sie ein Arbeitszeugnis nach Ihren individuellen Vorgaben.</p><h3><strong>Sie möchten eine neue Stelle antreten oder einfach nur ein gutes Arbeitszeugnis?</strong></h3><p><strong>Wir analysieren, prüfen oder schreiben Ihr Arbeitszeugnis. Für eine Prüfung senden Sie uns bitte Ihr Arbeitszeugnis zu. Nutzen Sie zum Datei-Upload einfach und unkompliziert das <span
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title="Kontakt" href="http://www.bewerbungsservice-spezial.de/kontakt/">Kontaktformular</a></span> (max. 20 MB).</strong></p><p>The post <a
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isPermaLink="false">http://www.bewerbungsservice-spezial.de/?p=159</guid> <description><![CDATA[<p>Ich bin absolut von den Bewerbungsunterlagen beeindruckt. Sehr übersichtlich und meine Qualifikationen sind so dargestellt, wie ich mir das vorgestellt hatte. Ich empfehle Ihren Service jedem, der wirklich Erfolg haben will. Constanze H. München Ihr Service hat mir wiklich geholfen, meine problematischen Abschnitte im Lebenslauf zu entschärfen. Vielen Dank für Ihre Hilfe. Ute M. Tuttlingen &#8230; <a
href="http://www.bewerbungsservice-spezial.de/kundenstimmen-ueber-uns/" class="more-link"><span
class="screen-reader-text">Kundenstimmen über uns</span> weiterlesen</a></p><p>The post <a
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/> <strong>Constanze H. München</strong></p><p>Ihr Service hat mir wiklich geholfen, meine problematischen Abschnitte im Lebenslauf zu entschärfen. Vielen Dank für Ihre Hilfe.<br
/> <strong>Ute M. Tuttlingen</strong></p><p>Nach der Optimierung sehen meine Unterlagen 100 % besser aus. Mein Lebenslauf spricht jetzt auf zwei seiten Bände. Gute Arbeit!<br
/> <strong>Holger I. Berlin</strong></p><p>Ich habe den Job, Ihre Arbeit war perfekt.<br
/> <strong>Ina R. Bielefeld</strong></p><p>Danke, besser konnte es nicht laufen. Ihre Arbeit ist unbezahlbar. Ich habe über ein Jahr nach einer Stelle gesucht.<br
/> <strong>Falk M. Dresden</strong></p><p>Nachdem ich längere Zeit versucht hatte, mit meinen selbst zusammengestellten Bewerbungsunterlagen Erfolg zu haben, bat ich Sie um die Optimierung meiner Unterlagen. Jetzt war ich schon zu mehreren Vorstellungsgesprächen und habe eine Festanstellung als Bürokauffrau in Aussicht. Nochmals vielen Dank.<br
/> <strong>Carolin B., Mainz</strong></p><p>Danke für die Bewerbungsmappe und vor allem für die Geduld bei der Beantwortung meiner vielen Fragen.<br
/> <strong>Stefan M., Berlin</strong></p><p>Wollte Euch bloß schnell sagen, dass ich meinen Praktikumsplatz bekommen habe. Sicherlich werde ich den Service noch mal nutzen, wenn es nächstes Jahr um die Bewerbung nach Abschluss des Studiums geht.<br
/> <strong>Marcel Z., Hamburg</strong></p><p>Im Namen unserer Tochter möchten wir uns bei Ihnen für die Hilfe und Unterstützung bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz bedanken, was in ihrem Fall doch etwas schwieriger war.<br
/> <strong>Familie K., Duisburg</strong></p><p>Zwar hatte ich mir Literatur besorgt, aber trotzdem war ich mir nicht sicher, ob das Arbeitszeugnis so in Ordnung ist. Zum Glück hat die Analyse keine negativen Sachen gefunden und ich kann es beruhigt vorzeigen.<br
/> <strong>Michaela H., Leipzig</strong></p><p>Da ich mich zum Glück lange Jahre nicht bewerben musste, hatte ich keine Ahnung, wie heute eine Bewerbungsmappe auszusehen hat. Ich bin mit dem Ergebnis sehr zufrieden und habe außerdem noch Zeit gespart.<br
/> <strong>Franz N., Augsburg</strong></p><p>Das Anschreiben ist ja wirklich toll geworden. Also ich würde mich sofort einstellen.<br
/> <strong>Nico D., Wien</strong></p><p>Ich hab’s geschafft. 7 Blindbewerbungen verschickt, 2 Vorstellungsgespräche und im Mai kann ich als Kfz-Mechaniker bei BMW anfangen. Danke!<br
/> <strong>Rüdiger P., Dresden</strong></p><p>Erst habe ich lange überlegt, ob es etwas bringt, eine Bewerbungsmappe von Fremden anfertigen zu lassen. Die kennen mich doch gar nicht. Doch das Ergebnis hat mich überzeugt.<br
/> <strong>Daniela F., Konstanz</strong></p><p>The post <a
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isPermaLink="false">http://www.bewerbungsservice-spezial.de/?p=139</guid> <description><![CDATA[<p>Wenn alle Hürden gemeistert sind, erfolgt in der Regel zuerst eine mündliche Zusage, dann geht Ihnen in den nächsten Tagen ein Vertragsangebot zu. Sie werden einen Vertrag in 2-facher Ausfertigung erhalten, den das Unternehmen bereits unterschrieben hat, mit einer Fristangabe, in der sich das Unternehmen an das Angebot bindet. Innerhalb dieser Frist, die Sie auch &#8230; <a
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rel="nofollow" href="http://www.bewerbungsservice-spezial.de">Bewerbungsservice-Spezial</a>.</p> ]]></description> <content:encoded><![CDATA[<p>Wenn alle Hürden gemeistert sind, erfolgt in der Regel zuerst eine mündliche Zusage, dann geht Ihnen in den nächsten Tagen ein Vertragsangebot zu. Sie werden einen Vertrag in 2-facher Ausfertigung erhalten, den das Unternehmen bereits unterschrieben hat, mit einer Fristangabe, in der sich das Unternehmen an das Angebot bindet. Innerhalb dieser Frist, die Sie auch als Bedenkzeit bezeichnen können, müssen Sie sich dann entscheiden.</p><p>Sie sollten allerdings die Bedenkzeit nicht voll ausschöpfen, denn das Unternehmen könnte sonst den Eindruck gewinnen, Sie wollen eine Pokerpartie eröffnen und auf bessere Angebote warten. Gehen Sie immer davon aus, dass Unternehmen der gleichen Branche auch untereinander in Kontakt stehen.<span
id="more-139"></span></p><p><strong>Bestandteile des Arbeitsvertrages<br
/> </strong><br
/> Der Arbeitsvertrag wird in der Regel folgende Punkte enthalten:</p><ul><li>Beginn und Art der Tätigkeit</li><li>Ort der Tätigkeit</li><li>Arbeitszeit, Mehrarbeitszeitregelung, Sondervereinbarungen, wie Schichtarbeit, Gleitzeit usw.</li><li>Dauer der Probezeit</li><li>Kündigungsfristen</li><li>Vergütung, Leistungszulage, freiwillige übertarifliche Leistungen, Eingruppierung bei</li><li>Tarifvertragszugehörigkeit</li><li>Regelung bei Dienstreisen</li><li>Lohnfortzahlung im Krankheitsfall</li><li>in Einzelfällen Vermögensbildung</li><li>Urlaubsanspruch</li><li>in Einzelfällen Altersversorgung/Unfallversicherung</li><li>fallweise Einstellungsuntersuchung</li><li>Regelung zu nebenberuflicher Tätigkeit</li><li>Erfindungen</li><li>Wahren der Interessen der Gesellschaft</li><li>Datenschutz</li><li>sonstige betriebliche Regelungen</li><li>Schlussbestimmungen</li></ul><p><strong>Arbeitsvertrag – Bedingungen</strong></p><p>1. Was drin steht und was manchmal verheimlicht wird</p><p>Die meisten Arbeitnehmer suchen im Arbeitsvertrag zuerst nach der Zeile mit dem Gehalt bzw. Lohn. Hinter dieser Zeile kann sich aber mehr verbergen, insbesondere dann, wenn auf einen Tarifvertrag Bezug genommen wird. Wird auf Formulierungen zurückgegriffen, wie z. B. „Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Tarifvertrages.“, können z. B. auch die Zulässigkeit von Nacht- und Sonderschichten oder Details zur Überstundenvergütung geregelt werden. Finden Sie eine solche Formulierung, fragen Sie vor Unterschrift nach.</p><p>2. Die Arbeitszeit oder Der Arbeitnehmer muss immer flexibel sein?</p><p>Nach dem Arbeitzeitgesetz soll die regelmäßige tägliche Arbeitszeit nicht mehr als 8 Stunden betragen. Allerdings gibt es im Gesetz reichlich Ausnahmen. So ist in 10-Stunden-Tag durchaus zulässig, wenn die Arbeitszeit innerhalb von 6 Monaten ausgeglichen wird. Im Tarifvertrag können auch noch längere Schichten vereinbart werden. Der Mythos, dass Überstundenzuschläge Standard sind, ist grundsätzlich falsch. Es gibt nur Zuschläge, wenn sie der Tarifvertrag explizit vorsieht. Auch eine Bezahlung von Überstunden muss nicht erfolgen, wenn der Arbeitgeber Freizeitausgleich vorsieht. Hier kommt es auf die vertraglichen Regelungen an.</p><p>3. Urlaub – Wie viel Tage bekomme ich nun eigentlich?</p><p>Alle Arbeitnehmer, auch Teilzeitbeschäftigte, haben Anspruch auf bezahlten Urlaub nach dem Bundesurlaubsgesetz. Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt 24 Werktage jährlich und bezieht sich auf eine 6-tägige Arbeitswoche. Beträgt die Arbeitswoche allerdings nur 5 Tage, fällt auch der Urlaubsanspruch geringer aus. Urlaubstage müssen immer als ganze Tage gewährt werden, auch wenn Teilzeitkräfte beispielsweise nur 3 Stunden arbeiten.</p><p>4. Urlaub frühzeitig planen</p><p>Der Arbeitgeber kann verlangen, dass der Mitarbeiter seinen Jahresurlaub frühzeitig plant und dann auch bei der Planung bleibt. Wurde der Urlaub genehmigt, dann darf ihn der Arbeitnehmer auch antreten. Nur echte Notfälle können den Arbeitnehmer dazu verpflichten, in der Firma Dienst zu tun. Als Notfälle gelten beispielsweise Feuer und Hochwasser, aber nicht Auftragsspitzen.</p><p>5. Das Weisungsrecht</p><p>Neue Mitarbeiter wollen oft gar nicht so recht glauben, dass sie manchmal Aufgaben erledigen sollen, die nicht zu ihrem Job gehören. Durch sein Weisungs- oder Direktionsrecht kann der Arbeitgeber aber grundsätzlich die Arbeitsabläufe und den Arbeitsinhalt bestimmen. Allerdings kann er nicht den Arbeitsvertrag außer Kraft setzen, wenn er z. B. eine kaufmännische Angestellte zur Lagerarbeiterin macht und das auf Dauer. In Notlagen allerdings kann ein Chef bestimmen, dass ein Angestellter aus dem Innendienst einen Außendienstler vertritt, wenn dieser krank wird.</p><p><strong>Arbeitsvertrag auf Probe</strong></p><p>Der Arbeitsvertrag auf Probe läuft am Ende der vereinbarten Probezeit (maximal 6 Monate) ab. Ist die Probezeit erfolgreich gewesen, muss am Ende ein unbefristeter Arbeitsvertrag geschlossen werden.</p><p>Oft enthält ein unbefristeter Arbeitsvertrag eine Probezeit von bis zu 6 Monaten. Eine Verlängerung der Probezeit, beispielsweise von 2 auf 6 Monate, ist erlaubt.</p><p>In der Probezeit ist eine Kündigungsfrist von meistens 4 Wochen zum Monatsende üblich. Der Gesetzgeber schreibt eine Kündigungsfrist von 2 Wochen während der Probezeit vor. Eine Kündigung ohne Angabe von Gründen seitens des Arbeitgebers während der Probezeit ist ohne weiteres möglich.</p><p>In jedem Fall muss die Kündigung fristgerecht und schriftlich erfolgen.</p><p><strong>1. Was drin steht und was manchmal verheimlicht wird</strong></p><p>Die meisten Arbeitnehmer suchen im Arbeitsvertrag</p><p>zuerst nach der Zeile mit dem Gehalt bzw. Lohn. Hinter dieser Zeile kann sich aber mehr verbergen, insbesondere dann, wenn auf einen Tarifvertrag Bezug genommen wird. Wird auf Formulierungen zurückgegriffen, wie z. B. „Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Tarifvertrages.“, können z. B. auch die Zulässigkeit von Nacht- und Sonderschichten oder Details zur Überstundenvergütung geregelt werden. Finden Sie eine solche Formulierung, fragen Sie vor Unterschrift nach.</p><p><strong>2. Die Arbeitszeit oder Der Arbeitnehmer muss immer flexibel sein?</strong><br
/> Nach dem Arbeitzeitgesetz soll die regelmäßige tägliche Arbeitszeit nicht mehr als 8 Stunden betragen. Allerdings gibt es im Gesetz reichlich Ausnahmen. So ist in 10-Stunden-Tag durchaus zulässig, wenn die Arbeitszeit innerhalb von 6 Monaten ausgeglichen wird. Im Tarifvertrag können auch noch längere Schichten vereinbart werden. Der Mythos, dass Überstundenzuschläge Standard sind, ist grundsätzlich falsch. Es gibt nur Zuschläge, wenn sie der Tarifvertrag explizit vorsieht. Auch eine Bezahlung von Überstunden muss nicht erfolgen, wenn der Arbeitgeber Freizeitausgleich vorsieht. Hier kommt es auf die vertraglichen Regelungen an.</p><p><strong>3. Urlaub – Wie viel Tage bekomme ich nun eigentlich?</strong><br
/> Alle Arbeitnehmer, auch Teilzeitbeschäftigte, haben Anspruch auf bezahlten Urlaub nach dem Bundesurlaubsgesetz. Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt 24 Werktage jährlich und bezieht sich auf eine 6-tägige Arbeitswoche. Beträgt die Arbeitswoche allerdings nur 5 Tage, fällt auch der Urlaubsanspruch geringer aus. Urlaubstage müssen immer als ganze Tage gewährt werden, auch wenn Teilzeitkräfte beispielsweise nur 3 Stunden arbeiten.</p><p><strong>4. Urlaub frühzeitig planen</strong><br
/> Der Arbeitgeber kann verlangen, dass der Mitarbeiter seinen Jahresurlaub frühzeitig plant und dann auch bei der Planung bleibt. Wurde der Urlaub genehmigt, dann darf ihn der Arbeitnehmer auch antreten. Nur echte Notfälle können den Arbeitnehmer dazu verpflichten, in der Firma Dienst zu tun. Als Notfälle gelten beispielsweise Feuer und Hochwasser, aber nicht Auftragsspitzen.</p><p><strong>5. Das Weisungsrecht</strong><br
/> Neue Mitarbeiter wollen oft gar nicht so recht glauben, dass sie manchmal Aufgaben erledigen sollen, die nicht zu ihrem Job gehören. Durch sein Weisungs- oder Direktionsrecht kann der Arbeitgeber aber grundsätzlich die Arbeitsabläufe und den Arbeitsinhalt bestimmen. Allerdings kann er nicht den Arbeitsvertrag außer Kraft setzen, wenn er z. B. eine kaufmännische Angestellte zur Lagerarbeiterin macht und das auf Dauer. In Notlagen allerdings kann ein Chef bestimmen, dass ein Angestellter aus dem Innendienst einen Außendienstler vertritt, wenn dieser krank wird.</p><p><strong>Arbeitsvertrag auf Probe</strong></p><p>Der Arbeitsvertrag auf Probe läuft am Ende der vereinbarten Probezeit (maximal 6 Monate) ab. Ist die Probezeit erfolgreich gewesen, muss am Ende ein unbefristeter Arbeitsvertrag geschlossen werden.</p><p>Oft enthält ein unbefristeter Arbeitsvertrag eine Probezeit von bis zu 6 Monaten. Eine Verlängerung der Probezeit, beispielsweise von 2 auf 6 Monate, ist erlaubt.</p><p>In der Probezeit ist eine Kündigungsfrist von meistens 4 Wochen zum Monatsende üblich. Der Gesetzgeber schreibt eine Kündigungsfrist von 2 Wochen während der Probezeit vor. Eine Kündigung ohne Angabe von Gründen seitens des Arbeitgebers während der Probezeit ist ohne weiteres möglich.</p><p>In jedem Fall muss die Kündigung fristgerecht und schriftlich erfolgen.</p><p>The post <a
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isPermaLink="false">http://www.bewerbungsservice-spezial.de/?p=137</guid> <description><![CDATA[<p>Viele Arbeitnehmer sind der Meinung, dass ihnen bei Kündung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber und vor allen Dingen dann, wenn es sich um eine Kündung aus betrieblichen Gründen handelt, immer eine Abfindung zusteht. Aber nur in wenigen Fällen besteht ein gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindung. Ein Arbeitnehmer kann vor allen Dingen dann einen Anspruch auf &#8230; <a
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id="more-137"></span></p><p>Es ist auch möglich, eine Abfindung zu erhalten, wenn der Arbeitnehmer den Kündigungsprozess gewinnt, es für ihn aber unzumutbar ist, im Unternehmen seine Tätigkeit fortzusetzen. Das ist immer dann der Fall, wenn aufgrund des Rechtsstreits die Fronten derart verhärtet sind, dass eine weitere Zusammenarbeit unmöglich ist. Wenn also die Voraussetzung der Unzumutbarkeit gegeben ist, ist das Arbeitsverhältnis durch das Arbeitsgericht aufzulösen und der Arbeitgeber ist zu verurteilen, an den Arbeitnehmer eine Abfindung zu zahlen.</p><p>Aber wie sieht es aus, wenn der Arbeitnehmer eine Kündigungsschutzklage einreicht? Hat er dann die Chance, eine Abfindung zu erhalten? Hier ist zu sagen, dass sich daraus kein rechtlicher Anspruch auf eine Abfindung begründet. Denn mit einer Kündigungsschutzklage soll erreicht werden, dass das bestehende Arbeitsverhältnis aufrecht erhalten bleibt, nicht dass es beendet wird. Wenn der Arbeitnehmer aber sehr gute Erfolgsaussichten mit der Klage hat, der Arbeitgeber aber nicht gewillt ist, ihn weiter zu beschäftigen, sprich er möchte ihn gerne loswerden, wird er sicherlich freiwillig eine Abfindung anbieten. Schon aus dem Grund, um sich einen eventuell lange hinziehenden Kündigungsprozess zu ersparen. Selbst wenn nur geringe Chancen bestehen, in einem Kündigungsschutzprozess eine Kündigungsschutzklage zu gewinnen, ist dem Arbeitnehmer in jedem Fall anzuraten, eine Kündigungsschutzklage einzureichen.</p><p>Ob eine Kündigungsschutzklage Erfolg hat, ist jedoch von vielen Faktoren abhängig. Daher ist es ratsam, sich von einem Fachmann Rat zu holen.</p><h4>Abfindung kann gestaffelt gezahlt werden</h4><p>Bei einer Kündigung kann die Abfindung nach Alter und Betriebszugehörigkeit gestaffelt werden, so ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts (Az: 1 AZR 198/08).</p><p>Nach diesem Urteil ist es keine unzulässige Diskriminierung, wenn der Sozialplan langfristig Beschäftigten mehr Abfindung zugesteht als Mitarbeitern, die nicht so lange im Unternehmen beschäftigt sind.</p><p>Auch für Mitarbeiter, die kurz vor der Rente stehen, sind Ausnahmeregelungen möglich. Hier ist eine geringere Abfindung erlaubt.</p><h4>Arbeitslosengeld II wird durch Abfindung gemindert</h4><p>Wer Hartz IV bekommt und auch Jahre nach der Kündigung noch eine Abfindung bekommt, muss sich diese mit dem Arbeitslosengeld II verrechnen lassen. Das Landesozialgericht Baden-Württemberg hat entschieden, dass es nach dem Zuflussprinzip nicht entscheidend ist, wann der Anspruch an eine Leistung entstanden ist, sondern wann sie ausgezahlt wird.</p><h4>Wie Sie die Abfindung vor dem Fiskus schützen</h4><p>Obwohl immer geringere Abfindungen gezahlt werden, langt der Fiskus kräftig zu. Wer glaubt, dass ihm ein Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr an Abfindung zusteht, kann das getrost vergessen. Heute sind Sie schon mit einem halben Monatsgehalt gut bedient.</p><h4>Wie kann man das Maximale aus seiner Abfindung herausholen</h4><p>Die Abfindung lässt sich mit Verlusten verrechnen, da sie für das Finanzamt als Einkunft aus nichtselbstständiger Tätigkeit gilt. Als Verluste können beispielsweise geltend gemacht werden:</p><ul><li>Verluste aus selbstständiger Arbeit</li><li>Verluste aus Gewerbebetrieb</li><li>Vermietung und Verpachtung</li><li>Kapitalvermögen usw.</li></ul><p>Eine weitere Möglichkeit, seine Abfindung zu schützen, sind Direktversicherungen. Wer ab 2005 bei seinem ehemaligen Arbeitgeber eine Direktversicherung zur Altersvorsorge abgeschlossen hat, kann aus seiner Abfindung mehr machen, wenn er aus dieser für jedes Jahr der Betriebszugehörigkeit die bisher überwiesene Prämie um jährlich höchstens 1800 Euro aufstockt. Das ist auch rückwirkend möglich.</p><p>Wer bisher für ein deutsches Unternehmen im Ausland gearbeitet hat, kann den Salary Split in Anspruch nehmen. Das heißt, Sie können auch die Abfindung wie vorher das Gehalt anteilig in dem Staat versteuern, in dem Sie gearbeitet haben.</p><p>Wer nachdem er arbeitslos geworden ist, ein Unternehmen gründet und seine Abfindung für Investitionen nutzt, für den kommt der Investitionsabzugsbetrag in Frage. Der Investitionsabzugsbetrag kann von kleinen und mittleren Unternehmen beispielsweise für die Anschaffung von beweglichen Gütern genutzt werden.</p><h4>Kein genereller Anspruch</h4><p>Dass es einen generellen Anspruch auf Abfindung gibt, ist ein Irrtum. Ein Anspruch auf Abfindung kommt erst durch einen Vergleich oder durch ein Urteil vor einem Arbeitsgericht zustande, wenn keine Weiterbeschäftigung trotz unwirksamer Kündigung möglich ist.</p><p>Die Höhe der Zahlung schwankt je nach Alter und Betriebszugehörigkeit des Beschäftigten zwischen 12 und 18 Monatsbruttogehältern.</p><p>The post <a
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isPermaLink="false">http://www.bewerbungsservice-spezial.de/?p=135</guid> <description><![CDATA[<p>Bei Ihrer Kündigung sollten Sie die geltenden Kündigungsfristen beachten. Diese ergeben sich entweder aus Ihrem Arbeitsvertrag, aus dem geltenden Tarifvertrag oder aus den Vorgaben des Gesetzgebers (§ 622 BGB). Fristen, die sich aus einem Tarifvertrag ableiten, haben Vorrang. Sind aber – trotz eines anwendbaren Tarifvertrages – in Ihrem individuellen Arbeitsvertrag für Sie günstigere Fristen  festgehalten, &#8230; <a
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class="screen-reader-text">Gesetzliche Kündigungsfristen von Arbeitsverträgen</span> weiterlesen</a></p><p>The post <a
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id="more-135"></span></p><p>Wenn Ihnen Ihr Arbeitgeber kündigt, dann richtet sich die Kündigungsfrist zusätzlich noch nach der Dauer, die Sie bei diesem Unternehmen beschäftigt waren. Dabei zählt allerdings nur die Zeit ab Ihrem 25. Lebensjahr.</p><p><strong>In diesem Fall gelten folgende Fristen:</strong></p><p><strong>Während der Probezeit: </strong><br
/> 2 Wochen zum Kalendertag<br
/> <strong>Nach der Probezeit:</strong><br
/> 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende<br
/> <strong>Beschäftigungsdauer mindestens 2 Jahre: </strong><br
/> 1 Monat zum Ende des Kalendermonats<br
/> <strong>Beschäftigungsdauer mindestens 5 Jahre: </strong><br
/> 2 Monate zum Ende eines Kalendermonats<br
/> <strong>Beschäftigungsdauer mindestens 8 Jahre: </strong><br
/> 3 Monate zum Ende eines Kalendermonats<br
/> <strong>Beschäftigungsdauer mindestens 10 Jahre: </strong><br
/> 4 Monate zum Ende eines Kalendermonats<br
/> <strong>Beschäftigungsdauer mindestens 12 Jahre:</strong><br
/> 5 Monate zum Ende eines Kalendermonats<br
/> <strong>Beschäftigungsdauer mindestens 15 Jahre:</strong><br
/> 6 Monate zum Ende eines Kalendermonats</p><p>Durch Ihren individuellen Arbeitsvertrag dürfen diese gesetzlichen Fristen verlängert werden, allerdings ist es nicht zulässig, wenn die Frist für Sie als Arbeitnehmer länger sein soll als die Frist für Ihren Arbeitgeber.</p><p><strong>Verkürzungen sind ebenfalls möglich, allerdings nur</strong></p><p>durch geltende Tarifverträge</p><ul><li>wenn es sich bei dem Arbeitsverhältnis um eine maximal dreimonatige Aushilfstätigkeit handelt oder</li><li>wenn im Betrieb nicht mehr als 20 Arbeitnehmer beschäftigt sind.</li></ul><p><strong>Kündigung wegen Krankheit</strong></p><p>Wer längere Zeit wegen Krankheit fehlt, gibt seinem Arbeitgeber noch lange keinen Grund zur Kündigung. Nur wenn keine Aussicht auf Besserung der Krankheit besteht und der Mitarbeiter dadurch häufig und lang anhaltend ausfällt, ist eine Kündigung gerechtfertigt.</p><p><strong>Regeln bei eigenmächtiger Kündigung</strong></p><p>Arbeitnehmer dürfen ihren Job nicht eigenmächtig kündigen, da sonst Nachteile beim Arbeitslosengeld drohen. Hier gelten die Regeln des 3. Sozialgesetzbuches. Beispielsweise bleiben Aufhebungsverträge nur unbestraft, wenn andernfalls eine betriebsbedingte Kündigung gedroht hätte.</p><p><strong>Wer seine Kündigung vor Gericht anfechten will, muss Fristen beachten</strong></p><p>Hat jemand seine Kündigung bekommen und will diese vor Gericht anfechten, so ist das nur innerhalb von 3 Wochen nach Zugang möglich.</p><p>Durch die Anfechtung vor Gericht soll festgestellt werden, dass das Arbeitsverhältnis nicht wirksam aufgelöst wurde. Wenn das Gericht die Kündigung als unwirksam erachtet, schuldet das Unternehmen dem Beschäftigten den ausgefallenen Lohn.</p><p>Die Regel, dass ein Mitarbeiter sich täglich beim Unternehmen melden muss und sich abweisen lassen muss, gilt nicht mehr. 2 -3 vergebliche Versuche reichen aus.</p><p>The post <a
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isPermaLink="false">http://www.bewerbungsservice-spezial.de/?p=133</guid> <description><![CDATA[<p>Besonders geschützt bei Kündigungen sind beispielsweise Schwangere. Dieser besondere Kündigungsschutz ist nicht nur für die Dauer der Schwangerschaft gültig, sondern auch 4 Monate nach der Entbindung. Ist dem Unternehmen von der Schwangerschaft nichts bekannt und der Beschäftigten wird gekündigt, so kann sie noch 2 Wochen nach der Kündigung die Schwangerschaft bekannt geben. Dieser besondere Kündigungsschutz &#8230; <a
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class="screen-reader-text">Das Kündigungsschutzgesetz</span> weiterlesen</a></p><p>The post <a
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rel="nofollow" href="http://www.bewerbungsservice-spezial.de">Bewerbungsservice-Spezial</a>.</p> ]]></description> <content:encoded><![CDATA[<p>Besonders geschützt bei Kündigungen sind beispielsweise Schwangere. Dieser besondere Kündigungsschutz ist nicht nur für die Dauer der Schwangerschaft gültig, sondern auch 4 Monate nach der Entbindung. Ist dem Unternehmen von der Schwangerschaft nichts bekannt und der Beschäftigten wird gekündigt, so kann sie noch 2 Wochen nach der Kündigung die Schwangerschaft bekannt geben. Dieser besondere Kündigungsschutz gilt auch in Kleinbetrieben. Nimmt ein Vater die Elternzeit in Anspruch, so ist er wie die Frau vor der Kündigung geschützt. Das gilt aber nicht, wenn der Betrieb zugemacht wird.<span
id="more-133"></span></p><p>Schwerbehinderte genießen einen besonderen Kündigungsschutz, wenn ihr Behinderungsgrad 50 % beträgt oder aber der Behinderungsgrad mindestens 30 % beträgt und die Agentur für Arbeit bestätigt hat, dass sie den Beschäftigten den Schwerbehinderten gleichstellt. Die Schwerbehinderung wird durch die Versorgungsämter bzw. durch die Ämter für soziale Angelegenheiten festgestellt.</p><p>In besonderen Fällen kann auch Schwerbehinderten, die besonderen Kündigungsschutz genießen, gekündigt werden, aber nur, wenn das Integrationsamt bzw. das Amt für soziale Angelegenheiten dieser Kündigung zustimmt. Diese Erlaubnis zur Kündigung könnte beispielsweise erteilt werden, wenn ein Schwerbehinderter bei der Einstellung seine Behinderung verschwiegen haben, obwohl er klar sein musste, dass er mit seiner Behinderung auf diesem Arbeitsplatz nicht verwendbar ist.</p><p>Auch vor einer Kündigung geschützt ist, wer zur Bundeswehr einberufen wird. Er ist dann während des Grund- und Zivildienstes bzw. bis zum Erhalt des Einberufungsbescheides vor der Kündigung geschützt. Ebenfalls besonderes Kündigungsschutz genießen Betriebsratsmitglieder, die nur mit Zustimmung des gesamtes Betriebsrates gekündigt werden können.</p><p>The post <a
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isPermaLink="false">http://www.bewerbungsservice-spezial.de/?p=106</guid> <description><![CDATA[<p>Oftmals wird die Chance unterschätzt, die ein gezielter Einsatz des Telefons bei der Realisierung des Bewerbungsvorhabens in sich birgt. Nur weniger als 10 % der Bewerber nutzen es, die schriftliche Bewerbung wird weiterhin favorisiert. Doch gerade bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz sind Zeitungsanzeigen relativ dünn gesät. Hier kann ein Anruf nützlich sein, um z. &#8230; <a
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class="screen-reader-text">Der Einsatz des Telefons für eine erfolgreiche Bewerbung</span> weiterlesen</a></p><p>The post <a
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rel="nofollow" href="http://www.bewerbungsservice-spezial.de">Bewerbungsservice-Spezial</a>.</p> ]]></description> <content:encoded><![CDATA[<p>Oftmals wird die Chance unterschätzt, die ein gezielter Einsatz des Telefons bei der Realisierung des Bewerbungsvorhabens in sich birgt. Nur weniger als 10 % der Bewerber nutzen es, die schriftliche Bewerbung wird weiterhin favorisiert. Doch gerade bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz sind Zeitungsanzeigen relativ dünn gesät. Hier kann ein Anruf nützlich sein, um z. B. in Erfahrung zu bringen, ob Auszubildende gesucht werden. Es ist zwar nur eine Frage, doch unterschätzen Sie diesen Anruf nicht. Er erhöht vielleicht die Chance auf einen Ausbildungsplatz. Bereiten Sie sich also gut auf das Gespräch vor. Als nächstes müssen Sie einen in Sachen Ausbildung kompetenten Mitarbeiter, am besten aus dem Personalbüro, ans Telefon bekommen, eine gute Gesprächsbeziehung herstellen und Ihre Frage stellen. Sehr hilfreich ist dabei die AIDA-Formel, die Sie ja bereits kennen.<span
id="more-106"></span></p><p>Sie haben die gewünschten Auskünfte bekommen und die Bewerbungsmappe versandt. Zwei Wochen sind schon vergangen und Sie haben noch keine Antwort erhalten. Jetzt können Sie angemessen höflich telefonisch nachfragen. Ein Ausbleiben einer solchen Reaktion Ihrerseits wird von manchen Unternehmen sogar als mangelndes Interesse interpretiert. Aber achten Sie darauf, Sie sollten keinesfalls vorwurfsvoll klingen.</p><p>Jetzt haben Sie endlich Post bekommen. Doch schade, eine Absage. Auch in dieser scheinbar endgültigen Situation sollten Sie noch einmal zum Telefon greifen und nach den Gründen der Absage fragen. Sehr gut kommt auch die Frage an, was Sie bei künftigen Bewerbungen evtl. besser machen können. Auf diese Weise bringen Sie sich noch einmal in Erinnerung und zeigen auch in einer für Sie schwierigen Situation soziale Kompetenz und Einsatzbereitschaft. Bitte achten Sie auch bei diesem Telefonat darauf, dass Sie Ihre Fragen auf keinen Fall beleidigt oder vorwurfsvoll anbringen. Vielleicht bekommen Sie ja eine zweite Chance und werden doch noch zum Vorstellungsbespräch eingeladen.</p><p><strong>Wie telefoniere ich nun richtig?</strong></p><p>Hier einige wichtige Tipps:</p><p>1. Stehen Sie auf zum Telefonieren</p><p>Ihre Stimme bekommt so einen kraftvolleren Klang und Sie wirken dynamischer. Sie können während des Gesprächs auch im Zimmer auf und ab gehen. Ganz besonders wichtig ist, dass Sie sich für das Telefonat ordentlich kleiden (am besten wie für ein Vorstellungsgespräch). So wirken Sie überzeugender. Lächeln Sie beim Telefonieren (nicht grinsen). Das sollten Sie vorher mit einem Spiegel üben. Damit beeinflussen Sie Ihre Ausstrahlung am Telefon positiv.</p><p>2. Vermeiden Sie Hintergrundgeräusche</p><p>Die Umgebung muss während des Gesprächs mit Ihrem potentiellen Arbeitgeber absolut ruhig sein. Achten Sie besonders darauf, dass keine Geräusche aus dem Radio oder Fernseher zu hören sind. Ebenso tabu sind Geräusche von Haustieren oder das Klappern von Geschirr.</p><p>3. Bereiten Sie ein Skript vor</p><p>Um bei Ihrem wichtigen Telefonat nicht aus dem Konzept zu geraten, sollten Sie ein Skript mit den wichtigsten Punkten vorbereiten. Am besten, Sie notieren sich auch den Namen Ihres Gesprächspartners, damit Sie ihn in der Aufregung nicht vergessen, und sprechen Sie ihn auch mit seinem Namen an.</p><p>4. Der richtige Zeitpunkt zum Telefonieren</p><p>An dem Tag, an dem Sie wichtige Telefonate führen, müssen Sie ausgeschlafen und voller Tatendrang sein. Wenn Sie sich gerade über eine Sache geärgert haben, verschieben Sie das Gespräch besser. So etwas merkt Ihr Gesprächspartner bestimmt. Und noch etwas. Morgenmuffel sollten das Gespräch auf den Nachmittag legen, denn es wird ihnen schwer fallen, vormittags schon kraftvoll aufzutreten.</p><p>The post <a
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isPermaLink="false">http://www.bewerbungsservice-spezial.de/?p=102</guid> <description><![CDATA[<p>Wer auf seine Bewerbung eine Absage erhalten hat, aber keine oder nur eine unbefriedigende Begründung, kann auch zum Telefon greifen und nachfragen. Telefonisch um eine Begründung für eine Bewerbungsabsage zu bitten ist sinnvoller als sich per Mail zu erkundigen, da Mails oft ignoriert werden, ein Anrufer aber schwerer abzuwimmeln ist. Wer viel Mühe in die &#8230; <a
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class="screen-reader-text">Bei einer Absage einfach mal anrufen</span> weiterlesen</a></p><p>The post <a
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id="more-102"></span></p><p>Es gibt durchaus auch heute noch Unternehmen, die auf eine Bewerbung mit einem Standardschreiben reagieren, indem dem Bewerber gleich mitgeteilt wird, dass bei einer erfolglosen Bewerbung die Unterlagen nicht zurückgesandt, sondern vernichtet werden.</p><p>Natürlich darf nicht unberücksichtigt bleiben, dass bei hunderten Bewerbungen auf eine Stelle nicht jeder Bewerber ein persönliches Absageschreiben erhalten kann. Gerade Großunternehmen, die regelmäßig viele Stellen ausschreiben, bräuchten dann alleine für die Absagen eine eigene Abteilung.</p><p>Aber freundlich formuliert können auch Standardabsagen sein.</p><p>The post <a
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isPermaLink="false">http://www.bewerbungsservice-spezial.de/?p=100</guid> <description><![CDATA[<p>In Deutschland sind Bewerbungsfotos im Gegensatz zu den USA und anderen Ländern Pflicht. Wer sich in Deutschland bewirbt, sollte seinen Bewerbungsunterlagen immer ein hochwertiges Foto beilegen. Ein gut gemachtes Foto vom Fotografen kann beim Personalchef Sympathien wecken und bei der Entscheidung für oder gegen einen Bewerber eventuell den letzten Ausschlag geben. Wer das im Hinterkopf &#8230; <a
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class="screen-reader-text">Bewerbungsfotos vom Profi sind besser</span> weiterlesen</a></p><p>The post <a
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id="more-100"></span></p><p>Man wird es der Bewerbungsmappe immer ansehen, wie ernst es dem Bewerber mit seinen Unterlagen ist. Außerdem sollte das Foto so aktuell wie möglich sein. Aktuell heißt, dass spätestens alle 3 Jahre neue Bilder für die Bewerbungsunterlagen gemacht werden sollten.</p><p>In den USA werden demgegenüber generell keine Bewerbungsbilder den Unterlagen beigelegt. Der Personaler soll völlig unvoreingenommen seine Entscheidung treffen können.</p><p>Wem seine Präsentation erfolgreich zu einem Vorstellungsgespräch verholfen hat, kann sich mithilfe des Artikels zum erfolgreichen Vorstellungsgespräch vorbereiten.</p><p>Oft vergehen nach dem Vorstellungsgespräch Tage oder Wochen ohne Rückmeldung ins Land. Wer vom Unternehmen nichts mehr hört, hat trotzdem das Recht zu erfahren, ob er in die engere Wahl gekommen ist oder ob er nicht berücksichtigt wird. Ein Nachfassbrief kann die Situation klären.</p><p>Wer auf seine Bewerbung eine Absage mit einer nichtssagenden pauschalen Begründung bekommen hat, kann auch hier nachhaken und in einem Telefongespräch um eine plausible Begründung für die Ablehnung bitten.</p><p>The post <a
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isPermaLink="false">http://www.bewerbungsservice-spezial.de/?p=98</guid> <description><![CDATA[<p>Wenn Sie sich für ein Unternehmen entschieden haben, bei dem Sie sich bewerben wollen, müssen Sie möglichst viel über dieses Unternehmen in Erfahrung bringen. Dieser Punkt bildet auch bei der Erstellung von perfekten Bewerbungsunterlagen die Grundlage unserer Arbeit. Herauszufinden gilt es unter anderem: welche Produkte und/oder Dienstleistungen bietet das Unternehmen an, Unternehmensstruktur, Unternehmensphilosophie, worauf wird &#8230; <a
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class="screen-reader-text">Perfekte Bewerbungsunterlagen erstellen</span> weiterlesen</a></p><p>The post <a
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title="Erstellung von Bewerbungsunterlagen" href="http://web.archive.org/web/20120126143141/http://www.bewerbungsservice-spezial.biz/25-bewerbungsmappe-erstellen.html" target="_blank">Erstellung </a>von perfekten Bewerbungsunterlagen die Grundlage unserer Arbeit. Herauszufinden gilt es unter anderem:<span
id="more-98"></span></p><ul><li>welche Produkte und/oder Dienstleistungen bietet das Unternehmen an,</li><li>Unternehmensstruktur,</li><li>Unternehmensphilosophie,</li><li>worauf wird bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern geachtet,</li><li>welches Image wird nach außen transportiert usw.</li></ul><p>Unterschätzen Sie nie die Bedeutung Ihrer Bewerbungsunterlagen. Lassen Sie große Sorgfalt bei der Erstellung Ihrer Unterlagen walten, sie dürfen keinesfalls schlampig oder unvollständig wirken.</p><p><em><strong>Folgende Hinweise für Ihre Bewerbungsunterlagen sollten Sie unter anderem beachten:</strong></em></p><ul><li>Wählen Sie für Ihre Bewerbungsunterlagen eine hochwertige, optisch ansprechende Bewerbungsmappe.</li><li>Verwenden Sie hochwertiges Papier, bedrucken Sie alle Seiten nur einseitig.</li><li>Vermeiden Sie unbedingt Rechtschreib-, Grammatik- oder Kommafehler in Ihren Bewerbungsunterlagen.</li><li>Unterschreiben Sie grundsätzlich eigenhändig – keine eingescannte Unterschrift verwenden.</li></ul><p>Es lohnt sich, unsere Hinweise zu Bewerbungsschreiben und Lebenslauf bei der Erstellung Ihrer Bewerbungsmappe zu berücksichtigen.</p><p>Beim Versand ist zu beachten:</p><ul><li>Das Anschreiben sollte möglichst den Namen eines Ansprechpartners im Unternehmen enthalten.</li><li>Achten Sie auf eine korrekte Schreibweise sowohl des Namens des Ansprechpartners als auch des Unternehmens.</li><li>Verschicken Sie ihre Bewerbungsunterlagen gut verpackt, am besten verwenden Sie einen stabilen Umschlag mit einer Papprückwand.</li><li>Achten Sie unbedingt darauf, dass der Brief ausreichend frankiert ist.</li></ul><p>The post <a
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